Finanztip Empfehlung 2023
Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Vorsorge
Erstklassige Bewertung 4,7/5
emfohlen von
Finanztip empfehlung Rechtsdienstleister Vorsorge 6/2023
Unverbindlich
Formular ausfüllen
Zum Formular
Zur PDF Vorlage Zur Vorlage
Elisabeth H.
Elisabeth H.
Rentnerin, Lübeck
  • „Man wird gut durch alle notwendigen Fragen geführt und am Ende kommt eine nach meinen Wünschen formulierte Patientenverfügung und weitere Vollmachten heraus.“
  • „Ging schnell auszufüllen, gut strukturiert und nach Bezahlung sofort zum Downloaden.“
  • „Einfach und verständlich, online aus-füllen, bezahlen, ausdrucken und fertig.“

Im Ernstfall auf der sicheren Seite

  • Ihre medizinischen Behandlungswünsche
  • Festlegung Ihrer Vertrauenspersonen
  • Angaben zum Gesundheitsstand
  • Details zur Pflege
  • Einstellung zur Organspende
Jetzt Patientenverfügung erstellen

Ihr kompetenter Ratgeber zur aktuellen Patientenverfügung (März 2024)

Wir haben für Sie in unserem Ratgeber alles Wichtige auf dem Stand von März 2024 zusammengestellt und erklären Ihnen auf dieser Seiteinfach und leicht verständlich, was eine Patientenverfügung ist, wieso man sie benötigt, was zu beachten ist und welche rechtlichen Regelungen es gibt.
 

Die Top 10 Fragen und Antworten im März 2024 kurz erklärt  

Zu den Top 10 Fragen zur Patientenverfügung
 

Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung 

Zu den ausführlichen Erläuterungen

 

Die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung im Überblick

Was ist eine Patientenverfügung

  • Was wird in einer Patientenverfügung geregelt?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen bei einer bestimmten Erkrankung vorgenommen werden sollen oder zu unterlassen sind, wenn Sie selbst aufgrund Ihrer Krankheit dies nicht mehr äußern können. Sie garantiert damit Ihr Selbstbestimmungsrecht.
 

  • Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung brauchen Sie, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit dauerhaft nicht mehr sprechen können und Ärzten Ihre Vorstellungen und Wünsche zu Behandlungen mitteilen wollen.
 

  • Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Jeder ab 18 Jahren darf und sollte eine Patientenverfügung verfassen. Kein Volljähriger ist daher "zu jung".

 
  • Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Da ein Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich und unverhofft eintreten können und eine Patientenverfügung dann nicht mehr nachgeholt werden kann, muss sie in guten Zeiten erstellt werden. Besonders wenn man Familie und Kinder hat, sollte den Liebsten damit eine Orientierungshilfe für die eigene gewünschte Behandlung für den Fall einer schweren Krankheit mit an die Hand gegeben werden.
 

Patientenverfügung regelt eigene Wünsche zu medizinischen Behandlungen

  • Warum brauche ich eine neue Patientenverfügung März 2024?

Die Regelungen der Patientenverfügung verändern sich regelmäßig durch aktuelle Urteile und neue Gesetze. Der Gesetzgeber fordert, dass die Patientenverfügung jeweils der aktuellen Lebenssituation entspricht - sonst ist sie ungültig. Damit sollte man im März 2024 eine Verfügung besitzen, die vor ungefähr 2-3 Jahren erstellt oder zuletzt aktualisiert wurde. Ist sie älter, sollte sie unbedingt neu erstellt bzw. aktualisiert werden.
 

  • Warum ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar wirksam?

Die Patientenverfügung muss nach dem Gesetz lediglich eigenhändig unterschrieben werden. Eine Patientenverfügung kann daher rechtssicher und wirksam ohne Notar erstellt werden. Man muss sie somit grundsätzlich nicht notariell beglaubigen lassen. Ebenfalls nicht erforderlich ist es, die Verfügung vollständig handgeschrieben zu erstellen. Man kann die Patientenverfügung daher bei PatientenverfügungPlus einfach am Computer erstellen und sie dann unterschreiben. Dann ist sie sofort und uneingeschränkt wirksam. Außerdem sparen Sie sich bei gleicher rechtlicher Wirksamkeit die hohen Notargebühren (ca. 500 Euro pro Person, ca. 1.000 Euro pro Ehepaar).
 

  • Wo sollte ich eine Patientenverfügung aufbewahren?

Vorsorgeregister Abruf der Patientenverfügung mit dem Aufkleber der Gesundheitskarte

Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass Vertrauenspersonen direkt auf sie zugreifen können. Hierzu bietet sich ein spezieller Ordner zu Hause zusammen mit unserer innovativen Online-Hinterlegung der Dokumente mit Notfallausweis bzw. Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte (siehe Bild) an, damit die hinterlegten Dokumente von Ärzten oder Vertretern bei Bedarf jederzeit online im Volltext abgerufen werden können. 
 

  • Wo sollte ich eine Patientenverfügung abgeben?

Die Patientenverfügung können Sie Ihren Vertretern geben, damit diese die Dokumente direkt vorliegen haben. Damit Ihre Vertreter und Ärzte auf das aktuelle Dokument jederzeit zugreifen können, sollten Sie die Online-Hinterlegung der Dokumente mit Notfallausweis wählen (im Bild ist der Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte, der automatisch mitgeliefert wird, mehr Infos hier). Dann werden die Dokumente von Ärzten oder Vertretern im Ernstfall im Volltext abgerufen.

Jetzt Vorsorgedokumente erstellen

Patientenverfügung ausfüllen
Für nur {{getFormularPrice}} Euro alles regeln Mit gutem Gewissen das Leben genießen
„Ich habe PatientenverfügungPlus gegründet,
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus
„Ich habe PatientenverfügungPlus gegründet,
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus

Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung (März 2024)

I. Wichtige Fragen

1. Was ist eine Patientenverfügung?

2. Was wird in einer Patientenverfügung inhaltlich geregelt?

3. Wieso brauche ich eine Patientenverfügung März 2024?

4. Welche Patientenverfügung ist für mich die beste?

5. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

6. Wie oft muss ich die Patientenverfügung aktualisieren?

7. Wie kann ich die Verfügung ändern und widerrufen?

8. Wieso ist eine Patientenverfügung ohne Notar bzw. notarielle Beglaubigung wirksam?

9. Was passiert ohne Patientenverfügung?

10. Wo ist eine Patientenverfügung erhältlich?

II. Rechtliche Aspekte

III. Beratung durch Arzt und Anwalt

IV. Familie, Kinder, Vollmacht und Testament

V. Hinterlegung im Vorsorgeregister
 

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen bei Ihnen vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Dies gilt ausschließlich für Situationen, in denen Sie so schwer erkrankt sind, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich mitteilen können.

Solange Sie Ihren Willen noch bilden und äußern können (auch nur durch Kopfnicken), zählt selbstverständlich allein das, was Sie dem Arzt über Ihre gewünschte medizinische Behandlung mitteilen. 

Was wird in einer Patientenverfügung inhaltlich geregelt?

Der Inhalt einer Patientenverfügung besteht aus Ihren Vorstellungen zur medizinischen Behandlung bei Eintritt einer schweren Krankheit.

  • In welchen Krankheitssituationen soll das Dokument gelten (z.B. im Koma oder schwerer Demenz). 
  • Welche medizinischen Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung und künstliche Ernährung, Dialyse, Organspende, etc.) wünschen Sie und welche sollen unterbleiben.
  • Außerdem können Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen niederlegen, die für Ärzte im Krankenhaus sowie Angehörigen als Hilfe und Orientierung dienen. 

Es handelt sich insgesamt um Regelungen, mit denen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht über Ihre Gesundheit und Ihr Leben ausüben.

Wieso brauche ich eine Patientenverfügung März 2024?

Patientenverfügung kann auch lebensbejahend ausgestaltet werden

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können unverhofft eintreten. Daher wird von Ärzten, Gesundheitsexperten und Fernsehratgebern wie der ZDF Sendung WISO die Erstellung einer Patientenverfügung empfohlen.

Wenn Sie bisher noch keine Patientenverfügung besitzen, setzen Sie sich einem großen Risiko und vielen Problemen aus. Zusätzlich benötigen Ihre Angehörigen Orientierung, damit sie wissen, was Ihnen im Ernstfall wichtig ist und welche medizinischen Maßnahmen bei Ihrer Behandlung vorgenommen bzw. unterlassen werden sollen. 

Ähnlich wie im Jahre 2016 mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) oder 2023 mit der Reform des Betreuungsrechts, wird es auch in Zukunft neue gesetzliche Regelungen im Bereich der Patientenverfügung geben. Deshalb seien Sie bei bestehenden Dokumenten darauf bedacht, Ihre Unterlagen regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen. Das geht natürlich am besten mit unseren Online Formularen, die sie im Gegensatz zu Papierformularen ganz leicht anpassen können. Falls Sie entdecken sollten, dass Anpassungen erforderlich werden, müssen Sie nur mit ein paar Klicks die Änderungen bei einzelnen Fragen vornehmen und die Dokumente anschließend einfach nur neu unterzeichnen.

Auch das seit 01.01.2023 eingeführte neue Notvertretungsrecht ändert nichts an dem Erfordernis, eine Patientenverfügung zu erstellen. Das Notvertretungsrecht ändert nichts in Bezug zur Patientenverfügung und der Festlegung der eigenen medizinischen Behandlungswünsche. Es ändert lediglich die Möglichkeit der Vertretung in einer Notsituation.    

Welche Patientenverfügung ist für mich die beste?

Für Sie ist die beste Patientenverfügung diejenige, die Ihnen die Möglichkeit einer rechtssicheren, individuellen Erstellung für Ihre individuelle Situation bietet und zukunftssicher ist. Das online-basierte Vorsorge-Set von PatientenverfügungPlus ist daher gut und richtig für Sie, wenn Sie

  • Wert auf anwaltlich und ärztlich entwickelte und geprüfte Dokumente legen,
  • die größtmögliche Flexibilität bei der Erstellung und Auswahl der Festlegungen möchten,
  • Ihre Dokumente von Experten immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden sollen,
  • in der Zukunft bei Rechtsänderungen oder Änderungen Ihrer eigenen Ansichten die Regelungen mit wenigen Klicks an der entsprechenden Stelle anpassen wollen.

Dieses System von PatientenverfügungPlus wurde daher bereits mehrfach von Finanztip ausgezeichnet und empfohlen.

Wenn Sie dagegen eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für 540 Euro Rechtsanwaltsvergütungsgebühr möchten und diese Summe auch bei jeder zukünftigen Aktualisierung aufbringen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.     

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Erstellen Sie Ihre persönliche Patientenverfügung ganz einfach rechtssicher und online bei PatientenverfügungPlus.

  • Klicken Sie auf den blauen Button "Jetzt Patientenverfügung ausfüllen"
  • Wie erstelle ich eine Patientenverfügung onlineSie gelangen dann zum Online-Fragebogen (siehe Bild) - es ist dort alles drin, was in die Patientenverfügung rein muss und was Sie beachten müssen
  • Danach erhalten Sie direkt Ihre persönlichen Dokumente als PDF
  • Im Anschluss die Dokumente einfach herunterladen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  • Mit Ihrer Unterschrift sind die Dokumente direkt gültig und verbindlich  

In nur wenigen Minuten haben Sie so Ihre Vorsorgedokumente online ausgefüllt und sind wie schon tausende andere Kunden zufrieden, dass Sie das Thema Vorsorge endlich gut und professionell geregelt haben. 

 

Wie oft muss ich meine Patientenverfügung aktualisieren?

Sehen Sie Ihre Verfügung als „lebendes“ Dokument, das sich an Ihrer aktuellen Lebenssituation orientiert und entsprechend regelmäßig erneuert werden muss. Es ist ihr treuer Begleiter im Hintergrund und dient Ihrem Schutz. Einmal abschließen und dann getrost vergessen ist hier nicht die richtige Strategie! Es ist daher ratsam, den Willen regelmäßig zu erneuern bzw. durch Unterschrift und aktuelles Datum unter das bestehende Dokument aktuell zu halten und somit zu bestätigen.

Viele fragen sich, wie lange die Patientenverfügung insgesamt gültig ist. Für eine einmal wirksam erstellte Verfügung gibt es kein festes Ablaufdatum. Ein fester Gültigkeitszeitraum besteht daher nicht. Entscheidend ist vielmehr die Übereinstimmung des Geschriebenen mit der aktuellen Lebenssituation. Es ist daher immer zu prüfen, ob die aufgeschriebenen Festlegungen sich noch mit den aktuellen Anschauungen des Betroffenen decken. Besteht hier keine Übereinstimmung, gilt die Verfügung nicht. Das kann beispielsweise bei alten Dokumenten angenommen werden, wie beispielsweise ein vor 20 Jahren erstelltes und nicht aktualisiertes Vorsorgedokument.

Vor diesem Hintergrund wird klar, wie wichtig es ist, die Dokumente aktuell zu halten, damit sowohl Ärzte als auch Angehörige von der Gültigkeit überzeugt sind. Das gilt insbesondere vor einer Operation (z.B. Herzschrittmacher) oder sonstigen wichtigen Behandlung. Zudem ändern sich nicht nur die medizinischen Möglichkeiten, sondern gleichfalls auch die eigenen Vorstellungen mit der Zeit. Diese Veränderung sollte sich mit Ihren Dokumenten decken. Da es keinen starren zeitlichen Rahmen für eine Aktualisierung in Deutschland gibt,

  • ist eine Aktualisierung nach Ablauf von ca. zwei oder drei Jahren (2022/2023 bei Dokumenten aus 2019) vorzunehmen,
  • bei wichtigen Veränderungen der eigenen Lebenssituation (z.B. Geburt von Kindern, Änderung der eigenen Anschauung),
  • eintretenden oder vorhandenen Krankheiten (z.B. SchlaganfallKrebs),
  • nach Unfällen (z.B. Querschnittslähmung).

Nehmen Sie sich daher Ihre Unterlagen regelmäßig zur Hand. Haben sich Ihre Vorstellungen nicht geändert, unterschreiben Sie sie einfach nochmal mit aktuellem Datum. Daraus ergibt sich dann Ihre Bestätigung. Wollen Sie Änderungen vornehmen, ändern Sie die in Frage kommenden Punkte entsprechend. Bei einem Vordruck müssen Sie alles komplett nochmal ausfüllen. Bei PatientenverfügungPlus ist die Anpassung der Fragen aufgrund unserer online verfügbaren Fragen dagegen sehr einfach. Denn Sie müssen nur in Ihrem Benutzerkonto Ihr Dokument aufrufen und die zu ändernde Antwort erneuern. Ihre Dokumente werden dann ganz einfach und ohne Aufwand automatisch aktualisiert. 

Wie kann ich eine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?

Die Patientenverfügung können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Dafür genügt sogar eine mündliche oder rein tatsächliche Äußerung (z.B. ein Kopfschütteln, wenn man sehr schwach ist). Zu Nachweiszwecken ändern Sie sie am besten schriftlich. Für den Widerruf ganzer Dokumente nehmen Sie einfach die alten Unterlagen zurück bzw. vernichten sie diese. Damit vermeiden Sie widersprüchliche Dokumente und Unklarheiten. Kleine Änderungen und Ergänzungen können Sie in Ihre bestehende Verfügung einarbeiten und mit Datum und Unterschrift versehen, bei umfangreicheren Änderungen verfassen Sie ein neues Dokument. Übrigens: Bei PatientenverfügungPlus können Sie Ihre einmal erstellten Dokumente jederzeit ganz einfach und übersichtlich online ändern, ausdrucken und unterschreiben.

Zudem ist es unbegründet zu befürchten, dass Sie sich mit einer einmal erstellten Verfügung selbst an die getroffenen schriftlichen Ausführungen für die Zukunft binden. Das ist nicht der Fall. Denn solange Sie Ihren Willen äußern können, muss auf die Verfügung nicht zurückgegriffen werden. Selbst wenn Sie eine bestimmte Behandlung schriftlich darin ausgeschlossen haben, heißt das nicht, dass diese Behandlung für Sie ausgeschlossen ist. Sie können hierin jederzeit problemlos einwilligen. Denn die Verfügung gilt erst, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Und solange Sie sich äußern können, können Sie Ihre Unterlagen entsprechend Ihren Vorstellungen anpassen.

Wieso ist eine Patientenverfügung ohne Notar bzw. notarielle Beglaubigung wirksam?

Es ist rechtlich nicht erforderlich, die Patientenverfügung vor einem Notar zu erstellen oder notariell beglaubigen zu lassen. Sie ist grundsätzlich mit Ihrer Unterschrift ohne Einschränkung und ohne Beteiligung eines Notars rechtlich gültig. Denn der Gesetzgeber wollte keine hohen formalen Hürden aufstellen. Sie können Ihre Patientenverfügung daher rechtlich verbindlich grundsätzlich ohne Notar verfassen und sich die Notarkosten sparen (weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht).

Es ist grundsätzlich auch nicht erforderlich, einen Notar mit der Beglaubigung zu beauftragen (dies ist eine weit verbreitete Fehlvorstellung). 

Eine formale Bestätigung durch einen Arzt, Anwalt, Notar oder eine andere Vertrauensperson auf der Patientenverfügung als Zeuge über das Vorhandensein des eigenen klaren Willens und Geistes ist ebenfalls gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es kann aber natürlich in begründeten Fällen (z.B. bei beginnender Demenz) hilfreich sein, um später mögliche Zweifel an der Fähigkeit, eine wirksame Verfügung erstellt zu haben, zu zerstreuen.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wenn Sie keine Patientenverfügung verfassen oder ein unwirksames Dokument besitzen (siehe aktuelle Urteile des BGH), werden Entscheidungen für Sie von anderen Personen allein getroffen – ohne wirklich zu wissen, was Ihnen wichtig ist. Dies ist sehr problematisch. Ohne dieses wichtige Schriftstück lassen Sie wichtige Dinge Ihres Lebens ungeregelt und Ihre Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) hilflos sowie ohne verlässliche Orientierungspunkte allein. Wie sollen Ihre Angehörigen im Ernstfall verbindlich entscheiden und durchsetzen können, was in Ihrem Sinne ist? Stets schweben Ihren Angehörigen dann permanent die Frage nach der jetzt richtigen Entscheidung sowie die Angst vor einer falschen Entscheidung vor Augen. Das ist für einen emotional verbundenen Menschen ein schweres Los.

Ein solches Entscheidungsvakuum kann hiermit vermieden werden. Dass dies richtig und wichtig ist, zeigt die große Anzahl an Personen, die bereits eine Patientenverfügung besitzen.

Wo ist eine Patientenverfügung erhältlich?

Eine Patientenverfügung können Sie online bei PatientenverfügungPlus erstellen.  

 

 

I. Wichtige Fragen

II. Rechtliche Aspekte

1. Rechtliche Voraussetzungen: wann tritt sie in Kraft?

2. Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

3. Wann greift eine Patientenverfügung?

4. Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?

5. Ist eine Patientenverfügung Bedingung für einen Vertragsschluss bei Versicherung & Pflege?

6. Regionale Patientenverfügungen (Bayern, NRW, Saarland)?

7. Was ist bei einer Patientenverfügung wichtig zu wissen?

8. Welches Patientenverfügung Formular (bzw. Vordruck) zum Ankreuzen auf Papier ist sinnvoll?

III. Beratung durch Arzt und Anwalt

IV. Familie, Kinder, Vollmacht und Testament

V. Hinterlegung im Vorsorgeregister
 

Rechtliche Voraussetzungen: Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?

Die Erstellung einer Verfügung ist wirklich sehr einfach, denn die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 1827 BGB sind in Deutschland bewußt niedrig gehalten, um möglichst vielen Menschen einfach Zugang zur Vorsorge zu ermöglichen.

  1. Volljährig

Sie müssen grundsätzlich volljährig sein. Deshalb können bereits junge Menschen ab dem 18. Lebensjahr eine Verfügung erstellen. Kein Erwachsener ist daher zu jung für die eigene Vorsorge.

  1. Einwilligungsfähig

Zudem müssen Sie einwilligungsfähig sein; also die Fähigkeit besitzen, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer medizinischen Maßnahme zu erfassen und daraus Ihren Willen bilden können. Probleme hierbei können bei geistigen Beeinträchtigungen aufgrund von Krankheit oder Alter auftreten, wenn z.B. einfache Dinge nicht mehr verstanden werden.

  1. Schriftlich

Als weitere Voraussetzung müssen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich abfassen und selbst handschriftlich unterschreiben. Direkt mit Ihrer eigenen Unterschrift wird sie wirksam. Vergessen Sie dabei Ort und Datum nicht, damit erkennbar ist, wann Sie die Verfügung erstellt haben. Ob das Dokument mit der Hand geschrieben oder am Computer ausgedruckt wird, spielt keine Rolle.

Mündliche Patientenverfügungen akzeptiert das Gesetz nicht, sie sind unwirksam.

  1. Bezeichnung

Zur Vermeidung von Unklarheiten soll die Verfügung auch gemäß ihrer rechtlichen Bezeichnung als Patientenverfügung benannt werden. Vermieden werden sollten daher unbedingt rechtlich nicht gebräuchliche Bezeichnungen wie Patientenvollmacht, Patiententestament oder Patientenbrief. Besondere Bezeichnungen wie z.B. eine christliche Patientenverfügung sind rein deklaratorischer Natur und besitzen keine rechtliche Bedeutung, denn die Dokumente müssen die gesetzlichen Vorgaben ungeachtet der religiösen Ausgestaltung einhalten.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Direkt mit der eigenen Unterschrift wird die Patientenverfügung gültig und für Ärzte rechtlich verbindlich. 

Wann greift eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung greift nur, wenn man den eigenen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann und sehr schwer krank ist. Das ist beispielsweise bei dauerhaftem Koma oder starker Demenz der Fall. Sie greift daher nicht, wenn man im Krankenhaus wegen eines gebrochenen Beins behandelt wird.

Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?

Seit 2009 ist in § 1827 BGB (bis 31.12.2022 in § 1901a BGB) gesetzlich verbindlich geregelt worden, das medizinische Wünsche in einem Dokument festgehalten werden können. Damit ist die Verbindlichkeit des Patientenwillens per Gesetz festgeschrieben worden. Was Sie in Ihrer Verfügung festlegen, gilt daher verbindlich (z.B. für Ehepartner oder Lebenspartner, Angehörige, Ärzte sowie Behörden). Auch für den Notarzt gilt das Vorsorgedokument verbindlich (lesen Sie zur Behandlung im Notfall den gesonderten Abschnitt auf dieser Seite).

Die Verbindlichkeit kennt aber auch natürliche Grenzen. Einerseits sind unwirksame, unklare oder unbestimmte Formulierungen nicht verbindlich (z.B. „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“). Anderseits gilt ein Dokument dann nicht, wenn es ernste Anzeichen dafür gibt, dass der darin erklärte Wille nicht mehr der aktuellen Lebenssituation entspricht. Hierfür werden natürlich gewichtige Gründe benötigt - eine Gefühls- oder Gewissensentscheidung des Vertreters reicht dazu selbstverständlich nicht aus.

Die Patientenverfügung ist Ausdruck Ihres Behandlungswunsches. Eine bestimmte Behandlung kann jedoch nicht erzwungen werden. Der Arzt entscheidet, ob eine bestimmte Maßnahme in Ihrer konkreten Situation angebracht ist. Es ist daher nicht möglich, durch ein Schriftstück eine bestimmte Behandlung zu erzwingen, die nicht erforderlich oder möglich ist.

Im Fall von Differenzen mit Ärzten oder Krankenhäusern stehen wir als Schiedsstelle zur Verfügung.

Ist eine Patientenverfügung Bedingung für einen Vertragsschluss bei Versicherung & Pflege?

Das Erstellen von Vorsorgeunterlagen ist keine Pflicht und liegt in Ihrer freien Entscheidung. Aus diesem Grund steht im Gesetz, dass die Errichtung oder die Vorlage einer Patientenverfügung nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses (z.B. für eine Versicherung oder der Pflege im Rahmen eines Pflegeheimvertrags) gemacht werden darf. Aber natürlich sollten Sie aus freien Stücken und aus eigenem Interesse entsprechend handeln.

Patientenverfügung in Bayern, Berlin, NRW und im Saarland als PDF zum Download

Die Dokumente gelten in ganz Deutschland einheitlich: egal ob Sie in Bayern, Berlin, NRW, Sachsen oder dem Saarland wohnen. Im Ernstfall gilt das PDF Formular deutschlandweit, länderspezifische Vordrucke oder Muster sind nicht gebräuchlich und auch nicht sinnvoll. Denn wenn ein Patient mit Dokumenten aus Hessen oder Hamburg in Bayern behandelt werden muss, müssen die Regelungen deutschlandweit einheitlich und verbindlich gelten. Sonst wäre kein einheitlicher Rechtsrahmen für die Justiz und die Ärzte möglich.

 


TippSorgen Sie selbst vor: einfach Patientenverfügung kostenlos online ausfüllen, PDF Download starten und ausdrucken und unterschreiben. Fertig ist Ihre perfekte Vorsorge nach wenigen Minuten. Machen Sie es wie viele andere Kunden und überzeugen Sie sich selbst, es besteht kein Risiko. Nach erfolgreichem Abschluss bekommen Sie ein gutes Gewissen geschenkt. Jetzt ganz leicht vorsorgen.


Was ist bei einer Patientenverfügung wichtig zu wissen?

Es ist wichtig zu wissen, dass eine Verfügung nicht unbedingt mit der Ablehnung sämtlicher medizinischer Behandlungen gleichzusetzen ist. Sie kann auch eine lebensbejahende Behandlung festlegen und ist deshalb nicht gleichbedeutend mit einer Lebensverkürzung. So wird es jedoch oft in Gesprächen behauptet oder sogar in Formularen oder formalen juristischen Vorlagen vieler Notare oder Rechtsanwälte gehandhabt. Tatsächlich zeichnet sich die beste Patientenverfügung dadurch aus, dass sie auf Ihre eigene Lebenssituation passt und bei der Erstellung den Freiraum zur Entscheidung über jede einzelne Maßnahme lässt.

Welches Patientenverfügung Formular (bzw. Vordruck) zum Ankreuzen auf Papier ist sinnvoll?

Solch ein pauschales Formular bzw. ein vergleichbarer Vordruck bzw. Vorlage oder Muster sind leider meistens von zweifelhafter Qualität und daher im Ernstfall unwirksam! Wieso? Pauschal vorformulierte Formulare oder Vordrucke zum Ankreuzen bzw. Muster mit Textbausteinen finden im Ernstfall wenig Akzeptanz und Beachtung, gerade wenn es um wichtige Entscheidungen geht. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde gerade wieder von der Justiz ein pauschal formulierter Vordruck für unwirksam erklärt, der zehntausendfach in Umlauf ist.

  1. Rechtsprechung erlaubt keine pauschalen Aussage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 9. August 2016 veröffentlichten Fall einen pauschalen Vordruck für unwirksam erklärt (zu den Urteilen). Die Justiz hat entschieden, dass eine pauschale Formulierung, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, unwirksam ist. Dies ist nicht bestimmt genug. Wirksam sind nach Ansicht des BGH Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen konkret genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen eindeutig dargelegt sind. Der BGH-Fall bedeutet, dass hunderttausende Patientenverfügungen überprüft werden müssen – am besten unter Hinzuziehung eines Spezialisten.

  1. Als Laie kann man Situation nicht richtig einschätzen

Problematisch sind bei fertigen Formularen pauschale Texte und unklare Formulierungen. Dies gilt übrigens nicht nur für Formulare, Vorlagen oder Muster, sondern natürlich auch, wenn Sie das Dokument allein oder mit Hilfe von Textbausteinen selbst schreiben. Hier darf man sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Gerade Laien sind die gefährlichen Auswirkungen überhaupt nicht bewusst. Einen Erfahrungsbericht von solch einer Situation mit einer schlechten Patientenverfügung haben wir einmal zur Verfügung gestellt.

In falscher Sicherheit wiegen Sie sich als Laie sogar bei allgemein formulierten Schriftstücken vom Anwalt oder Notar, wenn pauschale Formulierungen verwendet werden. Hiervor warnen nicht nur wir, sondern auch wissenschaftliche Veröffentlichungen (z.B. Ärzte und Experten im Ärzteblatt), medizinische Experten sowie Verbände (z.B. der HVD). Auch die Bundesärztekammer bietet zum Schutz vor veralteten Versionen kein Formular oder Textbausteine an. 

  1. Ärzte verweigern Umsetzung aufgrund mangelnder Aussagekraft 

Das Problematische an dieser Art von Dokumenten ist deren mangelnde Aussagekraft und der darüber hinaus mögliche leichtfertige und oberflächliche Umgang mit dem sehr ernsten und weitreichenden Thema Vorsorge. Dabei ist eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Thematik wichtig. Bei einem schwammigen Textbaustein ist es fraglich, ob Sie sich tatsächlich auch wirklich mit der getroffenen medizinischen Maßnahme auseinandergesetzt haben und nicht einfach leichtfertig etwas angekreuzt wurde. Gerade Ärzte verweigern dann die Befolgung der in der Patientenverfügung niedergelegten Behandlungswünsche und medizinische Maßnahmen. 

Zudem ist für Menschen, die später behilflich sein sollen, bei einem lediglich angekreuzten Text der Sinn und Zweck der getroffenen Regelung nicht ersichtlich. 

Ihre Vorteile mit PatientenverfügungPlus

  • Komplett: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Geprüft: Anwaltlich geprüft und mit Ärzten für den Ernstfall abgestimmt
  • Individuell: Auf Ihre individuellen Vorstellungen angepasst - ohne Notar sofort wirksam
  • Aktuell: Alle BGH-Urteile enthalten & Erinnerungsalarm für Aktualisierungen
  • Flexibel: Dokumente auch nach Erstellung änderbar und aktualisierbar
  • Sicher: Datenschutz durch SSL-Verschlüsselung, Serverstandort in Deutschland
  • Notfallausweis: Dokumente hinterlegen & von überall online abrufen
Jetzt beginnen
Komplettpreis nur {{getFormularPrice}} €
SICHERE DATEN SSL Verbindung
RECHTSSICHER Anwaltlich geprüft

 

 

I. Wichtige Fragen

II. Rechtliche Aspekte

III. Beratung durch Arzt und Anwalt

1. Was muss in eine Patientenverfügung rein?

2. Brauche ich eine ärztliche Beratung?

3. Welcher Arzt berät bei der Patientenverfügung?

4. Wie bringen Ärzte den Patientenwillen in Erfahrung?

5. Wie schützen Wertvorstellungen vor unnötigen medizinischen Maßnahmen?

6. Was macht der Notarzt mit einer Patientenverfügung?

7. Welcher Anwalt ist für eine Beratung zur Patientenverfügung empfehlenswert?

8. In anderen Sprachen: Englisch oder Türkisch?

IV. Familie, Kinder, Vollmacht und Testament

V. Hinterlegung im Vorsorgeregister
 

Was muss in eine Patientenverfügung rein: Behandlungsvorstellungen vorher durchdenken

Mit einer guten Verfügung können Sie gerade bei einer Langzeitbehandlung oder während einer Langzeitpflege großen Einfluss auf Ihre Lebensqualität über viele Jahre nehmen. Vermeiden Sie daher unbedachte Ansichten zu medizinischen Behandlungen. Welche Entscheidungen Sie treffen, bleibt Ihnen überlassen, wir geben Ihnen hier für zwei Szenarien Tipps, wenn Sie sich beim Ausfüllen unsicher sind.

Als gesunder Mensch: Ohne Vorerkrankungen sollen die medizinischen Wünsche die eigenen Grundvorstellungen beinhalten, damit die Angehörigen richtig handeln können. 

Mit schwerer Krankheit: Menschen mit einer schweren Krankheit können dagegen sehr konkretere Ausführungen zu der gewünschten bzw. nicht gewünschten Behandlung machen.

Die Vorstellungen verändern sich im Laufe der Zeit. Denken Sie daran, dass sich Ihre eigenen Vorstellungen doch verändern können, wenn eine schwere Krankheit oder Schicksalsschläge auftreten. Versuchen Sie sich vorzustellen, welche positiven Seiten trotzdem bestehen. Denn durch immer bessere medizinische Behandlungsmethoden vergrößern sich die Hilfsmöglichkeiten fortwährend. Ist es wichtig, trotz einer schweren Erkrankung über einen längeren Zeitraum - mit Hilfe von Medikamenten schmerzfrei - zu leben und Zeit zum Abschied zu haben? Ist das Leben im Rollstuhl wirklich nicht vorstellbar? Gerade für Menschen mit dem Wunsch einer christlichen Ausprägung sollten ihre religiösen Überzeugungen einfließen lassen.

Brauche ich eine ärztliche Beratung?

Eine Beratung durch einen Arzt ist rechtlich nicht erforderlich. Eine Beratung durch den Hausarzt kann nützlich sein, um die medizinischen Regelungen von einem Arzt erklärt zu bekommen und deren Auswirkungen verstanden zu haben. Sinnvoll ist eine ärztliche Beratung sicher, wenn es bereits eine Vorerkrankung gibt und weitere Behandlungssituationen konkret geregelt werden sollten. Wenn Sie sich zum Thema beraten lassen haben (z.B. Hausarzt oder Rechtsanwalt), ist es eine gute Idee, diese Beratung auch durch Unterschrift der Berater im Dokument zu dokumentieren, so wie es bei PatientenverfügungPlus möglich ist. Dies untermauert die Ernsthaftigkeit Ihrer Ausführungen.

Welcher Arzt berät bei der Patientenverfügung?

Ärzte sind für das Erstellen von Patientenverfügungen nicht vorbereitet. Denn einerseits gibt es keine Vorlage der Ärztekammer, Bundesregierung, Krebsliga oder der AOK, die Ärzte verwenden können. Zweitens gibt es in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Abrechnungsziffer, so dass das Gesundheitssystem dem Arzt keine Vergütung für seine Tätigkeit zuweist. Es ist daher für den Arzt oder die Ärztin schwer, hierfür im Praxisalltag Zeit zu finden. Dritter und wichtigster Punkt ist, dass Sie nicht nur die Patientenverfügung benötigen, sondern ein ganzes juristisches Vorsorge-Set, das aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung besteht und zusammen eine rechtliche Einheit bildet. Der Arzt ist aber kein Jurist und Experte für Vorsorgevollmachten. Ohne eine Vorsorgevollmacht bleibt die Vorsorge lückenhaft (lesen Sie hierzu den Abschnitt zur Vorsorgevollmacht).

Diese Regelungslücke deckt PatientenverfügungPlus ab. Bei uns erhalten Sie alle Dokumente rechtssicher zusammen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung). Nachdem Sie diese ausgefüllt haben, gehen Sie damit bei Bedarf zu Ihrem Hausarzt. Der Hausarzt bzw. die Hausärztin kann in vorgesehenen Abschnitten innerhalb der Dokumente bestätigen, dass die Regelungen mit Ihnen besprochen und aus ärztlicher Sicht für richtig gehalten werden. Beachten Sie bitte, dass eine Bestätigung durch den Arzt rein fakultativ und keine gesetzlcihe Voraussetzung für wirksame Dokumente ist. Auf der sicheren Seite sind Sie daher wie folgt:

  1.  Rechtssichere Dokumente mit PatientenverfügungPlus anfertigen
     
  2.  Bestätigung vom Hausarzt nach Ausfüllen der Dokumente einholen

Wie bringen Ärzte den Patientenwillen in Erfahrung?

Um Ihnen zu helfen, müssen Ärzte und Vertreter wissen, was Sie wollen und sich in Sie hineinversetzen können. Wenn nicht klar ist, weshalb Sie eine bestimmte Maßnahme befürworten oder ablehnen, können Vertreter und Ärzte nicht richtig für Sie handeln und greifen dann meist auf die eigenen Vorstellungen zurück. Denn sie möchten schließlich nur das Beste für Sie. Das muss dann aber nicht das sein, was Sie sich auch vorgestellt haben. Hier kann es zum Streit kommen. Es ist daher wichtig, Ärzten und Vertretern Gründe für die eigene Entscheidung mit an die Hand zu geben. Auf diese Weise schaffen Sie mit Ihrem selbst nach Ihren Wünschen ausgefüllten Dokument einen wichtigen Orientierungspunkt, der Ärzten und Vertretern Halt und Sicherheit bei der Umsetzung Ihres Willens bietet. Lassen Sie daher die Finger von einfachen Vordrucken, Mustern, Formularen oder pauschalen Textbausteinen. Sonst werden Ihre individuellen Bedürfnisse im Ernstfall nicht berücksichtigt.

Ausführliche und maßgeschneiderte qualifizierte Patientenverfügungen wie bei PatientenverfügungPlus dagegen legen die persönlichen Vorstellungen und Hintergründe dar und sind deshalb für Ärzte und Angehörige plausibel nachvollziehbar und gut verständlich. Daher wird Ihnen auch die notwendige Ernsthaftigkeit beigemessen.


Tipp: Stimmen Sie alle Ihre Verfügungen aufeinander ab, denn nur so sind ihre Vorsorgedokumente sinnvoll. Nur aufeinander abgestimmte Dokumente sind sinnvoll. Vermeiden Sie die Fehler der anderen, die die Lücken und Fehler der selbst zusammengesuchten Dokumente dieses komplexen Themas erst dann bemerken, wenn es zu spät ist und kein Geld der Welt die Situation mehr ändern kann. Mit der Einschaltung von Rechtsanwälten wird es dann erst richtig teuer und kompliziert. Den Satz "Hätte ich das doch nur bloß früher gewußt..." können Sie sich sparen. Einfach jetzt sicher Ihre Patientenverfügung erstellen.


Wie schützen Wertvorstellungen vor unnötigen medizinischen Maßnahmen?

Bei einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit (z.B. Krebs) kommt die Frage nach dem Schutz vor unnötigen medizinischen Behandlungen auf.

Grundsätzlich profitieren Patienten von einer Therapie (z.B. palliativen Tumortherapie) und können besser und länger leben. Ab einem bestimmten Fortschritt der Krankheit oder dem Hinzutreten lebensbedrohlicher Komplikationen besteht allerdings die Gefahr, dass eine weitere Behandlung dem Betroffenen eher schadet als Besserung verspricht. Dies ist insbesondere eine Herausforderung, wenn die Lebenserwartung mit der Behandlung nicht eindeutig besser ist. In einer solchen Situation können keine pauschalen Entscheidungen getroffen werden. Es ist dann in erster Linie zu eruieren, welche Behandlungen dem Patienten unterbreitet werden sollen.

Hier muss der Arzt im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung zwischen Nutzen und Belastungen einer Behandlung herausfinden, ob Vor- und Nachteile im Verhältnis stehen und das medizinisch Machbare dem Patienten helfen kann. Eindeutig medizinisch sinnlose Therapien, selbst wenn sie vom Betroffenen oder dessen Angehörigen eingefordert werden, sind daher abzulehnen. Wichtig ist hierbei im Gespräch mit dem Betroffenen und Angehörigen die relevanten Wertvorstellungen des Patienten zu erfahren. Bei diesem Punkt kommen die Ausführungen in der Patientenverfügung zu ethischen Überlegungen und der eigenen Lebensanschauung zum Tragen.

Für den Arzt sind Kriterien für einen fundierten Behandlungsvorschlag der Verlauf der Erkrankung, die bisherige Wirkung der Therapie, das Alter des Patienten, seine Begleiterkrankungen sowie seine Einstellung und Risikobereitschaft. In der Gesamtschau der einzelnen Indikatoren eröffnet sich dann ein angemessener Behandlungsvorschlag. Unberührt bleibt den Patienten natürlich, den Behandlungsvorschlag durch eine Patientenverfügung oder die eigene Äußerung abzulehnen.

Was macht der Notarzt mit einer Patientenverfügung?

Auch wenn für den Notarzt Ihre Vorsorgedokumente im Notfall ebenfalls verbindlich sind, wird er sie meistens nicht berücksichtigen (können). Denn in der akuten Notfallsituation steht die Rettung des Patienten im Vordergrund. Zeit für das Suchen, Durchlesen und Prüfen der Unterlagen ist in solch einer Situation nicht gegeben. Der Notarzt kennt Sie in der Regel nicht und sein Einsatz erfordert sofortiges Handeln ohne Zeitverlust. In den wenigsten Fällen wird es möglich sein, Ihre Vorstellungen dem Notarzt zu erläutern. Ihre Vorsorgeunterlagen werden natürlich Gegenstand bei der weiteren Behandlung im Krankenhaus. Dann ist ausreichend Zeit. Im Krankenhaus wird daher auch im Notfall Ihr Wille beachtet.

Welcher Anwalt ist für eine Beratung zur Patientenverfügung empfehlenswert?

Empfehlenswert ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Materie der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert hat. Hier finden Sie einen Rechtsanwalt für Ihr persönliches Beratungsgespräch.

In anderen Sprachen: Englisch oder Türkisch

Personen, die kein Deutsch verstehen, können ebenfalls Vorsorgedokumente erstellen. Dabei sollte man mit professioneller oder familiärer Unterstützung die deutschen Dokumente in die andere Sprache übersetzen (z.B. Englisch, Türkisch oder anderen Sprachen). Damit der gewünschte Nutzen jedoch in Deutschland bei den Adressaten der medizinischen Unterlagen universell sichergestellt ist, sollten die Dokumente immer auf Deutsch vorhanden sein, damit die Regelungen auch ohne Probleme umgesetzt werden können. Die Übersetzung sollte daher lediglich zum Zwecke des Verständnisses der Person in der Muttersprache (z.B. Englisch oder Türkisch) dienen.

 

 

I. Wichtige Fragen

II. Rechtliche Aspekte

III. Beratung durch Arzt und Anwalt

IV. Familie, Kinder, Vollmacht und Testament

1. Sorgerecht: Was passiert mit meinen Kindern?

2. Was muss ich zum Elternunterhalt wissen?

3. Warum brauche ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?

4. Warum benötige ich auch eine Betreuungsverfügung?

5. Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Testament?

6. Was muss ich zur Bestattungsplanung und Bestattungsverfügung wissen?

7. Passive Sterbehilfe

V. Hinterlegung im Vorsorgeregister

 

Sorgerecht: Was passiert mit meinen Kindern?

Damit die Kinder auch ohne Eltern gut aufwachsen können, sollten die Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung für das Wohl des Kindes sorgen. Dann wird eine ausgewählte Vertrauensperson in die Lage versetzt, sich um die Kinder zu kümmern und die Erziehung der Eltern fortzusetzen. Die Sorgerechtsverfügung ist beim Kauf der Patientenverfügung bereits automatisch ohne Mehrpreis enthalten.

Was muss ich zum Elternunterhalt wissen?

Wenn die Eltern gepflegt werden müssen und die Kosten dazu das Vermögen der Eltern übersteigen, haben die Kinder Elternunterhalt zu zahlen. In einem Elterngespräch übers Älterwerden könnte man solch ein Thema in der Familie ansprechen.

Warum brauche ich eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht?

  1. Rechtliche Vertretung ist separat geregelt

Vorsorgevollmacht Dokument

Die Verfügung beinhaltet nur medizinische Themen. Regelungen zur rechtlichen Vertretung werden daher in der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung getroffen. Denn dort geht es um Vollmachten und den Vertreter bzw. die Vertreterin. Daher unterscheiden sich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Zu diesen Themen haben wir für Sie ausführliche Informationen auf den verlinkten Themenseiten zusammengestellt. Mit PatientenverfügungPlus sind Sie jedoch auf der sicheren Seite: Sie erhalten alle wichtigen Dokumente automatisch und vollständig als Komplettpaket. Mit unserem einfachen Fragebogen werden Sie geführt und können Ihre Vorsorgeunterlagen online einfach erstellen.

Die Patientenverfügung richtet sich zur Umsetzung der medizinischen Maßnahmen an den Arzt, damit dieser Ihre Wünsche bei seiner Behandlung berücksichtigen kann. Daher nehmen Sie mit einer Verfügung Ihr Selbstbestimmungsrecht wahr. Sie richtet sich rechtlich betrachtet allerdings an Ihren Vertreter (durch Vollmacht bestimmt: Bevollmächtigter, von Gericht benannt: Betreuer). Denn dieser handelt für Sie in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr handeln können. Ihr Vertreter hat daher Ihren Willen umzusetzen. Er wird deshalb auch Ihre Wünsche, welche Sie in der Patientenverfügung niedergelegt haben, für Sie gegenüber dem Arzt äußern und entsprechend durchsetzen.

  1. Vertreter setzt Ihren Willen um

Mit einer Vorsorgevollmacht (lesen Sie mehr auf der eigenen Themenseite hierzu) legen Sie fest, welche Person für Sie handeln soll (Bevollmächtigter, Vertreter bzw. Vertreterin genannt), wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Ihr Vertreter ist daher die Person, die die in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Vorstellungen anderen vorstellt und sie auch durchzusetzen hat. Ein Arzt ist lediglich Empfänger Ihrer Wünsche, die er aus dem Mund des Vertreters erfährt. Ohne Vollmacht kann keine Person für Sie rechtlich wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen (z.B. einer ärztlichen Behandlung zustimmen). Mangelt es daher an einem Bevollmächtigten, muss durch ein Gericht ein Betreuer bestellt werden, der diese Aufgabe übernimmt.

 

Warum benötige ich auch eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung (lesen Sie mehr auf der eigenen Themenseite hierzu) legen Sie gegenüber dem Betreuungsgericht fest, welche Person für Sie handeln soll, wenn Ihr Bevollmächtigter bzw. Vertreterin ausgefallen sind (z.B. Tod) oder Sie keine Vollmacht erteilt haben. Die Betreuungsverfügung dient damit als Rettungsschirm, um der Justiz bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers zu helfen.  

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Testament?

Es handelt sich hierbei um zwei vollkommen verschiedene Dokumente. Die Verfügung regelt, welche ärztlichen Behandlungen zu Lebzeiten gewünscht oder unerwünscht sind, wenn man es selbst nicht mehr sagen kann. Dagegen regelt das Testament, wie der Nachlass nach dem Tod an die Erben verteilt werden soll. Beide Dokumente werden daher unbedingt und unabhängig voneinander benötigt. Hat man ein Testament, kann man daher nicht auf eine Verfügung verzichten und diese ersetzt andererseits kein Testament.

Was muss ich zur Bestattungsplanung und Bestattungsverfügung wissen?

In unserer Patientenverfügung besitzen Sie die Möglichkeit, auch die eigenen Vorstellungen für eine Bestattungsplanung einzufügen. Sie müssen also keine separate Bestattungsverfügung aufsetzen. Ihre Vorstellungen zum Sarg, der Zeremonie und Wünschen wie Liedern und Gestaltung können Sie bequem einfließen lassen. Sie können daher in einem Dokument verschiedene Angelegenheiten regeln. So ist alles übersichtlich geordnet und an einem Ort zentral verfügbar. 

Passive Sterbehilfe 

In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe verboten. Maßnahmen der Palliativmedizin, die mit einer Verkürzung des Lebens einhergehen, sind jedoch von Justiz und Gesetzgeber erlaubt, wenn sie mit dem Einverständnis des Betroffenen erfolgen. Hierunter fallen als Form der passiven Sterbehilfe z.B. die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen. Der Betroffene stirbt in diesem Fall einen natürlichen Tod. Solche Behandlungswünsche werden mit einer Patientenverfügung geregelt, damit handelt es sich um Aspekte der passiven Sterbehilfe.

 

 

I. Wichtige Fragen

II. Rechtliche Aspekte

III. Beratung durch Arzt und Anwalt

IV. Familie, Kinder, Vollmacht und Testament

V. Hinterlegung im Vorsorgeregister

1. Vorsorgeregister: wo soll ich meine Patientenverfügung hinterlegen?

2. Wohin soll ich das Original meiner Patientenverfügung schicken?

Vorsorgeregister: wo soll ich meine Patientenverfügung hinterlegen?

Ihre Verfügung nutzt Ihnen nur, wenn sie im Ernstfall auch gefunden und eingesetzt wird. Die richtige Aufbewahrung und Hinterlegung ist daher sehr wichtig.

Notfallausweis zur Hinterlegung der PatientenverfügungWir empfehlen daher in erster Linie, die Dokumente im Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus zu hinterlegen. Sie erhalten für Ihre Dokumente dann einen Notfallausweis für den Geldbeutel und einen Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte. Damit sind Ihre Vorsorgedokumente sicher online und im Original bei unserer Zentralstelle hinterlegt und im Ernstfall jederzeit mit jedem internetfähigen Gerät über den Notfallausweis für Angehörige oder Ärzten abrufbar.

Als zusätzlichen Verwahroption können Sie eine Originalausführung Ihrer Vorsorgedokumente bei sich zu Hause aufbewahren, am besten in einem eigenen Ordner in Ihrem Schrank mit Ihren wichtigen Unterlagen. Informieren Sie außerdem Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen über den genauen Aufbewahrungsort. So stellen Sie sicher, dass sie in jedem Fall auch zu Hause schnell gefunden werden. Denn Ihre Angehörigen sind immer für Sie da.

Wohin soll ich das Original meiner Patientenverfügung schicken?

Vorsorgeregister Abruf der Patientenverfügung mit dem Aufkleber der Gesundheitskarte

Ihre original unterschriebenen Dokumente schicken Sie zur Hinterlegung im Vorsorgeregister zu PatientenverfügungPlus. Der Versand kann als normaler Brief erfolgen, ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht erforderlich. Unsere Postadresse finden Sie in der Bestellbestätigung.

Weiterhin können Sie auch Ihren Arzt vor einer Behandlung über das Vorliegen der Vorsorgedokumente informieren und können ihm ggfs. eine Kopie für die Patientenakte sicherheitshalber aushändigen. Dies ist jedoch rein fakultativ, weil der der Arzt im Ernstfall ganz einfach mit den Abrufdaten des Notfallausweises bzw. des Aufklebers auf der Gesundheitskarte jederzeit die Dokumente vollständig online über unsere Zentralstelle des Vorsorgeregisters abrufen kann.

 
 

Andere interessierten sich auch für

 

​  Starten Sie hier Ihre Vorsorge

✓ Fragebogen ausfüllen & PDF erhalten

✓ Ohne Notar sofort wirksam 

✓ Notfallausweis zum Abruf durch Ärzte

+ Bekannt aus FAZ, SZ und dem Radio

+ Tausende zufriedene Kunden

Keine Ausreden mehr.
Handeln Sie jetzt!

Andere interessierten sich auch für diese Themen

Ratgeber zur Patientenverfügung

Notvertretungsrecht für Eheleute - trotzdem Vorsorgevollmacht unverzichtbar

Notvertretungsrecht für Eheleute - trotzdem Vorsorgevollmacht unverzichtbar

18.03.2023

Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.

Mehr lesen
Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten im Überblick

Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten im Überblick

05.02.2023

Das Notvertretungsrecht der Ehegatten ist ein gänzlich neues Konzept seit Januar 2023. Erfahren Sie hier im Überblick seine Vorteile und Nachteile und wieso Sie sich nicht darauf verlassen sollten. 

Mehr lesen
Übersicht zum neuen Betreuungsrecht 2023

Übersicht zum neuen Betreuungsrecht 2023

02.01.2023

Anfang 2023 ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten. Dieses hält einige wichtige Neuerungen bereit, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Mehr lesen