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Sorgerechtsverfügung (März 2024): aktuelles Muster & Vordruck nutzen

Eltern mit minderjährigen Kindern stehen mitten im Leben und denken nur selten an das eigene Ende und welche Auswirkungen dies für die eigenen Kinder im März 2024 hätte – an eine vorherige Vorsorge mit einer Sorgerechtsverfügung mittels Formular oder Vordruck ist daher meist Fehlanzeige.

Dies stellt jährlich mehrere tausend minderjährige Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen, die plötzlich allein zurück bleiben. Dies ist oft bei einem alleinerziehenden Elternteil mit alleinigem Sorgerecht sehr problematisch, da das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil zurückfällt - was in zerstrittenen Fällen problematisch ist. Ohne Sorgerechtsverfügung fehlt es Behörden die Orientierung, wo das Kind am besten aufwachsen soll und wo auf gar keinen Fall. Ausgerechnet wenn Hilfe für das Kind am allerwichtigsten ist, fehlt sie.

Damit im Ernstfall Ihre Kinder Hilfe und Sicherheit bekommen, haben wir hochwertige Muster & Vorlagen für Sie erstellt und alles Wichtige übersichtlich und leicht verständlich aufgeführt.

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Wichtige Antworten zur Sorgerechtsverfügung im März 2024

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Wer benötigt überhaupt eine Sorgerechtsverfügung?

Was passiert im Todesfall ohne Sorgerechtsverfügung?

Wie ist der Übergang des Sorgerechts bei Tod der Eltern rechtlich geregelt?

Was wird in einer Sorgerechtsverfügung geregelt?

Welche Aufgaben hat ein Vormund?

Was hat eine Sorgerechtsverfügung mit einer Patientenverfügung zu tun?

Aufbewahrung und Hinterlegung des Dokuments?

Welche Kosten fallen an?

Wo bekomme ich eine gute Vorlage für meine Sorgerechtsverfügung im März 2024?

 

 

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern im Voraus festlegen, wer nach ihrem Tod die eigenen Kinder rechtlich vertreten und damit an die eigene Stelle treten soll.

Wer benötigt eine Sorgerechtsverfügung?

Jeder, der das Sorgerecht für minderjährige Kinder besitzt und möchte, dass sowohl die Erziehung und das weitere Aufwachsen der Kinder im eigenen Sinne geschehen. Und auch sicherstellen möchte, dass alles für das Wohl des Kindes in der Zukunft geregelt ist, egal was passiert.

Was passiert im Todesfall ohne Sorgerechtsverfügung?

Liegt im Todesfall keine Sorgerechtsverfügung vor, muss ein Gericht den Vormund bestimmen. Das Sorgerecht geht bei Tod beider Eltern nicht automatisch an andere Familienmitglieder über. Das Gericht entscheidet vielmehr in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über die Vormundschaft oder Pflege minderjähriger Kinder. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Es ist sicher nicht optimal, wenn ein Gericht festlegen muss, was nach dem Versterben der Eltern das Beste für das Kind ist. Denn der Richter kennt das Kind nicht und muss eine Entscheidung nach Aktenlage und Einholung von Gutachten zusammen mit dem Jugendamt treffen. Das hört sich nicht nur furchtbar und kompliziert an, es ist zudem eine zusätzliche, äußerst belastende Situation für das Kind. Denn es muss doch bereits den Verlust der Eltern verkraften. Zusätzliche Unsicherheit und Zukunftsangst sind dann völlig fehl am Platz und schaden der weiteren Entwicklung in dieser schwierigen Zeit.

Tatsächlich sind diese Gefahren leicht mit einer Sorgerechtsverfügung aus dem Weg zu räumen.

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Wie ist der Übergang des Sorgerechts bei Tod der Eltern rechtlich geregelt?

Beim Ableben eines Elternteils geht das Sorgerecht automatisch auf den überlebenden Elternteil über. Vorausgesetzt natürlich, dass dies dem Wohl des Kindes entspricht. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder geschieden waren oder getrennt gelebt haben, denn die Eltern sind die allernächsten Angehörigen des Kindes. Das Sorgerecht wird daher auf den überlebenden Elternteil auch unabhängig davon übertragen, ob dieser das Sorgerecht für das Kind (noch) besitzt.

Bei Alleinerziehenden stellt sich deshalb die Frage, wer für die weitere Erziehung des Kindes verantwortlich sein soll. Möchte der sorgeberechtigte alleinerziehende Elternteil nicht, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht erhält, muss dies in der Sorgerechtsverfügung ausdrücklich geregelt sein. Aufgrund des besonderen Verwandtschaftsverhältnisses bedarf es gewichtiger Gründe hierfür. Damit das Gericht eine solche Vorstellung berücksichtigt, ist auf eine ausführliche Begründung zu achten. Die zu dieser Entscheidung führenden Gründe sind für Außenstehende plausibel und nachvollziehbar darzulegen (z.B. anderer Elternteil ist dem Kind nicht bekannt).

Sterben dagegen die Eltern gleichzeitig, z.B. durch einen Autounfall, und liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, hat das Gericht den geeigneten Vormund zu suchen. Gibt es keine geeigneten Angehörigen, wird ein Amtsvormund (z.B. ein Mitarbeiter des Jugendamts) zum Vormund und Vertreter des Kindes bestellt. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden!

Übrigens: Nicht nur beim Tod beider Eltern geht das Sorgerecht verloren, sondern dies kann sogar bei Lebzeiten der Eltern erfolgen. Eine Einschränkung oder der vollständige Entzug der elterlichen Sorge erfolgt, wenn das Familiengericht eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Kindes feststellt. Wie eine aktuelle Auswertung des hessischen Statistikamtes zeigt, stieg die Zahl um 12% im Vergleich zum Vorjahr und kommt so immer häufiger vor. Die Vormundschaft wird dann entweder auf die Jugendämter übertragen oder ein Pfleger übernimmt im Rahmen der bestellten Amtspflegschaft bestimmte Bereiche und Aufgaben der Sorge. Häufig sind dies das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsvorsorge.

Was wird in einer Sorgerechtsverfügung geregelt?

Es wird eine Vertrauensperson als Vormund bereits zu Lebzeiten festgelegt, damit Eltern und Kinder wissen, was im Fall der Fälle passiert und wer helfen wird.

Der Umfang der Vertretung ist von zentraler Bedeutung. Die Verwaltung des von den Eltern geerbten Vermögens kann von der Personensorge für das Kind getrennt werden. Dies ist ein wichtiger Punkt. Die Trennung der Vormundschaft (Erziehungsfragen) von der Verwaltung des geerbten elterlichen Vermögens (Geld, Immobilien, etc.) ist möglich, wenn sichergestellt werden soll, dass zwei Personen für unterschiedliche Bereiche zuständig sein sollen. Beispielsweise kann eine Person besondere Fähigkeiten bei der Erziehung haben aber keine Erfahrung in Vermögensangelegenheiten und umgekehrt. Es können auch bestimmte Auflagen getroffen werden. Natürlich birgt die Verteilung auf unterschiedliche Personen auch Risiken. 

Darüber hinaus können Ersatzpersonen benannt werden, falls die ursprünglich benannte Person unvorhergesehener Weise ausfällt. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass auch Personen von der Vertretung ausdrücklich ausgeschlossen werden können, um auf diese Weise Familienbeziehungen am besten zu berücksichtigen. Dies kann beispielsweise Alleinerziehende betreffen, wir haben dazu an entsprechender Stelle auf dieser Website mehr dazu ausgeführt.

Es können auch Personen explizit ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es einer ausführlichen Begründung, damit das Betreuungsgericht Ihre Entscheidung zum Sorgerecht nachvollziehen und entsprechend umsetzen kann.

Zur Klarstellung: Nicht in diesem Dokument geregelt wird, was passiert, wenn eines Tages die Kinder den Eltern finanziell helfen müssen und daher für diese sorgen müssen. Wenn die Eltern gepflegt werden müssen und die Kosten dazu das Vermögen der Eltern übersteigen, haben die Kinder unter Umständen Elternunterhalt zu zahlen. Dies ist jedoch automatisch gesetzlich geregelt und separat zum vorliegenden Dokument.

Setzen Sie zudem als Vormund einen Familienangehörigen ein, so sparen Sie zusätzlich bei der Vergütung des Vormunds.

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Vor kostenlosen Mustern, Formulierungshilfen oder Vordrucken sollte man sich in Acht nehmen, denn die Regelungen dort sind oft nicht richtig oder unvollständig. Als Laie erkennt man dies jedoch nicht. Bei solch einem ernsten und wichtigen Thema sollte man sich nur mit hochwertigen Materialien versorgen – den Kindern zuliebe! Denn man möchte sich gar nicht ausmalen was die Kinder für ein Martyrium durchmachen müssen, wenn die Unterlagen falsch sind. In schwierigen Fällen und wenn bei komplizierten Umständen sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.

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Welche Kosten fallen an?

Unsere Sorgerechtsverfügung kostet lediglich 4,90 Euro und enthält alles, was Sie brauchen. Die Beratung und die Kosten zur Erstellung einer Sorgerechtsverfügung beim Rechtsanwalt oder Notar sind sehr hoch, mehrere hundert Euro. Das ist viel zu teuer! Das Trauma eines Kindes bei Unterbringung im Heim oder einer Pflegefamilie bis zur Klärung der Situation: unvorstellbar! 


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Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen?

Um die Verfügung rechtswirksam zu erstellen, muss der Verfasser das Sorgerecht für das Kind besitzen. Zudem muss die als Vormund benannte Person volljährig und zur Übernahme fähig sein (§§ 1780 f. BGB). Das bedeutet, dass geschäftsunfähige Personen, Minderjährige und auch Personen, die selbst unter Betreuung stehen, nicht als Vormünder in Betracht kommen.

Sehr wichtig ist die Einhaltung der richtigen Form bei der Verfassung des Dokuments. Da es sich bei der Sorgerechtsverfügung rechtlich gesehen um eine spezielle Art von Testament handelt, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Errichtung von Testamenten: das Dokument muss komplett von einem selbst handschriftlich verfasst werden, mit Vornamen und Nachnamen unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen werden. Aufgrund der strengen Formvorschriften gibt es keine fertigen Formulare, Vorlagen, Formulierungshilfen oder Muster zum Ausfüllen, denn die Handschriftlichkeit ist zwingend erforderlich. Daher kann das Dokument auch nicht am Computer erstellt, ausgedruckt und anschließend unterschrieben werden. Es muss alles komplett handschriftlich selbst geschrieben werden.

Wird die Sorgerechtsverfügung nicht unter Einhaltung dieser Formalien erstellt, ist sie unwirksam! Damit ist ihre Regelung unbeachtlich und sie kann keine Wirkung entfalten. Das darf natürlich nicht passieren, denn dann sind alle Vorkehrungen umsonst!   

Was müssen unverheiratete Eltern beachten?

Unverheiratete Eltern müssen die Sorgerechtsverfügung jeder für sich allein verfassen. Nur verheiratete Ehepaare können eine gemeinsame Verfügung erstellen.

Wann gilt die Sorgerechtsverfügung?

Die Sorgerechtsverfügung entfaltet mit dem Tod der Eltern ihre Wirkung. Sie gilt also nicht vorher, sondern ist lediglich eine Sicherheitsmaßnahme für die Zeit nach den Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes (18. Geburtstag).

Ist das Gericht an die Regelungen gebunden?

Das Gericht wird den Inhalt der Verfügung überprüfen. Es darf jedoch nur von den dortigen Regelungen abweichen, wenn es berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person gibt (z.B. nicht volljährig, nicht geschäftsfähig, zu alt, gebrechlich, ungünstiger Lebenswandel, etc.), es wichtige Gründe gibt, die glaubhaft dargelegt sind. Das Gericht ist nicht an die Sorgerechtsverfügung gebunden, wenn Vorlagen, Formulierungshilfen, Formulare oder Muster verwendet wurden, die rechtlich unwirksam sind. Das ist für den Laien natürlich schwer festzustellen.

Welche Aufgaben hat ein Vormund?

Der Vormund tritt an die Stelle der Eltern und kümmert sich um die Angelegenheiten des Kindes. Die vom Gericht hiermit beauftragte Person ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen. Ablehnen kann er es lediglich aus den folgenden Gründen: es werden mindestens zwei schulpflichtige Kinder selbst betreut, die Familie die Übernahme der Vormundschaft erschwert, ein gewisses Alter erreicht ist (60. Lebensjahr) oder Krankheit oder Gebrechlichkeit dagegen spricht.

Der Vormund kann das Kind bei sich aufnehmen, aber das ist freiwillig. Stattdessen kann er festlegen, dass eine Unterbringung des Kindes bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim erfolgt. Hier wird ersichtlich, dass der Vormund lediglich der rechtliche Vertreter des Kindes ist, der Entscheidungen rechtsverbindlich für das minderjährige Kind trifft. Davon unabhängig kann die Frage des Aufwachsens und der Erziehung durch unterschiedliche Personen geregelt werden. In die Rolle eines vollwertigen Elternteils muss der Vormund daher nicht schlüpfen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Person als Vormund vorschlage?

Folgende Überlegungen sollten unserer Ansicht nach vorher bedacht werden:

Eignen sich nahe Verwandte für die Übertragung der Vormundschaft? Sind also Geschwister oder Großeltern vorhanden und sind sie geeignet und gewillt das Sorgerecht zu übernehmen? Man sollte dabei ein Auge darauf werfen, ob die Großeltern noch rüstig genug zur Erziehung minderjähriger Kinder in ein paar Jahren sind oder die Geschwister etwa auf die Karriere fokussiert sind und ohne Familie leben. Gibt es ähnliche Werte und Erziehungsstils der nahen Angehörigen oder unterscheidet er sich grundlegend von den eigenen Ansichten?

Möglicherweise liegt es nahe, eine befreundete Familie mit Kindern im ähnlichen Alter als Vormund zu gewinnen. Das könnte dann gleichfalls auch im wechselseitigen Verhältnis vorgenommen werden.

Entscheidend ist, dass ein vertrautes und wohliges Verhältnis zwischen dem Kind und der gewünschten Person des Vormundes besteht. Schließlich soll diese Person nicht nur rechtlich über das Wohl und Wehe des Kindes entscheiden, sondern primär eine enge Bindung zum Kind im Rahmen des Aufwachsens bestehen. Der Vormund sollte idealerweise so gut wie möglich in die Fußstapfen der Eltern treten und als natürliche Bezugsperson fürs Erwachsenwerden dienen.

Auch die praktischen Fragen müssen bedacht werden, wie beispielsweise die Unterbringung von Geschwisterkindern bei der gleichen oder in unterschiedlichen Familien.

Sollte ich minderjährige Kinder mit in die Überlegungen zum Vormund einbeziehen?

In die vorbereitenden Gespräche und Überlegungen aufgrund von Mustern und Vordrucken sollte auch unbedingt das Kind mit einbezogen werden. Zwar können Kinder unter 14 Jahren die Verfügung nicht beeinflussen. Aber minderjährige Kinder ab 14 Jahren können sich einer Sorgerechtsverfügung widersetzen. Um die Interessen aller zu wahren, sollten keine Alleingänge unternommen werden. Schließlich ist es im Wohl der Kinder, mit der richtigen Bezugsperson zusammen zu sein.

Was sollte ich mit dem für die Kinder ausgesuchten Wunschvormund besprechen?

Die Vorbereitung der ausgesuchten Person ist besonders wichtig, damit im Ernstfall alles nach Plan läuft und es keine bösen Überraschungen gibt. Daher ist es unerlässlich, den Wunsch zur Einsetzung als Vormund mit der ausgewählten Vertrauensperson eingehend zu besprechen. Gerade so eine verantwortungsvolle Aufgabe sollte für alle Beteiligten vorher klar sein, damit die Vormundschaft wie in der Sorgerechtsverfügung gewünscht ablaufen kann. Erfährt der Wunschvormund von seiner Bestellung erst durch ein Schreiben des Gerichts von seiner Aufgabe, ist es denkbar, dass er die Bestellung zurückweist, weil er sich überfordert fühlt. Im Gegensatz zu einem gerichtlich bestellten Vormund kann ein durch eine Sorgerechtsverfügung bestellter Vormund die Übernahme des Amtes ohne spezielle Gründe ablehnen.

Voraussetzung für alles ist natürlich das unbedingte Vertrauen der Eltern in die Person des Vormunds und seine Bereitschaft, das Kind auch bei sich aufzunehmen. Obwohl ein Vormund nicht dazu verpflichtet ist, sollte es dennoch das Ziel sein, damit gerade die Person, die die Eltern als Vertrauensperson benannt haben, auch das in sie gesetzte Vertrauen bestätigen kann, in dem sie vollständig und im Sinne der leiblichen Eltern für die Kinder sorgt und diese zentrale Verantwortung nicht an weitere, vorher nicht ausgesuchte Personen weitergibt. In gleicher Weise sollten Erziehungsfragen miteinander besprochen werden, damit die von den Eltern vorgeschlagenen Werte weitergelebt werden können. Das gleiche gilt für den Umfang der Vertretung: soll die Verantwortung auf bestimmte Bereiche wie die Personen- oder Vermögenssorge beschränkt oder vollumfänglich sein?

Können auch mehrere Personen vorgeschlagen werden?

Im Interesse des Familienzusammenhalts ist von den Eltern grundsätzlich nur eine einzelne Person als Vormund zu bestellen. In besonderen Ausnahmefällen ist im Unterschied dazu allein das Gericht dazu befugt, ein Ehepaar gemeinschaftlich zu Vormündern zu bestellen.


Tipp: Erstellen Sie nur eine fundierte Sorgerechtsverfügung. Vermeiden Sie die Fehler der andern, die die Lücken und Fehler der selbst zusammengesuchten Dokumente dieses komplexen Themas erst dann bemerken, wenn es zu spät ist und kein Geld der Welt die Situation mehr ändern kann. Mit der Einschaltung von Rechtsanwälten wird es dann erst richtig teuer und kompliziert. Den Satz "Hätte ich das doch nur bloß früher gewußt..." können Sie sich sparen. Einfach jetzt Vorlage für Sorgerechtsverfügung bestellen.


Ist der Vormund verpflichtet, die Vormundschaft anzunehmen?

Der gerichtlich bestellte Vormund kann nur in bestimmten Ausnahmen die Übernahme ablehnen. Dagegen kann ein durch eine Sorgerechtsverfügung bestellter Vormund die Übernahme des Amtes ohne spezielle Gründe ablehnen.

Übernehmen Taufpaten automatisch die Erziehung des Kindes?

Die Funktion als Taufpate ist rechtlich ohne Wirkung. Ein Taufpate wird nicht automatisch der Vertreter des Kindes. Die Patenschaft ist auf das religiöse Leben bezogen. 

Was passiert, wenn die benannte Person die Sorge nicht übernehmen kann?

Für den Fall der Fälle sollte auch eine Ersatzperson benannt werden. Mit der Zeit ändern sich die persönlichen Bindungen oder es passiert Unvorhergesehenes. Was passiert etwa, wenn die Vertrauensperson wegzieht, sich mit den Eltern verstreitet, sich scheiden lässt und daher keine Kapazität für weitere Kinder hat oder gar stirbt? Daher ist es wichtig, in der Sorgerechtsverfügung eine weitere Person als Ersatzvormund zu benennen. So ist auch in den unwahrscheinlichen Fällen sichergestellt, dass alles im Sinne der Eltern reibungslos funktionieren kann.

Gibt es keine Ersatzperson, wird wieder vom Gericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt entschieden, wer als Vertreter des Kindes in Frage kommt. Dann gelten aber die Regelungen der Sorgerechtsverfügung nicht mehr, da diese nur auf die dort genannte Person ausgerichtet ist. Der sorgende Arm der Eltern ist dann außer Gefecht gesetzt.

An diesem Beispiel wird deutlich, weshalb eine regelmäßige Aktualisierung mehr als sinnvoll ist.

Was hat eine Sorgerechtsverfügung mit einer Patientenverfügung zu tun?

Die Sorgerechtsverfügung ist lediglich ein kleiner Baustein im Strauß der Vorsorge für die Kinder. Die Sorgerechtsverfügung ist eingebettet in die allgemeine Vorsorge mit Patientenverfügung, VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung und dem Testament sowie der finanziellen Vorsorge (Pflege, Rente). Denn bei der Vorsorge ist alles miteinander verbunden und alles hängt voneinander ab. Während die Fälle des Verlustes der Sorgeberechtigten vergleichsweise selten sind, so kommt es doch sehr häufig vor, dass der (Ehe)Partner durch Unfall oder Krankheit handlungsunfähig wird. Dann ist es wichtig, dass mit einer Vollmacht die Geschäfte auch direkt vom Partner vorgenommen werden können, denn das kann er ohne Vollmacht sonst nicht. Ebenso muss die Familie (inkl. heranwachsender Kinder) wissen, welche Behandlung sich ein Familienmitglied bei schwerer Krankheit vorgestellt hat, damit dies im Einklang mit allen akzeptiert und verarbeitet werden kann. 

Wer daher nur an eine Sorgerechtsverfügung denkt, denkt viel zu kurz. Patientenverfügung & Co. sind Pflicht für verantwortungsvolle Eltern.


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Muss die Sorgerechtsverfügung regelmäßig aktualisiert werden?

Die Sorgerechtsverfügung sollte in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Damit wird gewährleistet, dass die Informationen stets brauchbar sind. Nach einem schlimmen Ereignis können sie von den Eltern schließlich nicht mehr korrigiert werden.

Hierbei können die aktuellen Lebensumstände (Einstellung, Umzug) überprüft und weitere Kinder mit einbezogen werden. Auch die Vertrauensperson kann aktualisiert werden.

Bei Aktualisierungen ist darauf zu achten, dass die alten Exemplare (auch die bei der Vertrauensperson oder anderswo deponierten) eingezogen und vernichtet werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Existieren mehrere Sorgerechtsverfügungen, besitzt das jeweils aktuellste alleinige Gültigkeit.

Aufbewahrung und Hinterlegung

Am besten sollte die Sorgerechtsverfügung in dreifacher Ausführung erstellt werden (natürlich jeweils handschriftlich, der Ausdruck eines Musters, Vorlage oder Formulars macht es ungültig). Dann sollte ein Exemplar in den persönlichen Unterlagen abgelegt werden, das weitere bei der gewünschten Vertrauensperson und das dritte bei der Ersatzperson. Damit wird sichergestellt, dass im Ernstfall schnelle Handlungsfähigkeit besteht. Eine Hinterlegung bei Gericht ist nicht erforderlich. Natürlich kann die Sorgerechtsverfügung bei uns online und im Original im Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Bei einer Aktualisierung bitte darauf achten, die älteren Exemplare zurückzufordern, damit es zu keinen Verwirrungen kommt. Gelten tut lediglich das neueste Dokument.

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