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Das neue Betreuungsrecht 2023: Was Sie wissen müssen 

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Zum 1. Januar 2023 tritt eine umfassende Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die viele Verbesserungen für betreute Menschen und ihre Betreuer mit sich bringt. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Die wichtigsten Änderungen des neuen Betreuungsrechts

Mehr Selbstbestimmung und Wunschbefolgung

Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung und die Wünsche der betreuten Menschen (lesen Sie hier zur Betreuungsverfügung). Das bedeutet, dass der Betreuer oder die Betreuerin die betreute Person dabei unterstützen muss, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, soweit dies möglich ist. Der Betreuer oder die Betreuerin darf nur dann für die betreute Person entscheiden, wenn dies erforderlich ist. Dabei muss er oder sie sich an den festgestellten Wünschen der betreuten Person orientieren und diese respektieren. Die Wünsche der betreuten Person können zum Beispiel in einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht festgehalten sein. 

Bessere Qualität und Aufsicht

Das neue Betreuungsrecht verbessert auch die Qualität und die Aufsicht der rechtlichen Betreuung. Das bedeutet, dass der Betreuer oder die
Betreuerin sich regelmäßig fortbilden und seine oder ihre Tätigkeit dokumentieren muss. Außerdem muss er oder sie regelmäßig persönliche Kontakte zu der betreuten Person pflegen und anstehende Entscheidungen mit ihr besprechen. Die Betreuungsbehörden müssen die Betreuer oder Betreuerinnen besser beraten und beaufsichtigen. Die Betreuungsgerichte müssen die betreuten Personen stärker einbeziehen und ihre Anhörung gewährleisten. 

Neues Notvertretungsrecht für Ehegatten

Das neue Betreuungsrecht führt auch ein neues Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner ein. Das bedeutet, dass der Ehegatte oder Lebenspartner in einer medizinischen Notsituation für den anderen entscheiden kann, wenn dieser nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist und keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt. Das Notvertretungsrecht gilt für sechs Monate und umfasst Angelegenheiten der Gesundheitssorge sowie kurzfristig freiheitsentziehende Maßnahmen. Das Notvertretungsrecht gilt nicht, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben oder wenn der Patient einen Widerspruch eingelegt hat.

Modernisierung des Vormundschaftsrechts

Das neue Betreuungsrecht modernisiert auch das Vormundschaftsrecht für Minderjährige (informieren Sie sich hier zur Sorgerechtsverfügung). Das bedeutet, dass das Kindeswohl und die Beteiligung des Kindes im Mittelpunkt stehen. Der Vormund oder die Vormundin muss das Kind regelmäßig besuchen und seine oder ihre Meinung berücksichtigen. Der Vormund oder die Vormundin muss auch eine geeignete Ausbildung haben und sich fortbilden. Die Vormundschaftsbehörden müssen die Vormünder oder Vormundinnen besser beraten und beaufsichtigen.

Fazit

Das neue Betreuungsrecht bringt viele positive Veränderungen für betreute Menschen und ihre Betreuer mit sich. Es fördert die Selbstbestimmung, die Wunschbefolgung, die Qualität und die Aufsicht der rechtlichen Betreuung. Es führt ein neues Notvertretungsrecht für Ehegatten ein und modernisiert das Vormundschaftsrecht für Minderjährige.

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