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Checkliste Patientenverfügung: die 10 wichtigsten Punkte

​Wir präsentieren Ihnen hier die Checkliste mit den 10 wichtigsten Punkten im Dezember 2024, die für die Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung zu beachten sind (PDF Download kostenlos am Ende der Seite). Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung mit unserer anwaltlich und ärztlich entwickelten Vorlage in wenigen Minuten rechtssicher und einfach. Checkliste bereits integriert! Sie erhalten:

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1. Eigene Wünsche und Wertvorstellungen definieren

Im Ernstfall können medizinische und pflegerische Maßnahmen über Leben und Tod entscheiden. Überlegen Sie deshalb genau, was Ihre Wünsche und Wertvorstellungen sind, während Sie die Patientenverfügung abfassen. Es wäre unverantwortlich, durch Nachlässigkeit einen Behandlungsabbruch zu legitimieren, der letztendlich den Tod bedeutet.

Oft ändern sich auch die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen mit der Zeit. Deshalb ist es wichtig, die vorhandene Patientenverfügung regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den aktuellen Vorstellungen noch übereinstimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt es eine neue Patientenverfügung zu erstellen.

  •   Bei PatientenverfügungPlus können Sie Ihre Patientenverfügung ganz einfach online aktualisieren und auf Ihre Vorstellungen auch in der Zukunft anpassen

2. Keine ungeprüften Vordrucke und Formulare verwenden

Pauschal vorformulierte Patientenverfügungen in Form eines Formulars zum Ankreuzen oder ähnliche Vordrucke mit Textbausteinen finden wenig Akzeptanz und Beachtung im Ernstfall. In der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2016 wurden gerade wieder pauschal formulierte Vordrucke für unwirksam erklärt.

Bei einem Formular ist es nicht klar, ob Sie sich tatsächlich mit der Materie auseinandergesetzt haben und nicht einfach leichtfertig etwas angekreuzt wurde. Gerade Ärzte verweigern dann die Befolgung der in der Patientenverfügung niedergelegten Behandlungswünsche und medizinische Maßnahmen. Problematisch sind bei fertigen Formularen zudem meist auch der pauschale Text und die unklaren Formulierungen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie das Dokument allein oder mit Hilfe von Textbausteinen selbst schreiben. Lassen Sie daher die Finger von Vordrucken, Mustern, Formularen oder pauschalen Textbausteinen. Eine unwirksame Patientenverfügung ist gegenstandslos. Sie werden sonst im Ernstfall wie jemand ohne Patientenverfügung behandelt!

  •   Vertrauen Sie daher den erprobten Experten von PatientenverfügungPlus

3. Formelle Voraussetzungen einhalten

Die richtige formale Gestaltung ist ebenfalls wichtig. Die Patientenverfügung muss persönliche Daten wie Name, Geburtstag und aktuelle Wohnanschrift enthalten. Weiterhin müssen Sie das Dokument mit aktuellem Datum versehen und unterschreiben.

  •   Bei uns vergessen Sie keine wesentlichen Angaben

4. Formulierungen müssen konkret sein

Vermeiden Sie allgemeine und unspezifische Formulierungen wie „würdevolles Sterben“ oder „will nicht an Schläuchen hängen“. Eine solch unklar formulierte Patientenverfügung ist unwirksam. Sie führt dazu, dass andere über Sie entscheiden: Ihre Bevollmächtigen und vor allem die behandelnden Ärzte können so nur mutmaßen, welchen Willen Sie tatsächlich haben.

Damit eine Patientenverfügung ausreichend konkret ist, sollte sie folgende Anforderungen erfüllen: Es muss beschrieben werden, was in einer bestimmten Behandlungssituation gewünscht ist und was nicht. Am besten erfolgt dies durch die konkrete Benennung von ärztlichen Maßnahmen und Behandlungssituationen. Beispielhaft seien hier Formulierungen wie „nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unumkehrbar im unmittelbaren Sterbeprozess“ genannt. Auch ein Bezugnehmen auf spezifische Krankheiten kann den in der Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachten Patientenwillen konkretisieren und dazu führen, dass Sie auch in Notsituationen Ihrem tatsächlichen Willen entsprechend behandelt werden. So können Sie einen Streit mit dem Krankenhaus vermeiden.

  •   Natürlich achten wir bei PatientenverfügungPlus hierdrauf sehr genau

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Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus
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5. Einschaltung eines Anwalts oder Notars ist nicht nötig

Bei einer Patientenverfügung muss weder ein Notar noch ein Anwalt mitwirken. Die Patientenverfügung ist ohne notarielle Beglaubigung direkt wirksam. Damit jeder Bürger ganz einfach und rechtswirksam sein Selbstbestimmungsrecht ausüben kann, hat der Gesetzgeber lediglich die schriftliche Form für die Patientenverfügung festgelegt. Auch eine formale Bestätigung durch einen Anwalt, Notar oder eine andere Vertrauensperson über das Vorhandensein des eigenen klaren Willens und Geistes ist nicht erforderlich. Falls gewünscht - um später mögliche Zweifel an Ihrer Fähigkeit, eine wirksame Patientenverfügung erstellt zu haben, zu zerstreuen - können Sie eine solche Bestätigung natürlich hinzufügen.

  •   Eine Bestätigung ist bei den Dokumenten von PatientenverfügungPlus vorgesehen und möglich

6. Mit Vertrauenspersonen sprechen

Kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz, so handelt es sich oft um eine Notsituation, in der es um Leben und Tod geht. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Vertrauenspersonen von Ihrer Patientenverfügung und den darin enthaltenen Wünschen wissen. Besonders wichtig ist es, dass Sie mit den von Ihnen eingesetzten Bevollmächtigten über die Patientenverfügung sprechen. Denn wenn der Inhalt einer Patientenverfügung strittig wird, muss der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden. Dabei wendet man sich oft an Menschen, die dem Verfasser der Patientenverfügung nahestehen.

  •    Wir helfen Ihnen

7. Patientenverfügung richtig aufbewahren

Eine Patientenverfügung ist nur von Nutzen, wenn sie im Ernstfall auch eingesetzt werden kann. Die richtige Aufbewahrung einer Patientenverfügung ist daher sehr wichtig. Sie können Ihre Patientenverfügung in einem eigenen Ordner bei Ihren wichtigen Unterlagen aufbewahren. Informieren Sie zusätzlich auch Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen über den genauen Aufbewahrungsort bzw. hinterlegen Sie sie auch dort. So stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung schnell gefunden wird. Schließlich sollten Sie auch Ihren Arzt vor einer Behandlung über das Vorliegen einer Patientenverfügung informieren und händigen Sie ihm eine Kopie aus.

  •    Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung zum besten Schutz auch im Original bei PatientenverfügungPlus

8. Registrieren Sie Ihre Patientenverfügung durch Hinterlegung

Neben der Verwahrung der Patientenverfügung bei sich zu Hause sowie den gewählten Vertrauenspersonen, sollten Sie das Dokument auch in das Vorsorgeregister eintragen. Tritt nämlich ein Notfall auf, müssen Ihre Vertrauenspersonen und Ärzte auf die Patientenverfügung zugreifen können. Da jedoch niemand die Patientenverfügung ständig bei sich führt, kann es sein, dass sie nicht gefunden wird. Es können durchaus mehrere Tage vergehen, bis Ihre Patientenverfügung Berücksichtigung findet. Diese Zeit kann in Notsituationen aber entscheidend sein.

  •   Im Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus ist Ihre Patientenverfügung bestens hinterlegt und im Ernstfall immer online abrufbar

9. Patientenverfügung regelmäßig überprüfen und aktualisieren

Die Patientenverfügung ist ein „lebendes Dokument", das sich an Ihrer aktuellen Lebenssituation orientiert und entsprechend regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss. Es ist daher ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern oder durch Unterschrift und aktuelles Datum unter das bestehende Dokument diese Fassung aktuell zu halten und somit zu bestätigen. Eine einmal wirksam erstellte Verfügung hat zwar kein festes Ablaufdatum, jedoch ist die Übereinstimmung des Geschriebenen mit der aktuellen Lebenssituation immens wichtig. Es wird daher immer bei Heranziehung der Regelungen der Patientenverfügung geprüft, ob die aufgeschriebenen Festlegungen sich noch mit den aktuellen Anschauungen des Betroffenen decken. Besteht keine Übereinstimmung, gilt die Verfügung nicht. Deshalb ist es sehr wichtig, die Patientenverfügung aktuell zu halten. Einen starren zeitlichen Rahmen für eine Aktualisierung gibt es nicht, aber es ist sinnvoll eine solche nach Ablauf von etwa zwei bis drei Jahren vorzunehmen. Ebenfalls notwendig wird eine Aktualisierung der Patientenverfügung bei Veränderungen der Lebenssituation, eintretenden oder vorhandenen Krankheiten sowie nach Unfällen. Informieren Sie sich über Änderungen auch bei einem Vortrag von uns.

  •   Bei uns halten Sie Ihre Dokumente online ganz einfach aktuell

10. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einbinden

Es ist sinnvoll die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu verbinden. Die Vorsorgevollmacht kann nur medizinische Fragen umfassen, sich aber auch auf andere Angelegenheiten, wie zum Beispiel Verträge oder Finanzen beziehen. Solche Entscheidungen fallen nicht automatisch den nächsten Angehörigen zu: Beim Fehlen einer Vorsorgevollmacht, kann das Gericht auch einen Fremden als rechtlichen Betreuer bestimmen. Sollte es trotz einer Vorsorgevollmacht zu einem Betreuungsverfahren vor Gericht kommen, so ist es sinnvoll, zusätzlich über eine Betreuungsverfügung zu verfügen. Darin schlagen Sie eine Person vor, die zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. In der Regel muss sich das Gericht dann auch an Ihren Vorschlag halten.

  •   Bei PatientenverfügungPlus erhalten Sie das rechtssichere Komplettpaket - einfach alles drin

 

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Unser Ratgeber hilft, Irrtümer bei Ihren Vorsorgedokumenten zu vermeiden. Nehmen Sie bei Fragen zu PatientenverfügungPlus gern Kontakt mit uns auf.

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