Vorsorgevollmacht und Notar
Genauso wie eine Patientenverfügung ohne Notar gültig ist, bedarf es bei der Vorsorgevollmacht im Regelfall weder Rechtsanwalt oder Notar. Eine Vorsorgevollmacht wird sofort mit der Unterschrift wirksam und man hat nicht mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Zusätzliche Kosten entstehen nur in wenigen Sonderfällen, in denen es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht ohne Notar geht, wie z.B. hier:
- Feststellung der Geschäftsfähigkeit
- Immobiliengeschäfte
- Aufnahme eines Darlehens zu Lasten des Vollmachtgebers (z.B. einer dementen Person)
Weitere Befugnisse, die der Beglaubigung durch einen Notar bedürfen, stellen die Ausschlagung einer Erbschaft und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten wie die Anmeldung zum Handelsregister dar.
Die notarielle Beurkundung benötigen Sie im Fall zweifelhafter Geschäftsfähigkeit (siehe wie oben bei der Patientenverfügung schon beschrieben). Des weiteren ist die zwingende notarielle Beurkundung in dem Sonderfall erforderlich, wenn der Vertreter zur Aufnahme eines Darlehens für die betroffene Person (also die z.B. im Koma liegt) ermächtigt sein soll. Es ist natürlich ein höchst ungewöhnlicher Fall, dass eine schwer kranke Person einen Kredit benötigt.
Hierdurch wird deutlich, dass die Einschaltung eines Notars im Normalfall nicht erforderlich ist.
Was muss beim Verkauf von Immobilien (Haus und Grundstücke) beachtet werden?
Der wohl häufigste Grund in der Praxis für eine notarielle Beglaubigung ist die Bevollmächtigung des Vollmachtnehmers für Immobiliengeschäfte. Hier verlangt der Gesetzgeber ein zwingendes Formerfordernis, in dem der Vertreter eine öffentlich beglaubigte Urkunde für die Wirksamkeit der Immobilienstransaktion (Kauf oder Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück) vorlegen muss.
Grundüberlegung
Man sollte sich also vorher überlegen, ob es im Krankheitsfall des Betroffenen erforderlich wird, dass eine Immobilie veräußert werden soll oder nicht.
- Soll der Vertreter keine Immobilien kaufen/verkaufen dürfen, reicht die normale Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht aus
- Soll der Vertreter Immobilien kaufen/verkaufen dürfen, muss die Vorsorgevollmacht mindestens beglaubigt sein
Meist ist dies bei einem vorhandenen Einfamilienhaus als Familienhauptsitz nicht der Fall. Vielmehr wird dort die verbliebene Familie weiter wohnen bleiben wollen. Werden dagegen regelmäßig bzw. gewerbsmäßig Wohnungen ge- und verkauft, ist die Bevollmächtigung für Grundstücksangelegenheiten zur Aufrechterhaltung des geschäftlichen Handelns erforderlich. Handelt es sich jedoch nur um die Vermietung von Wohnungen durch Angehörige, ist wiederum keine notarielle Form der Vollmacht erforderlich. Die Vermietung einer Wohnung kann mit normaler Vollmacht des Eigentümers von seinen Angehörigen durchgeführt werden.
Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung
Die notwenige öffentliche Urkunde kann entweder durch Beglaubigung oder Beurkundung erstellt werden.
Bei der Beglaubigung wird auf einem von Ihnen mitgebrachten Schriftstück bestätigt, dass die Unterschrift unter dem Schriftstück auch wirklich vom Verfasser stammt. Dazu wird das Dokument vor den Augen einer öffentlichen Stelle unterschrieben. Die öffentliche Stelle stellt mit dem Abgleich mit dem Personalausweis oder Reisepass mit einem Stempel fest, dass auch wirklich diese ausgewiesene Person unterschrieben hat. Damit wir die Echtheit der Urkunde besiegelt. Die Beglaubigung der Unterschrift kann bei einem Notar oder in manchen Bundesländern nach Landesgesetz auch bei der (Betreuungs)behörde vorgenommen werden. Beim Notar kostet die Beurkundung je nach Gegenstandswert zwischen ca. 10 und 100 Euro. Bei der Betreuungsbehörde dagegen nur ca. 10 Euro. Der juristische Gehalt des Dokuments ist bei beiden Verfahren identisch, man erhält eine öffentlich beglaubigte Urkunde zur Vorlage beim Grundbuchamt. Bei der Betreuungsbehörde ist dies in der Regel weitaus günstiger möglich. Erkundigen Sie sich hierzu einfach bei Ihrer Heimatgemeinde.
Bei der Beurkundung entwirft der Notar die Vorsorgedokumente. Dafür kann er mehr abrechnen. Die Kosten für die Beurkundung richten sich nach dem Vermögen des Betroffenen (z.B. was das Haus Wert ist) und liegen im Schnitt bei ca. 500 Euro pro Person. Bei Paaren erhöht sich diese Gebühr entsprechend. Kosten von um die 1.500 Euro sind hierbei keine Seltenheit, insbesondere bei Besitz von Eigentumswohnungen oder Häusern und Grundstücken.
Diese Kosten für notarielle Beurkundung und Beglaubigung können Sie sparen
Für Sie bedeutet das, dass Sie unsere Vorsorgevollmacht für günstige Immobiliengeschäfte verwenden können:
- Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht bei uns
- Unterschreiben Sie die Vorsorgedokumente aber erst vor den Augen eines Notars bzw. der Betreuungsbehörde
Wir von PatientenverfügungPlus helfen Ihnen damit, signifikant Kosten zu sparen. Sie erwerben lediglich die anwaltlich und ärztlich entwickelten Dokumente online. Die notarielle Beglaubigung kann vom Notar oder der Betreuungsbehörde preiswert auf den Dokumenten von PatientenverfügungPlus vorgenommen werden. Die Beglaubigung richtet sich grundsätzlich nach dem Vermögen des Betroffenen, bewegt sich jedoch im fixen Kostenrahmen von ca. 10-100 Euro. Sollten Sie durch eingetretene Änderungen eine neue Version der Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen müssen, können Sie in Ihrem Kundenkonto die Dokumente entsprechend an die neue Situation selbst anpassen und für die erneute Beglaubigung ausdrucken und kostengünstig neu beglaubigen lassen. So profitieren Sie von den günstigen Kosten unserer Dokumente.
Wenn Sie die Dokumente dagegen mit einem Notar erstellt und beurkundet haben (also nicht unsere Vorlagen benutzt haben), dann müssen Sie den Notar für jede Änderung in den Dokumenten (z.B. Adressänderung der Vertreter, etc.) erneut voll mit im Schnitt ca. 500 Euro bezahlen. Daher kann der Abschluss der Vorsorgedokumente beim Notar auf lange Sicht sehr teuer werden, ohne dass Sie für Immobilientransaktionen einen juristischen Mehrwert erhalten. Mit unseren Dokumenten sparen Sie daher Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro im Vergleich zur Beauftragung eines Notars.
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Betreuungsverfügung ebenfalls ohne notarielle Beglaubigung rechtswirksam
Auch die Betreuungsverfügung ist ein Dokument, welches ohne Notar gültig ist. Der Gesetzgeber sieht die Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts grundsätzlich nicht vor. Daher erübrigt sich auch hier der Gang zu einem Notar oder Anwalt mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Die eigenhändige handschriftliche Unterschrift reicht für ein gültiges Dokument vollkommen aus.
Fazit: Notarielle Beglaubigung der Vorsorgedokumente im September 2024 nicht notwendig
Damit lässt sich abschließend festhalten: grundsätzlich ist eine notarielle Beglaubigung in der rechtlichen Vorsorge nicht erforderlich.
Nur in wenigen Ausnahmefällen (zweifelhafte Geschäftsfähigkeit, bestimmte Sonderbefugnisse) ist dies unumgänglich. In der Regel sind daher Ihre Dokumente bereits mit Ihrer Unterschrift vollkommen rechtswirksam. Und das ganz ohne Notar und ohne zusätzliche Kosten. Sollten Sie sich entscheiden eine notarielle Beglaubigung vorzunehmen, so kann dies auf unseren Dokumenten erfolgen, wobei die Kosten hierfür sind um mehrere hundert Euro geringer sind als beim Notar. Zudem ist es oft nicht der Fall, dass ein Notar sowohl über juristisches als auch medizinisches Fachwissen im Bereich der Vorsorge verfügt, um Dokumente in ähnlicher Qualität wie den unseren zu erstellen. Die Dokumente von PatientenverfügungPlus sind anwaltlich und ärztlich entwickelt, damit sie auch im Ernstfall wirksam sind.
Machen Sie es wie viele andere Kunden und überzeugen Sie sich selbst. Schenken Sie sich und Ihrer Familie jetzt ein gutes Gewissen.
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“