Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und wird sofort durch Ihre Unterschrift gültig. Die Einschaltung eines Notars ist nicht erforderlich. Natürlich kann sie jederzeit geändert oder widerrufen werden, wenn Sie es sich anders überlegen oder sich in Ihrem Leben andere Umstände ergeben.
Weiterhin müssen Sie persönlich einwilligungsfähig sein; also die Fähigkeit besitzen, Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken einer medizinischen Behandlung zu erfassen und daraus Ihren Patientenwillen bilden können. Probleme hierbei können bei geistigen Beeinträchtigungen aufgrund von Krankheit oder Alter auftreten, wenn z.B. einfache Dinge nicht mehr verstanden werden (z.B.
Demenz). Dann besteht Einwilligungsunfähigkeit. Im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit kann keine Patientenverfügung mehr erstellt werden. Sie können die Patientenvorsorge also nicht mehr nachholen, wenn Sie es wirklich benötigen. Regeln Sie daher alles, solange Sie noch einwilligungsfähig sind.
Der
Bundesgerichtshof hat in vielen aktuellen Urteilen Textbeispiele für unwirksam erklärt, weil sie zu ungenau und pauschal formuliert sind. Deshalb sind viele Textbeispiele für Verfügungen unwirksam. Als Laie können Sie unwirksame Textbeispiele nicht erkennen. Die Dokumente von PatientenverfügungPlus richten sich nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Besitzen Sie keine Patientenverfügung, besteht die Gefahr, dass Sie Behandlungen unterzogen werden, die Sie nicht möchten. Denn dann sind Sie von der Beurteilung Ihres Lebens und Ihrer Wünsche von anderen Personen abhängig, die Sie nicht kennen und die daher nicht wissen können, was Sie möchten. Wie soll der Sie behandelnde Arzt im Krankenhaus für Sie als Patient entscheiden, wenn er Sie nicht kennt?
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“