Einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge stehen 80% der Deutschen einer Organspende positiv gegenüber. Doch nur 36% der Befragten haben dies auch schriftlich – sei es durch einen Organspendeausweis, sei es als Teil Ihrer Patientenverfügung mit PatientenverfügungPlus – nach § 2 des Transplantationsgesetzes festgelegt. Dabei hilft eine Organspendeerklärung dabei, Angehörige und Ärzte in einer schwierigen Situation zu entlasten. Gleichzeitig kann durch eine Organspende einer auf ein Spenderorgan wartenden Person geholfen werden. Denn laut der Deutscher Stiftung für Organtransplantation (DSO) wurden im Jahre 2016 in Deutschland zwar über 3.000 Organe transplantiert, die auf eine postmortale Organspende zurückzuführen sind. Allerdings warten mehr als 10.000 Menschen noch auf ein Spenderorgan.
Wir erklären Ihnen hier im Überblick die Funktionsweise der Organspende in Deutschland 2021. Von der gesetzlichen Regelung über die Vor- und Nachteile und einen Erfahrungsbericht. Schließlich geben wir Ihnen Tipps, welche Unterlagen zur Organspende am besten sind.
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Gesetzesregelung zur Organspende
Das wegweisende Gesetz zur Regelung der Organspende 2020 ist das Transplantationsgesetz. Wesentliches Bestreben ist die Verteilung der Organe mittels einer Warteliste auf gerechte Weise. Durch die Richtlinien zur Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer erfährt das Gesetz seine praktische Auslegung. So wird in den Richtlinien der Bundesärztekammer zum Beispiel ausgeführt, wie die Wartelistenführung oder Organvermittlung zu handhaben ist. Eine Neuregelung ist auch einem Skandal von 2012 geschuldet, bei dem durch Wartelisten-Maipulationen Patienten auf dem Papier kränker gemacht wurden, als sie tatsächlich waren, damit sie auf der Warteliste nach oben rückten.
Pro und Contra von Zustimmungsregelung und Widerspruchslösung
Zustimmungsregelung
Bei dem Transplantationsgesetz selbst handelt es sich um eine Regelung, die als Zustimmungsregelung (oder auch Entscheidungslösung) bezeichnet wird: Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist die Feststellung des Hirntods beim potentiellen Organspender und er muss sich vor seinem Ableben mit Hilfe einer Organspendeerklärung zur Organspende bereit erklärt haben. Dies kann über ein Formular oder einen Organspendeausweis erfolgen. Ein entsprechendes Formular und Muster erhält man unter anderem auf der Webseite der DSO oder man informiert sich beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. In unseren Unterlagen von PatientenverfügungPlus haben wir das Formular zur Organspende integriert, so dass Sie mit unseren Dokumenten alle Aspekte der Vorsorge einschließlich der Organspende geregelt haben und kein anderweitiges Muster benötigen.
Wichtig ist zu wissen, dass auch andere die Zustimmung zur Spende erteilen können. Denn auch wenn man selbst keine Organspendeerklärung abgegeben hat und auch über keinen Organspendeausweis verfügt, können die nächsten Angehörigen einer Organspende zustimmen. Haben Sie dagegen mit einem Widerspruch eine Organspende ausgeschlossen, dürfen auch Ihre nahen Angehörigen einer solchen nicht zustimmen.
Befürworter der bisherigen Zustimmungsregelung führen an, dass die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Organspende gegen das Selbstbestimmungsrecht verstoßen würde. Würde man in Deutschland die Widerspruchsregelung einführen, so würde dies einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Zudem werden Erfahrungen von Ländern angeführt, wie beispielsweise Schweden, in denen trotz Änderung der Gesetzeslage keine Änderung der Spenderraten festzustellen war.
Widerspruchslösung
Eine andere Regelung zur postmortalen Organspende ist die Widerspruchsregelung, welche mittlerweile in rund drei Viertel der europäischen Ländern Gesetz ist und auch in Deutschland auch aktuell durch Gesundheitsminister Spahn und die Bundesärztekammer in die Diskussion gebracht wurde. Hierbei muss für eine Organspende keine Organspendeerklärung des Verstorbenen vorliegen. Vielmehr darf es zu Lebzeiten keinen Widerspruch des potentiellen Spenders gegeben haben. Bei der sog. doppelten Widerspruchslösung dürfen auch Angehörige diese nach dem Tod aussprechen, soweit der Betroffene zu Lebzeiten keine Erklärung abgegeben hatte. Diese Regelung gilt z.B. in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen. Nur wenn daher ein Widerspruch vorliegt, dürfen die Ärzte keine Organentnahme vornehmen. Jeder ist somit automatisch Spender, solange er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies hat den Vorteil, dass jeder persönlich die Entscheidung über eine Spende in der eigenen Verantwortung hält. Es müssen somit nicht die Angehörigen nach dem Tod eines nahen Menschen eine Entscheidung über die Einstellung des Verstorbenen zur Organspende treffen. Es ist unfair, diese Entscheidung auf andere abzuwälzen. Es gehört dazu, sich mit der Möglichkeit zu Lebzeiten aktiv auseinanderzusetzen.
Mit dieser Lösung verspricht man sich eine höhere Zahl an verfügbaren Organen. Denn die Zahl an solchen Organen in Deutschland ist sehr gering, obwohl ca. 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan warteten. Nach Angaben der DSO waren 2017 nur 797 Menschen Organspender, so wenig wie noch nie zuvor (2010 waren es noch 1.296). In Deutschland spenden statistisch gesehen ca. 0,7 pro 1.000 Personen Organe, während es in Spanien 4 von 1.000 Personen sind. Die Überlebenschancen eines Patienten in Deutschland, der ein Spenderorgan benötigt, liegen daher im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern deutlich niedriger. Wie der Translantationsmediziner Professor Banas am Beispiel der Nierengeschädigten ausführt, gibt es Länder wie Spanien, Österreich oder Irland, in denen ein höherer Anteil an Transplantierten als Dialysepatienten lebt. Dies sei in Deutschland unvorstellbar. Ein möglicher Grund für ein niedriges Level an Spendern ist womöglich, dass es keine starken Vorbilder gibt, die die Nachricht in die Mitte der Gesellschaft bringen können. Viele wissen nicht, dass ein prominenter Organspender beispielsweise Bundespräsident Frank Walter Steinmeier ist, der seiner Ehefrau Elke Büdenbender vor einigen Jahren eine Niere spendete, nachdem sie jahrelang von der Dialyse abhängig war.
Ein gutes Beispiel ist das Verfahren der Niederlande. Dort werden alle volljährigen Bürger mehrmals schriftlich über die Widerspruchslösung informiert und gefragt, ob nach dem Tod Spender sein möchten. Wenn keine Antwort auf diese wiederholten Briefe erfolgt, wird die Person automatisch als Spender registriert. Natürlich ist eine Umentscheidung jederzeit möglich, sie muss jedoch aktiv erfolgen. Solch eine Lösung würde bewirken, dass die große Mehrheit der Bevölkerung ihre Zustimmung zur Organspende dokumentieren könnte.
Gegner der Zustimmungslösung und gleichzeitig Befürworter der Widerspruchslösung sind daher insgesamt der Meinung, dass die Zahl der möglichen Organspenden aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland nicht ausgeschöpft wird. Das bisherige Transplantationsgesetz würde laut den Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation zu einem Mangel an Organen führen. Es wird zudem auf andere Länder wie Spanien oder Österreich verwiesen, in welchen die Widerspruchsregelung gilt und wo die Spenderraten deutlich höher sind als in Deutschland.
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“