Erstellen Sie Ihre Generalvollmacht im Oktober 2024 mit unserem Formular zusammen mit der Vorsorgevollmacht rechtssicher und einfach. Denn eine Generalvollmacht ersetzt keine Vorsorgevollmacht! Durch unsere anwaltliche Herangehensweise erhalten Sie:
✓ Komplettpaket: Generalvollmacht + Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung inklusive
✓ Sofort wirksame PDF-Dokumente zum Ausdrucken
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Vorsicht: Eine Generalvollmacht ersetzt keine Vorsorgevollmacht! Denn unabhängig von der Bezeichnung als "Generalvollmacht" ist eine Generalvollmacht nicht wirklich allumfassend. Zur richtigen Absicherung mit einer Vollmacht benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht, in die eine Generalvollmacht integriert ist. Diese bekommen Sie hier bei PatientenverfügungPlus.
Wichtige Antworten zur Generalvollmacht im Oktober 2024
Die wichtigsten Antworten zur Generalvollmacht
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?
Was umfasst eine Generalvollmacht?
Wie erteile und widerrufe ich eine Generalvollmacht?
Wie erstelle ich eine Generalvollmacht?
Die wichtigsten Antworten zur Generalvollmacht (Oktober 2024)
- Wo bekomme ich eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht bekommen Sie nach Beantwortung unseres Fragebogens automatisch als PDF Dokument in Ihrem Benutzerkonto zum Ausdrucken.
- Wo wird eine Generalvollmacht hinterlegt?
Die Generalvollmacht sollten Sie genauso wie Ihre Patientenverfügung so aufbewahren, dass Ihr Vertreter direkt auf sie zugreifen kann. Hierzu bietet sich traditionell ein spezieller Ordner zu Hause oder neuerdings die Online-Hinterlegung der Dokumente mit Notfallausweis bei PatientenverfügungPlus an, damit die Dokumente von Ärzten oder Vertretern bei Bedarf jederzeit im Volltext online eingesehen werden können.
- Warum brauche ich eine Generalvollmacht?
Sie brauchen eine Generalvollmacht, damit eine andere Person für Sie umfassend rechtlich handeln kann, wenn Sie es nicht mehr selbst können (z.B. Koma).
- Wer unterschreibt die Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht unterschreibt der Vollmachtgeber, der Vertreter muss nicht unterschreiben.
- Wo macht man eine Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht machen Sie automatisch während der Beantwortung des Fragebogens zur Vorsorgevollmacht, so dass Sie einfach und praktisch Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht zusammen erhalten.
- Wer beglaubigt eine Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht beglaubigt ein Notar oder sehr kostengünstig eine hierzu ermächtigte Behörde, so dass dadurch eine öffentliche Urkunde entsteht. Fragen Sie bitte bei Ihrer Stadtverwaltung nach, ob eine Behörde dies bei Ihnen vor Ort vornehmen kann.
Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
Zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht gibt es verschiedene Unterschiede, da beide Vollmachten grundsätzlich auf unterschiedliche Angelegenheiten abzielen. Auf zwei Unterschiede möchten wir hier insbesondere eingehen.
Es besteht beispielsweise ein wichtiger inhaltlicher Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht enthält rechtliche Befugnisse bezüglich gesundheitlicher Fragen und soll dem Bevollmächtigten die Möglichkeit geben, medizinische Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen. Eine pauschale Generalvollmacht deckt diesen Bereich nicht ab und man wägt sich in falscher Sicherheit. Denn viele Befugnisse des Vertreters, welche in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, sind in einer Generalvollmacht nämlich nicht enthalten. Dies ist vom Gesetzgeber so geregelt. Als Beispiel ist das Entscheidungsrecht über medizinische Maßnahmen zu nennen, welches dem Bevollmächtigten nur durch eine Vorsorgevollmacht zufällt. Daher können viele spezielle Vorsorgebefugnisse nur mit einer Vorsorgevollmacht abgedeckt werden.
Zudem wird eine Generalvollmacht in der Regel für den Zweck ausgestellt, um ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung eingesetzt zu werden und dem Bevollmächtigten sofort Vertretungsmacht einzuräumen (z.B. sofortige und ständige Vertretung einer Person oder eines Unternehmens). Dagegen verhält es sich bei der Vorsorgevollmacht anders. Denn die Vorsorgevollmacht soll üblicherweise erst dann zum Einsatz kommen, wenn der Vollmachtgeber seine Handlungsfähigkeit eingebüßt hat. Der Sinn darin liegt, dass der Vertreter nur nach einer Notsituation (z.B. Unfall) oder bei schweren gesundheitlichen Problemen (z.B. Demenz) alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber in der Regel im Zusammenspiel mit einer Patientenverfügung erledigen soll. Der Vertreter soll daher nur in bestimmten Situationen an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers entscheiden.
Selbstverständlich kann eine Generalvollmacht in eine Vorsorgevollmacht integriert werden. So kann man zum Ausdruck bringen, dass der Vertreter tatsächlich für alle Angelegenheiten entscheidungsbefugt ist. Diese Integration haben wir bei PatientenverfügungPlus geschaffen, so dass Sie wirklich rundum abgesichert sind.
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“