Interview, Expertenmeinung oder allgemeine Presseanfragen
Gern stehen wir Ihnen für Interviews, Expertenansichten oder einem Artikel oder Beitrag für Ihre Zeitung oder Magazin zur Verfügung. Wir freuen uns natürlich auch, wenn Sie über PatientenverfügungPlus berichten möchten. Schreiben Sie uns gerne per E-Mail über das Symbol in der Kopfzeile der Webseite oder über unser Kontaktformular. Wenn Sie uns vorher eine Nachricht senden, helfen Sie uns bei der Vorbereitung auf das Gespräch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
BGH Urteil Patientenverfügung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. August 2016 entschieden, dass eine Patientenverfügung konkret formuliert sein muss. Allgemeine Äußerungen wie z.B. "keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht aus, um eindeutige Entscheidungen zu treffen. Dies mussten Angehörige im vorliegenden Fall schmerzich erfahren, die sich untereinander über die Auslegung der Patientenverfügung der eigenen Mutter gestritten hatten. Dies ist nur einer von vielen Fällen, lesen Sie hier mehr zu aktuellen Urteilen.
Als Experten mit ausgewiesener Fachkompetenz können wir Ihnen mit Interviews und Expertenmeinungen die komplexe Thematik der Patientenverfügung und verwandter Gebiete erklären. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Kooperation
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, wenn Sie mit uns kooperieren möchten. Schreiben Sie uns gerne per E-Mail über das Symbol in der Kopfzeile der Webseite oder unser Kontaktformular. Gern besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten. Schreiben Sie uns vorher gern eine kurze Nachricht, damit wir uns für das Telefonat schon ein wenig auf Ihr Anliegen und das Gespräch vorbereiten können.