Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. August 2016 entschieden, dass eine Patientenverfügung konkret formuliert sein muss. Allgemeine Äußerungen wie z.B. "keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht aus, um eindeutige Entscheidungen zu treffen. Dies mussten Angehörige im vorliegenden Fall schmerzich erfahren, die sich untereinander über die Auslegung der Patientenverfügung der eigenen Mutter gestritten hatten. Dies ist nur einer von vielen Fällen, lesen Sie hier mehr zu aktuellen Urteilen.
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