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Glossar rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

​Wer kennt es nicht, dass man über allerhand Begriffe und Fremdwörter stolpert, deren Bedeutung aber nicht immer ganz klar ist. Manchmal möchte man auch mal die genaue Definition eines Begriffs kennen. Damit Sie in dem wichtigen Bereich der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht genau Bescheid wissen, haben wir Ihnen in unserem Glossar auf dem Stand von März 2024 alles einmal verständlich zusammengestellt.

Alternativmedizin

Als Alternativmedizin werden unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte bezeichnet, die sich als Alternative oder Ergänzung zu allgemein anerkannten und an Universitäten gelehrten medizinischen Methoden (Schulmedizin) verstehen. Naturheilverfahren, Homöopathie und Akupunktur sind die bekanntesten Beispiele für Alternativmedizin.

Alzheimer

Alzheimer ist eine Erkrankung und Form von Demenz, die vor allem bei älteren Menschen auftritt und mit einer Verschlechterung der kognitiven Leistungsfähigkeit einhergeht. Grund dafür ist ein zunehmender Gehirngewebeschwund. Zu den Symptomen zählen unter anderem Orientierungslosigkeit, Gedächtnisverlust und Verhaltensauffälligkeiten. Im Endstadium ist der Erkrankte selbst zur natürlichen Nahrungsaufnahme nicht mehr fähig. Die Ursachen und Auslöser der Krankheit sind weiterhin unklar. Neueste Studien bringen eine Verbindung zur Parodontitis ins Spiel. Es besteht der Verdacht, dass die Keime des Zahnfleischs durch die Entzündung einen Weg ins Gehirn finden könnten.

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um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus
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Amputation

Die medizinische Abtrennung eines Körperteils wird als Amputation bezeichnet. Dies kann als Unfallfolge erforderlich werden oder aber wenn der Gesundheitszustand des Patienten einen solchen Eingriff erforderlich macht (z.B. bei Infektionen oder Durchblutungsstörungen wie dem "Raucherbein").

Antibiotika

Arzneimittel mit antimikrobieller Wirkung, welche das Wachstum von Mikroorganismen eindämmen oder diese töten werden als Antibiotika bezeichnet. Diese werden zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten eingesetzt. Das bekannteste ist Penicillin.

Atemnot

Von Atemnot spricht man, wenn der Patient unter einer als unangenehm empfundenen Atemtätigkeit leidet. Atemnot ist ein typisches Symptom von Erkrankungen der Lunge oder des Herz-Kreislauf-Systems. Es tritt aber ebenfalls oft bei Patienten auf, die unheilbar krank sind und sich im Sterbeprozess befinden. Diesen Patienten werden dann oft Opioide verabreicht, da diese entspannend und angstmindernd wirken.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Recht bestimmen zu können, wo sich eine Person aufzuhalten hat. Bei volljährigen Personen, die einer Betreuung unterstehen, kann dieses Recht, falls vom Betreuungsgericht so bestimmt, dem Betreuer zufallen.

Beglaubigung

Bei der Beglaubigung wird die Identität des Unterschreibenden bestätigt. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift. Daher muss die Unterschrift vor den Augen der beglaubigenden Stelle erfolgen. Die Beglaubigung erfolgt dann mit einem Beglaubigungsvermerk und einem Siegel. Beglaubigen können ein Notar oder die örtliche Beglaubigungsbehörde.

Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist das für Fragen des Betreuungsrechts zuständige Gericht und eine Abteilung des Amtsgerichts. Es entscheidet auf Antrag, ob jemand der Betreuung bedarf und wer als Betreuer eingesetzt wird. Des Weiteren entscheidet das Betreuungsgericht über den Umfang der notwendigen Betreuung.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung schlägt man dem Betreuungsgericht vor, welche Person die eigene Betreuung übernehmen soll. Eine Betreuung wird immer dann erforderlich, wenn eine volljährige Person die eigenen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann und keine Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht als Vertreter eingesetzt wurde.

Betreuer

In einem Betreuungsverfahren prüft das Betreuungsgericht, ob eine Person noch selbst agieren kann und ob eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt. Ist dies der Fall, muss in der Regel keine Betreuung angeordnet werden. Ist jedoch eine Betreuung notwendig und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird ein geeigneter Betreuer als Vertreter des Betroffenen ausgesucht. Liegt dem Betreuungsgericht eine wirksame Betreuungsverfügung vor, greift es in der Regel auf die darin genannte Person bei der Bestellung des Betreuers zurück. Liegt keine Betreuungsverfügung vor oder können ihre Regelungen nicht berücksichtigt werden, wählt das Betreuungsgericht nach eigenem Ermessen einen Betreuer aus, bei dem es sich auch um einen ehrenamtlich tätigen Betreuer oder Berufsbetreuer handeln kann. Ein Betreuer wird vom Gericht für ein genau benanntes Aufgabenfeld bestellt, in dem er für den Betreuten tätig werden darf. Dies kann in der Spannbreite zwischen sämtlichen sowie einzelnen Lebensbereichen liegen.

Bluttransfusion

Bei der Bluttransfusion erhält ein Patient über eine intravenöse Infusion Blut oder Blutbestandteile. Dabei muss das Blut mit der Blutgruppe des Patienten kompatibel sein.

Chemotherapie

Die Chemotherapie bezeichnet eine Behandlung von Krebserkrankungen mit Hilfe von Medikamenten. Diese sollen möglichst gezielt auf krankheitsverursachende Zellen einwirken. Da die Medikamente aber meist auch Auswirkungen auf gesunde Zellen haben, bleiben Nebenwirkungen wie Haarausfall, Durchfall oder Übelkeit häufig nicht aus.

Corona Virus (Covid-19)

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Die Inkubationszeit besitzt eine Spanne von wenigen Tagen bis zu 2 Wochen. Durch ausreichend Abstand und normale Hygienemaßnahmen kann man sich und andere schützen.  

Demenz

Demenz ist ein Syndrom, welches bei bestimmten Erkrankungen des Gehirns auftritt. Sie umfasst Einschränkungen im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich. Unter anderem kommt es zu Defiziten bei der Sprache, der Motorik, dem Gedächtnis oder den emotionalen Kompetenzen. Abzugrenzen ist die Demenz von angeborenen Defiziten in diesen Bereichen, da es sich um ein Krankheitsbild handelt, welches erst im Laufe des Lebens auftritt. Nicht alle Ursachen von Demenz sind geklärt und es existieren unterschiedliche Krankheitsverläufe. Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz.
 


Tipp: Erstellen Sie nur eine Patientenverfügung, die mit allen anderen Vorsorgedokumenten abgestimmt ist. Nur aufeinander abgestimmte Dokumente sind sinnvoll. Vermeiden Sie die Fehler der andern, die die Lücken und Fehler der selbst zusammengesuchten Dokumente dieses komplexen Themas erst dann bemerken, wenn es zu spät ist und kein Geld der Welt die Situation mehr ändern kann. Mit der Einschaltung von Rechtsanwälten wird es dann erst richtig teuer und kompliziert. Den Satz "Hätte ich das doch nur bloß früher gewußt..." können Sie sich sparen. Einfach jetzt Ihre Patientenverfügung erstellen.


Diagnose

Bestimmung eines Krankheitsbildes aufgrund einer zusammenfassenden Beurteilung der einzelnen Befunde. Die Durchführung der diagnostischen Maßnahmen ist an das Einverständnis des betroffenen Patienten gebunden.

Dialyse

Die Dialyse, auch Blutwäsche genannt, wird bei vorübergehendem oder dauerhaftem Nierenversagen notwendig. Eine Maschine übernimmt hierbei die Funktion der Nieren und reinigt das Blut.

Einwilligungsfähigkeit

Die Einwilligungsfähigkeit ist für die Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung notwendig. Die Person muss hierfür nicht geschäftsfähig sein. Als einwilligungsfähig gilt, wer Art, Bedeutung und Tragweite ärztlicher Maßnahme erfassen kann.

Gesetzlicher Vertreter

Im Gegensatz zu einem Vertreter, der in einer Vollmacht bestimmt wird, ergibt sich die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters aus gesetzlichen Bestimmungen. Bei Personen unter 18 Jahren sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter. Erwachsene haben hingegen grundsätzlich keinen gesetzlichen Vertreter. Nur wenn in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren die Notwendigkeit einer Betreuung festgestellt wird, ist der vom Gericht bestimmte Betreuer der gesetzliche Vertreter der zu betreuenden Person.

Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam selbst vorzunehmen. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Während man bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung voll geschäftsfähig sein muss, reicht für die Erstellung der Patientenverfügung lediglich die Einwilligungsfähigkeit aus. Dies liegt daran, dass es sich bei der Patientenverfügung nicht um ein Rechtsgeschäft handelt, sondern um die einseitige Äußerung des eigenen Willens. Was man bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ebenfalls beachten sollte: Der Bevollmächtigte sowie die als Betreuer festgesetzte Person sollten ebenfalls voll geschäftsfähig sein, damit sie uneingeschränkt für einen handeln können.

Herzinfarkt

Anhaltende Durchblutungsstörung des Herzens, die zum Herzstillstand führt. Der Herzinfarkt ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland.

Hinterlegung

Die richtige Hinterlegung und Aufbewahrung der Vorsorgedokumente ist sehr wichtig, da sie nur von Nutzen sind, wenn sie im Ernstfall auch eingesetzt werden. Neben der Hinterlegung der Originaldokumente in einer Vorsorgemappe zu Hause sowie bei weiteren Vertrauenspersonen, bietet es sich an, die Dokumente auch bei einer zentralen Stelle zu hinterlegen, so dass diese jederzeit zugänglich sind. PatientenverfügungPlus bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Vorsorgedokumente sowohl online als auch im Original zu hinterlegen. Der Vorteil der Hinterlegung der Dokumente bei uns ist, dass Sie einen Notfallausweis für Geldbeutel und Gesundheitskarte erhalten. Damit stellen Sie sicher, dass Angehörige und Ärzte auf Ihre Dokumente aufmerksam werden und diese nicht übersehen. Zusätzlich können Ihre Dokumente im Volltext nach dem Login über den Notfallausweis jederzeit gelesen werden – das Suchen der Dokumente entfällt für Dritte. Weil vermerkt ist, dass die Dokumente bei uns im Original hinterlegt sind, weiß der Arzt auch sogleich, dass die online hinterlegte Version tatsächlich rechtsgültig und auffindbar ist. Damit wird auch direkt vermieden, dass das Krankenhaus die Dokumente anzweifelt und ein Betreuungsverfahren einleitet.

Ihre Vorteile mit PatientenverfügungPlus

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Hirntod

Der Hirntod stellt das irreversibles Ende aller Hirnfunktionen dar. Er gilt allgemein als sicheres Todeszeichen und erst nach Feststellung des Hirntodes wird ein Totenschein ausgestellt. Gleichzeitig gilt der Hirntod als Voraussetzung für die Organentnahme zum Zwecke der Organspende.

Hospiz

Das Hospiz ist meist eine stationäre Einrichtung der Sterbebegleitung. Es ist für unheilbar schwerstkranke und sterbende Menschen gedacht und einem Pflegeheim nicht unähnlich. Daneben existieren auch ambulante Hospizdienste, die auf Sterbebegleitung zu Hause spezialisiert sind. In einem Hospiz werden die Patienten neben der Basisversorgung unter anderem durch gezielte Schmerztherapie in Ihrer letzten Lebensphase begleitet.

Invasiv und nichtinvasiv

Medizinische Prozeduren, welche gewebeverletzend in den Körper eindringen wie zum Beispiel Operationen oder Blutabnahmen. Den Gegenpol bilden nichtinvasive Methoden, welche weniger Risiko und Unannehmlichkeiten mit sich bringen.

Intensivmedizin

Die Intensivmedizin befasst sich mit der Behandlung lebensbedrohlicher Zustände und Krankheiten. Dies geschieht auf den Intensivstationen durch speziell ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte. Die technische Ausstattung und der Personalaufwand einer Intensivstation übersteigen dabei bei Weitem das Niveau anderer Krankenhausstationen.

Krebs

Krebs ist der Sammelbegriff für bösartige Gewebeneubildungen. Die Krankheit kann unterschiedliche Auslöser haben, welche zur Störung des Gleichgewichts von Zellwachstum und Zelltod führen. Obwohl grundsätzlich jedes Organ erkranken kann, gibt es unterschiedliche Häufigkeiten der Erkrankung. Die Organe, die am häufigsten vom Krebs betroffen sind, sind die Lunge, der Dickdarm sowie die Brust bei Frauen und die Prostata bei Männern. In Deutschland ist Krebs die zweithäufigste Todesursache.

Koma

Tiefe und über längere Zeit bestehende Bewusstlosigkeit. Es handelt sich nicht um eine Krankheit sondern um ein Symptom, welches eine Erkrankung oder einen Unfall zur Ursache hat. Je nach Komatiefe bestehen unterschiedliche Aussichten auf Heilung.

Künstliche Beatmung

Wenn die Lunge des Patienten nicht mehr für den Gasaustauch sorgt, der für den Körper notwendig ist, wird die künstliche Beatmung notwendig. Dabei kommt es zu einer maschinellen Belüftung der Lunge. Die künstliche Beatmung ist ein wesentliches Element der Notfall- und Intensivmedizin.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Bei der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr werden dem Patienten nährstoffhaltige Lösungen mittels Sonden (über den Verdauungstrakt) oder Katheter (über die Blutbahn) zugeführt.

Künstliches Koma

Das künstliche Koma ist im Unterschied zum natürlichen Koma eine durch Medikamente herbeigeführte Bewusstseinsminderung, welche nach dem Absetzen der Medikamente wieder aufhört. Es wird meist in schwierigen Phasen einer Intensivbehandlung angewendet.

Notfallausweis

Wenn man seine Vorsorgedokumente in das zentrale Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus hinterlegt, erhalten Sie einen Notfallausweis im Scheckkartenformat sowie einen Aufkleber für die Gesundheitskarte zugeschickt. Dort sind die Zugriffscodes vermerkt mit denen ein Login in das zentrale Vorsorgeregister erfolgt. Am besten man hat den Notfallausweis stets in der Geldbörse bei sich, so dass er am schnellsten gefunden werden kann. So können im Notfall Angehörige, Ärzte auf den Inhalt der hinterlegten Unterlagen zugreifen.

Opioide

Sammelbegriff für Substanzen mit morphinartigen Eigenschaften, die an den Opioid Rezeptoren wirksam sind. Sie sind stark schmerzlindernd und werden vor allem in der Schmerztherapie und der Palliativmedizin eingesetzt. Das bekannteste Opioid, welches Verwendung findet, ist das aus Opium gewonnene Morphin. In medizinischen Dosen verabreicht, wird keine Abhängigkeit erzielt.

Organspende

Wenn menschliche Organe für eine Transplantation zu Verfügung gestellt werden, so spricht man von einer Organspende. Meist werden die Organe erst nach dem Ableben des Spenders entnommen, doch bei manchen Organen, wie z.B. den Nieren oder der Leber, sind auch Entnahmen von lebenden Spendern möglich. In Deutschland ist vor dem Ableben des potentiellen Spenders dessen Zustimmung zur Organentnahme nötig (Zustimmungsregelung). In vielen anderen Ländern hingegen ist es genau andersherum. Die Zustimmung gilt als erteilt, solange keine entgegenstehende Willensäußerung existiert (Widerspruchsregelung).

Palliativmedizin

Unter Palliativmedizin wird die medizinische Behandlung bei einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung verstanden. Das Hauptaugenmerk der Palliativmedizin liegt auf der Linderung von Schmerzen und weiteren Krankheitsbeschwerden und nicht auf der Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis.

Parkinson

Unter Parkinson versteht man eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die neben dem Verlust der motorischen Fähigkeiten auch oft mit kognitiven Störungen verbunden ist. Die geläufigsten Symptome sind Muskelstarre und Muskelzittern sowie Verlangsamung des Bewegungsablaufs.


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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder untersagt, wenn man selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, den eigenen Willen zu äußern (z.B. wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls). Die Patientenverfügung richtet sich an die Angehörigen, den Vertreter und den Arzt. Den richtigen Patientenverfügung Vordruck hierzu erhalten Sie hier bei uns.

Pflegeheim

Stationäre Einrichtung, in der pflegebedürftige Personen von Pflegekräften versorgt werden. Pflegeheime können zwar Teil von Seniorenheimen sein, sind aber von diesen zu unterscheiden. Die Bewohner eines Pflegeheims sind im Gegensatz zu denen im Seniorenheim von der Versorgung durch Dritte abhängig und nicht mehr in der Lage, ein autonomes oder teilautonomes Leben zu führen.

Querschnittslähmung

Schädigung des Rückenmarks, welche zur Lähmung einzelner oder aller Muskelgruppen führt. Dies kann im schlimmsten Fall bis hin zur völligen Bewegungsunfähigkeit reichen. Obwohl die häufigste Ursache für Querschnittslähmung Unfälle sind, können auch Erkrankungen wie Krebs oder Multiple Sklerose eine Ursache für Querschnittslähmung sein.

Reanimation

Tritt bei einem Patienten ein Atem- und Kreislaufstillstand ein, so soll durch die Reanimation der Tod des Patienten verhindert werden. In Abhängigkeit von der Dauer des Stillstands kann es aufgrund der mangelnden Sauerstoffversorgung des Gehirns zu irreversiblen Schäden kommen.

Schlaganfall

Plötzlich auftretende Erkrankung des Gehirns, die durch eine Störung der Blutversorgung des Gehirns verursacht wird. Ein Schlaganfall führt oft zu einem Versagen der Funktionen des Zentralnervensystems.

Sedierung

Dämpfung der Funktionen des zentralen Nervensystems durch ein Sedativum (Beruhigungsmittel). Vor allem in der Palliativmedizin finden Beruhigungsmittel zusammen mit Schmerzmittel Verwendung.

Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern vorschlagen, wer nach ihrem Tod die eigenen Kinder rechtlich vertreten und damit an die eigene Stelle treten soll. Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, muss das Gericht den Vormund bestimmen. Das Sorgerecht geht nicht automatisch an andere Familienmitglieder über. Das Gericht entscheidet vielmehr in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über die Vormundschaft oder Pflege minderjähriger Kinder. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Sterbehilfe

Bei der Sterbehilfe unterscheidet man zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe. Unter passiver Sterbehilfe versteht man das Zulassen des Todes aufgrund alters- oder krankheitsbedingter Gründe, d.h. der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Beibehaltung der Grundpflege und von schmerzlindernder Behandlung. Aktive Sterbehilfe lässt sich widerum zwischen indirekter aktiver und direkter aktiver Sterbehilfe unterscheiden. Als indirekte aktive Sterbehilfe bezeichnet man die schmerzmildernde Behandlung eines Patienten im Endstadium der Behandlung, bei der man ein Lebensverkürzungsrisiko in Kauf nimmt. Man spricht hierbei auch von einer palliativen oder auch terminalen Sedierung, d.h. Beruhigung bis hin zur Bewusstseinsausschaltung in der Finalphase einer Krankheit. Bei der direkten aktiven Sterbehilfe handelt es sich um die beabsichtigte und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes eines Patienten. Der Tod wird hierbei im Gegensatz zur indirekten aktiven Sterbehilfe nicht nur in Kauf genommen, sondern vorsätzlich herbeigeführt. Die direkte aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar (siehe auch „Tötung auf Verlangen“).

Testament

Das Testament regelt, wie der Nachlass nach dem Tod an die Erben verteilt werden soll. Es handelt sich im Gegensatz zur Patientenverfügung um ein Dokument, welches erst nach dem Tod des Verfassers seine Wirkung entfaltet. Weiterhin reicht nicht wie bei der Patientenverfügung einfach eine Unterschrift für die Rechtswirksamkeit. Ein Testament muss in seiner Gesamtheit handschriftlich verfasst sein.

Tötung auf Verlangen

Wird die Tötung auf Wunsch des Patienten - sei es durch eine Patientenverfügung oder eine andere Willensäußerung - durchgeführt, so spricht man von einer Tötung auf Verlangen. Diese wird nach § 216 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Liegt keine solche Willensäußerung des Betroffenen vor, so handelt es sich gar um Totschlag.

Transplantation

Bei der Transplantation wird organisches Material (z.B. Organe, Körperteile) dem Patienten verpflanzt. Dieses kann sowohl von lebenden Menschen als auch von kürzlich Verstorbenen stammen. Im Gegensatz dazu steht die Implantation, wo anstelle von organischem Material mit künstlichen Implantaten (z.B. Prothesen) gearbeitet wird.

Unterbringung

Zwangseinweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung. Im Betreuungsrecht besteht die Möglichkeit, dass der Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts die von ihm betreute Person einweisen lässt.

Volljährigkeit

Volljährig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Sie müssen grundsätzlich volljährig sein um Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) erstellen zu können. Gleichzeitig ist mit dem Eintritt der Volljährigkeit jede Person nur noch für sich selbst verantwortlich, d.h. die Eltern sind nicht mehr automatisch der gesetzliche Vertreter. Zu einer solch automatischen Vertretung kommt es im Verlauf des Lebens nicht noch einmal und deshalb ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht so wichtig.

Vormund

Unter einem Vormund wurde ursprünglich der gesetzliche Vertreter einer Person ohne Geschäftsfähigkeit verstanden. Seit der Betreuungsrechtsreform haben nur minderjährige Personen einen Vormund. Bei einer erwachsenen nicht geschäftsfähigen Person wird vom Gericht bestellte Vertreter als Betreuer bezeichnet.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, welche Person für einen handeln soll, wenn man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Eintritt der Volljährigkeit ist jede Person nur noch für sich selbst verantwortlich und besitzt keinen automatischen Vertreter durch Eltern, Kinder, Ehepartner oder sonstige nahe Angehörige.

Wachkoma

Durch schwere Hirnschäden kann es zu einem Wachkoma kommen. Es handelt sich um einen Zustand, in dem die Funktion des Großhirns ganz oder teilweise erloschen ist, die Lebensfunktionen aber durch den Hirnstamm aufrechterhalten werden. In Abhängigkeit von dem Grad der Schäden am Großhirn ist es manchmal möglich, dass Wachkomapatienten wieder aufwachen.

Widerruf

Eine Patientenverfügung kann man jederzeit ändern oder widerrufen. Es genügt eine mündliche oder rein tatsächliche Äußerung (z.B. ein Kopfschütteln). Zu Nachweiszwecken ändern man sie am besten schriftlich. Für den Widerruf ganzer Dokumente einfach die alten Unterlagen zurücknehmen bzw. vernichten. Damit vermeidet man widersprüchliche Dokumente und Unklarheiten.

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