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Zentrales Vorsorgeregister: Patientenverfügung hinterlegen

Ihre Vorsorgedokumente können Sie im Dezember 2024 bequem und sicher im zentralen Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus hinterlegen. Jegliche Patientenverfügungen und Vollmachten können im Register von PatientenverfügungPlus hinterlegt werden, egal ob sie bei PatientenverfügungPlus, einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt wurden.

Sie erhalten für nur 19,90 Euro/Jahr:

  •   Dokumente im Vorsorgeregister hinterlegen
  •   jederzeitiger Abruf durch Ärzte/Angehörige im Volltext mit
  •   Notfallausweis für das Portmonnaie und
  •   Notfallaufkleber zum Aufkleben auf die Gesundheitskarte

damit Ihre Vorstellungen von Angehörigen und Ärzten im Ernstfall direkt überall verfügbar sind. Die Dokumente müssen nicht erst von Angehörigen gesucht oder durch Behörden ermittelt werden. 
 

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Unterlagen im Vorsorgeregister hinterlegen

Ins Vorsorgeregister eintragen
Dokumente hinterlegen und mit Notfallausweis für Ärzte und Angehörige jederzeit abrufbar halten
„Ich habe PatientenverfügungPlus gegründet,
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus
„Ich habe PatientenverfügungPlus gegründet,
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
Gründer von PatientenverfügungPlus

 

Warum ist die richtige Hinterlegung der Vorsorgedokumente so wichtig? Was passiert, wenn die Unterlagen nicht auffindbar sind? Was gilt es zu beachten? Alles Wichtige zum Thema Vorsorgeregister und Notfallausweis, finden Sie einfach und verständlich hier bei uns.

Wichtige Antworten zum Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus im Dezember 2024

Was muss ich zur Eintragung in das Vorsorgeregister wissen?

Was wird ins Register aufgenommen?

Kann ich das Vorsorgeregister als digitales Notfallarchiv nutzen?

Was kann der Notfallausweis?

Was passiert ohne Hinterlegung im Vorsorgeregister?

Welche Vorteile und Unterschiede gibt es zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer?
 

Anmeldung und Eintragung in unser zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Die richtige Hinterlegung und Aufbewahrung Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist sehr wichtig, da sie nur von Nutzen sind, wenn sie im Ernstfall auch eingesetzt werden. Sie sollten daher die Originaldokumente an einem sicheren Ort bei Ihren wichtigen Unterlagen (z.B. Notfallordner zu Hause) aufbewahren. Zudem sollten Sie Ihren Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten mitteilen, dass die Vorsorgedokumente existieren und wo sie diese im Ernstfall finden. Gegebenenfalls hinterlegen Sie weitere Ausführungen der Originaldokumente bei diesen Personen. Achtung: Es ist wichtig, dass es sich um von Ihnen unterschriebene identische Originale handelt und nicht um Kopien.

Die Hinterlegung der Dokumente bei PatientenverfügungPlus ist für Sie persönlich sowie Ihre Vertrauenspersone überaus wichtig und nützlich. Tritt nämlich ein Notfall auf, müssen Ihre Vorsorgebevollmächtigten und Ärzte sowie ggfs. das Betreuungsgericht auf Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zugreifen können. Da jedoch niemand die Vorsorgeunterlagen ständig bei sich führt, kann es sein, dass sie nicht gefunden werden. Es können durchaus mehrere Tage oder Wochen vergehen, bis Ihre Vorsorgedokumente Berücksichtigung finden. Diese Zeit kann in Erste-Hilfe-Situationen aber entscheidend sein. Es wäre ein großes Versäumnis, wenn Sie nur wegen der mangelnden Hinterlegung auf den Schutz durch Ihre Vorsorgedokumente verzichten müssten. Denn was nützt der beste Schutz, wenn er in dem Moment für den er konzipiert wurde, nicht zu Verfügung steht?

Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die fertigen Vorsorgedokumente im Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus zu hinterlegen. Diese sind dann bei Bedarf rund um die Uhr abrufbar und können somit jederzeit eingesehen werden. Es ist dabei auch vollkommen egal, wo Sie sich befinden – ob Berlin, Hamburg oder München – überall wo Sie hinreisen reist Ihr Schutz mit. Unser Schutz ist doppelt: online sind die Dokumente jederzeit abrufbar. Und wenn Sie bei uns auch Ihre Originale hinterlegen, kann die Echtheit der Dokumente im Ernstfall gegenüber Ärzten, Behörden und anderen Institutionen bestätigt werden. Damit reichen die online gespeicherten Dokumente aus, da die Originale ebenfalls vorliegen. Da Sie bei uns nur einmal Ihre Daten eingeben müssen, erfolgt die Eingabe und Pflege Ihrer Daten nur einmal ganz einfach. Und ohne ein umständliches Datenkontrollblatt. Mit Ihrer Bestellung des Notfallausweises besitzen Sie sofort die Eintragungsbestätigung. Wenn Sie uns auch die Originale zusenden, scannen wir die Dokumente ein und schicken Ihnen umgehend eine Eintragungsbestätigung per E-Mail zu.   

Was im Dezember 2024 ins Register aufgenommen wird

Nach Ihrer Registrierung können Vorsorgeunterlagen von PatientenverfügungPlus sowie auch von sämtlichen anderen Stellen (z.B. selbst verfasste oder von Rechtsanwälten/Notaren erstellte Vorsorgedokumente) ins Register aufgenommen werden.

Bei PatientenverfügungPlus wird der gesamte Inhalt der Dokumente hinterlegt. Dies ist ein großer Vorteil im Ernstfall. Und ein großer Unterschied zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Denn dort wird die Vollmachtsurkunde gar nicht hinterlegt! Es wird dort nur registriert, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt. Wo diese aufbewahrt wird, ist völlig unklar. Eine solche Vorgehensweise ist viel zu unsicher, darauf sollte sich heute niemand mehr einlassen. Denn Ihre Vorsorgeunterlagen müssen sofort für Ärzte, Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer einsehbar sein, wenn sie gebraucht werden.


Tipp: Dokumente mit Notfallausweis für nur 19,90 Euro/Jahr im Vorsorgeregister zentral hinterlegen und immer dabei haben.


Unser Vorsorgeregister als digitales Notfallarchiv nutzen

In unserem zentralen Vorsorgeregister können Sie alle Ihre wichtigen Dokumente hinterlegen. So erhalten Sie zusätzlich zu dem Überblick über Ihre Verfügungen und Vollmacht auch die Möglichkeit, einen Online Notfallordner mit den wichtigsten Unterlagen online zu erstellen:

  •   Notfallkontakte
  •   Notfalldienstleister
  •   Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  •   Testament
  •   Finanzunterlagen 
  •   Versicherungsdokumente 
  •   Unterlagen zur gesetzliche Rente und betrieblichen Altersvorsorge
  •   allgemein wichtige Dokumente und Verträge
  •   Mitgliedschaften

Der Notfallausweis - Einsicht in das Vorsorgeregister

Um vom umfassenden Schutz, den eine Eintragung Ihrer Vorsorgeunterlagen in unser zentrales Vorsorgeregister gewährt, zu profitieren, sollten Sie den von uns bereitgestellten Notfallausweis im Scheckkartenformat mitführen. Er dient als Vorsorgeurkunde und hat Zugriffscodes vermerkt, mit denen ein Login in das Vorsorgeregister möglich ist. Am besten Sie haben den Notfallausweis stets in der Geldbörse bei sich, wo er von anderen am schnellsten gefunden werden kann. So können Sie das Einsichtsrecht im Notfall z.B. Angehörigen, Ärzten, Vorsorgebevollmächtigten und im weiteren Verlauf ggfs. auch Behörden sowie dem Betreuungsgericht gewähren.

Der Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte - Login für den Arzt

Für den Fall, dass Sie Ihren Notfallpass einmal nicht dabeihaben sollten, haben wir mit dem Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte eine zweite Absicherung entwickelt. Den Notfallaufkleber kleben Sie einfach auf Ihre Gesundheitskarte, so dass Ihre Gesundheitskarte als Vorsorgeurkunde aufgewertet wird. Der Notfallaufkleber enthält ähnlich wie der Notfallpass ebenfalls die Zugangsdaten zu den hinterlegten Dokumenten. Im Rahmen jeder Behandlung, sowohl während eines Erst-Hilfe-Einsatzes als auch im Rahmen einer Routineuntersuchung, wird die Gesundheitskarte eingelesen. Dabei entgeht sicher niemandem der Notfallaufkleber von PatientenverfügungPlus. Die behandelnden Mediziner erhalten so ein Einsichtsrecht in Ihren Patientenwillen und können diesen sofort umsetzen und gegebenenfalls die angegebenen Vertrauenspersonen oder Betreuer kontaktieren.

Vorsorgeregister - Änderung der Dokumente

Natürlich können Sie Ihre Dokumente im Vorsorgeregister jederzeit ändern. Bei PatientenverfügungPlus können Sie Ihre einmal erstellten Dokumente ganz einfach und übersichtlich online ändern, ausdrucken und unterschreiben. Danach löschen Sie einfach die bislang hinterlegten Unterlagen aus dem Vorsorgeregister und ersetzen Sie durch die neuformulierte Version.

Ihre Vorsorgeunterlagen müssen Sie als „lebendes“ Dokument betrachten, welches sich an der jeweiligen Lebenssituation orientiert und entsprechend regelmäßig aktualisiert werden muss. Deswegen ist es nicht ratsam die Dokumente einmal anzufertigen, in das zentrale Vorsorgeregister abzulegen und sie dann für immer zu vergessen. Die Vorsorgeunterlagen sollten von Ihnen regelmäßig mit Ihrer aktuellen Lebenssituation abgeglichen und nötigenfalls durch Änderung angepasst werden. Dabei muss es sich keinesfalls nur um die Änderung Ihrer Wertvorstellungen oder die Neubewertung bestimmter Umstände handeln. Auch so alltägliche Dinge wie der Umzug eines Bevollmächtigten und die damit verbundene Adressänderung machen eine Aktualisierung der Vorsorgeunterlagen unumgänglich.

Im Ernstfall wird Ihr Vertreter prüfen, ob beispielsweise die Patientenverfügung aus dem Vorsorgeregister mit Ihrer aktuellen Lebenssituation übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Patientenverfügung ungültig. Dies kann z.B. bei sehr alten Unterlagen angenommen werden. Denn dann werden ihre vormals angegebenen Vorstellungen wahrscheinlich nicht mehr mit Ihren aktuellen Vorstellungen übereinstimmen. Deshalb ist es sehr wichtig, die Unterlagen im Vorsorgeregister aktuell zu halten. Ohne einen starren zeitlichen Rahmen vorgeben zu wollen, ist es dennoch sinnvoll, etwa alle zwei bis vier Jahre eine Aktualisierung vorzunehmen. Hierfür reicht es bereits, mit aktuellem Datum zu unterschreiben, um die Geltung der Version weiterhin zu bestätigen.

Das passiert ohne Hinterlegung im Vorsorgeregister

Die Vorteile der Hinterlegung Ihrer Vorsorgedokumente in das Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus sprechen für sich selbst: Sofortiger Zugriff an jedem Ort. Doch was für Konsequenzen kann es haben, wenn Sie das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nutzen, bei dem entgegen seiner Bezeichnung tatsächlich überhaupt keine Dokumente hinterlegt werden und zur Einsicht im Notfall zur Verfügung stehen?

Zuerst muss eine Sache geklärt werden, die einigen Sorge bereiten könnte. Was passiert, wenn tatsächlich der Notfall eintritt und der Notarzt den Notfallpass oder Notfallaufkleber auf der Gesundheitskarte sieht. Stellt der Notarzt seinen Notfallkoffer zur Seite und liest zuerst die Dokumente im Vorsorgeregister? Vergeht womöglich dadurch wertvolle Zeit, in der man sich besser um den Patienten gekümmert hätte? Wir können Sie beruhigen. Bei einem Erste-Hilfe-Einsatz geht es dem Rettungsdienst vornehmlich um schnelle lebensrettende Maßnahmen. Ein Lesen der Vorsorgedokumente bei einem Notarzteinsatz und hier speziell der Patientenverfügung würde in der Regel den Ablauf des Einsatzes behindern und die Pflicht des Notarztes zur Hilfe für Leib und Leben des Patienten verletzen. Daher erfolgt regelmäßig die Einsicht in das Vorsorgeregister erst, wenn Sie im Krankenhaus sind und die ersten lebensrettenden Maßnahmen bereits erfolgt sind. Dann entfalten die Patientenverfügung und die weiteren Willenserklärungen aus dem Vorsorgeregister aber sofort ihre Wirkung und es vergehen nicht - wie ohne Vorsorgeregister oft geschehen - Tage bis Wochen, bis die behandelnden Ärzte von Ihrem Willen erfahren.

Hier wird deutlich, welche negativen Konsequenzen auftreten, wenn Ihre Vorsorgedokumente nicht in unserem ZVR eingestellt sind. Ob und wann Ihre Vorsorgeunterlagen Ihre Wirkung entfalten können, haben Sie in dem Moment der Handlungsunfähgikeit nicht mehr selbst in der Hand. Mit unserem Notfallpass und Notfallaufkleber stellen Sie jedoch gerade in diesen Situationen sicher, dass die Existenz Ihrer Dokumente augenfällig wird und diese sofort zugänglich sind. Zur Verdeutlichung, wie wichtig das alles sein kann, hier ein typisches Beispiel aus dem Leben.

Typisches Beispiel

Marion K. aus NRW ist eine alleinstehende Frau Mitte vierzig. Sie hat auf dem Nachhauseweg von der Arbeit einen schweren Autounfall. Ihr Zustand ist kritisch und sie muss in ein künstliches Koma versetzt werden. Da Marion K. sich schon länger mit dem Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung befasst hat, verfügt sie über die entsprechenden Unterlagen. Diese sind jedoch nur bei ihr zu Hause im Notfallordner hinterlegt. Ihre Schwester als Bevollmächtigte, die einige hundert Kilometer entfernt wohnt, ahnt davon nichts. Frau K. hat die Dokumente aber nicht in einem ZVR hinterlegt und hat auch keinen Notfallpass im Geldbeutel oder Notfallaufkleber auf der Gesundheitskarte. Dadurch wissen die Ärzte lange Zeit nichts von der Existenz und dem Inhalt ihrer Vorsorgeunterlagen. Bevor Frau K.s Schwester von dem Unfall erfährt, haben die Ärzte unwissentlich schon mehrere Behandlungsmethoden angewandt, die dem in der Patientenverfügung ausgedrücktem Willen von Marion K. zuwiderlaufen. Weiterhin wurde in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren ein gerichtlich bestellter Berufsbetreuer für die medizinischen und finanziellen Belange eingesetzt. Tatsächlich hatte Frau K. ihre Schwester in der Vorsorgevollmacht sowie auch in der Betreuungsverfügung als entsprechende Bevollmächtigte und Vertrauensperson eingetragen. Da jedoch weder die Ärzte noch die Schwester keine Kenntnis und damit auch keinen Zugriff auf Frau K.s Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hatten, konnte die Behandlung nicht nach Frau K.s Willen erfolgen. Die Einsetzung eines Berufsbetreuers kostet nun Frau K. mehrere tausend Euro pro Jahr Betreuungskosten und verhindert, dass ihre Schwester für sie handeln kann.

An diesem Beispiel wird sehr deutlich, wie wichtig es sein kann, dass die Unterlagen in unserem Vorsorgeregister hinterlegt sind. Wäre dies in dem Beispiel der Fall, hätten die behandelnden Ärzte sofort Einsicht in die entsprechenden Vorsorgeunterlagen. Es würden weder dem Patientenwillen zuwiderlaufende Behandlungsmethoden angewandt noch würde eine fremde Person als Betreuer von Marion K. eingesetzt. Handeln Sie deshalb jetzt und registrieren Sie sich in unserem zentralen Vorsorgeregister!

Vorteile und Unterschiede zum zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Leider ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Dokumente bei der Notarkammer hinterlegt sind. Dies ist nämlich überhaupt nicht der Fall! Hier haben wir Ihnen die drei Hauptirrtümer aufgelistet.

1. Irrtum: Die Dokumente sind hinterlegt

Falsch. Bei der Notarkammer ist nur vermerkt, dass es Dokumente gibt. Die Dokumente selbst sind dort jedoch überhaupt nicht hinterlegt. Wo die nach Jahren noch zu finden sind, ist dann eine große Herausforderung.

  •   Vorteil PatientenverfügungPlus

Die Dokumente sind online und im Original hinterlegt und mit dem Notfallausweis jederzeit abrufbar. Dokumente, die wir im Original vorliegen haben, werden darüber hinaus mit dem Hinweis "Original liegt PatientenverfügungPlus vor" versehen. So ist klar, dass die Originaldokumente bei einer offiziellen Stelle auch nach Jahren vorhanden sind.

2. Irrtum: Die Dokumente sind schnell verfügbar

Falsch. Da keine Dokumente hinterlegt sind, muss sich das Gericht erst auf die Suche von Personen machen, bei denen die Dokumente möglicherweise liegen. Dies ist mühsam, langwierig und es gibt keinen garantierten Erfolg, dass die Dokumente gefunden werden. In der Zwischenzeit muss ein (Berufs)Betreuer bestellt werden, damit Ihre normalen Angelegenheiten bis zur Klärung durchgeführt werden können. Das genau soll gerade mit der Einsetzung eines Vertreters durch die Vorsorgevollmacht vermieden werden.

  •   Vorteil PatientenverfügungPlus

Die Dokumente sind mit dem Notfallausweis bzw. dem Notfallauskleber direkt online jederzeit sofort im Volltext abrufbar. Beispielsweise wird sofort klar, welche Behandlung gewünscht ist und wer der Vertreter ist. 

3. Irrtum: Jeder kann im Ernstfall auf das ZVR zugreifen

Falsch. Zugriff auf die Daten der Bundesnotarkammer hat in erster Linie das Betreuungsgericht im Rahmen eines betreuungsgerichtlichen Verfahrens. Das bedeutet, dass in einem gerichtlichen Verfahren zur Bestellung eines Betreuers ein Gericht eine Anfrage an die Bundesnotarkammer schickt. Das ist sehr zeitintensiv und kann lange dauern. Im Ernstfall soll aber doch gerade schnell der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht sein Amt beginnen und die Geschäfte führen. Eine Betreuung soll gerade vermieden werden.

  •   Vorteil PatientenverfügungPlus

Mit unserem Notfallausweis und den Original hinterlegten Dokumenten können Ärzte und Angehörige die Dokumente im Volltext online jederzeit abrufen. Ein langwieriges und kostenintensives gerichtliches Betreuungsverfahren wird so ganz einfach vermieden. Der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht kann direkt mit seiner Arbeit beginnen. Ein Berufsbetreuer wird nicht benötigt.

Sie können all diese objektiven Fakten selbst recherchieren und nachlesen.

Vorteile PatientenverfügungPlus

Genau wegen der vielen Nachteile des ZVR der Bundesnotarkammer haben wir das Vorsorgeregister bei PatientenverfügungPlus mit seinen Vorteilen geschaffen:

  •   Die Dokumente sind im Volltext über den Notfallausweis immer dabei
  •   Angehörige oder Ärzte haben im Ernstfall direkt Zugriff auf die Dokumente im Volltext
  •   Ihre Dokumente werden immer gefunden und Sie werden nicht entgegen Ihrem Willen behandelt

Die Hinterlegung von Patientenverfügung, Vollmacht & Co. im ZVR von PatientenverfügungPlus ist daher die beste Methode, um jederzeit und an jedem Ort über die Vorsorgeurkunden Notfallausweis und -aufkleber Zugang zu den Unterlagen zu haben. Es ist also nicht erforderlich, die Dokumente bei einem Notar oder im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen: ein Notar ist nicht nötig! 

Natürlich steht es Ihnen frei, neben dem Vorsorgeregister noch weitere Aufbewahrungsorte (z.B. Notfallordner zu Hause) zu nutzen. Für einen Rundumschutz ist es jedoch wichtig, dass die Vorsorgeunterlagen in unserem Vorsorgeregister liegen. Im Notfall, beispielsweise nach einem Erste-Hilfe-Einsatz und der anschließenden medizinischen Versorgung werden die bei einem Notar liegenden Unterlagen nur schwer gefunden werden. Dagegen sind Ihre Patientenverfügung, Vollmacht & Co. im Vorsorgeregister hingegen über die Zugangsdaten im Notfallpass und auf dem Notfallaufkleber sofort für Angehörige und Ärzte zugänglich und im Volltext lesbar.

Nur geringe Kosten bei Registrierung im Vorsorgeregister

Im Vergleich zu dem erheblichen Zusatznutzen unseres zentralen Vorsorgeregisters fallen nur geringe Kosten an: Für nur 19,90 Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten gehen Sie sicher, dass überall und zu jeder Zeit auf Ihre Vorsorgedokumente online zugegriffen werden kann. Hinterlegen Sie auch zusätzlich Ihre Originaldokumente für nur 9,90 Euro für eine Laufzeit von ebenfalls 12 Monaten. Sie gehen dabei kein Risiko ein: denn Sie können jederzeit zum Ende der 12 monatigen Laufzeit den Service des Vorsorgeregisters einfach kündigen. Das ist unser fairer Service für Sie. Zögern Sie daher nicht und sichern Sie sich für knapp 2 Euro pro Monat die Vorteile, die die Hinterlegung Ihrer Dokumente in das Vorsorgeregister bietet.

 

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