Auch im Oktober 2024 kommt es immer wieder trotz vorhandener Patientenverfügung eines Patienten zu Konflikten zwischen dessen Angehörigen und den behandelnden Ärzten. Sogar innerhalb von Familien kann es zu solchen Auseinandersetzungen kommen. In solchen Fällen können Sie PatientenverfügungPlus als Ombudsmann und Schlichtungsstelle einschalten. Profitieren Sie von unserer Sachkenntnis und Expertise auf diesem Gebiet. Wir stehen bereit, um als Mediator und Streitschlichter für eine Lösung von Konflikten zu sorgen. Dank unseres unbürokratischen und flexiblen Konfliktmanagements profitieren Sie und vermeiden Unannehmlichkeiten.
Typischer Streitfall: Auseinandersetzung zwischen Angehörigen und Ärzten
Familie K. steht vor einem Dilemma. Der 82-jährige Witwer Norbert K. erlitt vor einem halben Jahr einen Schlaganfall. Seitdem liegt er im Koma. Seine Chancen auf Genesung werden von den Ärzten als gering eingestuft und sinken von Tag zu Tag. Schon vor Jahren hat Norbert K. für einen entsprechenden Fall vorsorgen wollen und hat mit Hilfe eines einfachen Vordruckes eine Patientenverfügung erstellt. Auch eine Vorsorgevollmacht in der sein Sohn, Jürgen K. als Bevollmächtigter eingetragen ist, liegt vor. In Gesprächen mit seinem Sohn und dessen Frau hat Norbert K. immer betont, dass er unter entsprechenden Umständen nicht künstlich am Leben gehalten werden wolle. Auch in seiner Patientenverfügung hat er solches zum Ausdruck gebracht – so dachte er.
Nach dem Schlaganfall des Vaters hat Jürgen K. lange gezögert, bevor er die Patientenverfügung seines Vaters den Ärzten übergab und auch mündlich dessen Willen kundtat. Doch die Aussichtslosigkeit der Lage und der sich verschlechternde Zustand des Vaters ließen in ihm die Erkenntnis reifen, dass dies der richtige Schritt wäre. Doch zu seiner Überraschung bestand der behandelnde Arzt auf der Aufrechterhaltung der künstlichen Ernährung. Der Arzt begründete seine Entscheidung mit der wenig konkreten Formulierung in dem einfachen Patientenverfügungs-Vordruck, den Jürgen K. ihm übergab. Solch schwerwiegende Entscheidungen über Leben und Tod nur aufgrund eines Standardformulars zu treffen, sei für ihn nicht zu verantworten. Auch durch die Erklärung von Jürgen K., sein Vater hätte auch mündlich entsprechendes verfügt, ließ den Arzt nicht von seiner Meinung abrücken.
Jürgen K. stand jetzt vor einer schweren Entscheidung. Sollte er die ärztliche Meinung hinnehmen? Oder würde er gerichtlich dagegen vorgehen, um den Willen seines Vaters durchzusetzen? Es war ihm klar, dass dies mit erheblichen Kosten und enormen Zeitaufwand verbunden wäre, ohne dass der Ausgang des Verfahrens feststünde.
Schlichtungsstelle PatientenverfügungPlus - Ihr Ansprechpartner bei Streitfällen
So oder ähnlich verhält es sich Tag für Tag vielerorts in Deutschland. Trotz einer vorhandenen Patientenverfügung und/oder des früher mündlich zum Ausdruck gebrachten Willens des Patienten kann es hinsichtlich der Behandlung zum Konflikt zwischen den Angehörigen und den behandelnden Ärzten kommen. Aber auch innerhalb einer Familie kann es zu unterschiedlichen Meinungen und Bewertungen im Hinblick auf solch komplexe Fragestellungen kommen, z.B. wenn mehrere Geschwister unterschiedlicher Meinung sind.
PatientenverfügungPlus kann Ihnen helfen, sollten Sie in eine vergleichbare Lage geraten. Bevor Sie widerwillig das Feld räumen oder aber ein Gerichtsverfahren einleiten dessen Ausgang ungewiss ist, gibt es im Rahmen der Schlichtungsstelle die Möglichkeit der Konfliktlösung. Wir bieten Ihnen an, in solchen und ähnlich gelagerten Fällen als Ombudsmann, Mediator und Schiedsstelle zu agieren. Unsere Aufgabe ist es, ohne großen bürokratischen Aufwand auf eine konstruktive Beilegung des Konflikts hinzuarbeiten. Als Schiedstelle sorgen wir unter Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente für eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung. Dabei fördern wir die Kommunikation und Interessensklärung zwischen den Konfliktparteien mit dem Ziel, am Ende eine einvernehmliche Lösung herzustellen. Dabei garantieren wir höchste Verschwiegenheit und Vertraulichkeit. Bei Bedarf können wir auch die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ermöglichen.
Kontaktieren Sie uns bei Vorliegen einer Auseinandersetzung telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden uns des Falls annehmen. PatientenverfügungPlus - Ihr Ansprechpartner für die Streitschlichtung.