Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.
Mehr lesenMit Vorträgen und Veranstaltungen in Berlin und bei Ihnen vor Ort in ganz Deutschland wollen wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht leicht verständlich näherbringen und Ihre Fragen dazu ausführlich beantworten.
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Nur eine Minderheit der Bevölkerung trifft eine richtige rechtliche Vorsorge. Dies führt häufig zu unerwünschten Problemen im Ernstfall, wenn bei Krankheit die eigene Behandlung und Versorgung der Familie ungeregelt ist. Und Ehepartner sowie Angehörige plötzlich merken, dass sie keine Befugnis haben die ärztliche Behandlung zu bestimmen sowie die rechtlichen Entscheidungen zu treffen. Unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation ist daher eine vernünftige und rechtssichere Vorsorgeregelung unabdingbar. Dies umfasst Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie die Versorgung und Organisation der Familie, wenn jemand ausfällt oder schwer erkrankt. So wahren Sie sich Ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Ihren Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand. Schließlich vermeiden Sie, dass unbekannte Personen Sie betreuen und medizinische wie vermögensrechtliche Entscheidungen für Sie treffen.
Lesen Sie dieses Beispiel:
Ein 69-jähriger Mann befindet sich nach einem Schlaganfall seit ein paar Tagen ohne Bewusstsein im Krankenhaus auf der Intensivstation. Die Ehefrau steht unter Schock und kann keinen klaren Gedanken fassen. Seine Tochter bittet den Arzt darum, ihren Vater friedlich sterben zu lassen, denn er wollte nie an Schläuchen hängend leben. Das Abschalten lebenserhaltener Maßnahmen bei einer irreversiblen Hirnschädigung hat er in seiner Patientenverfügung festgehalten. Dagegen pocht sein Sohn darauf, der weit weg wohnt und den Vater daher schon seit längerer Zeit kaum mehr gesehen hat, dass alles medizinisch Mögliche zur Aufrechterhaltung des Lebens des Vaters unternommen werden soll.
Wer handelt jetzt für ihn verbindlich und wessen Wille wird in dieser Situation umgesetzt? Situationen wie diese entstehen jeden Tag zahlreich. Vermeiden Sie Unklarheiten wenn es darauf ankommt und sorgen sie wirksam mit uns vor.
Wir erklären Ihnen in unserer Informationsveranstaltung:
Vortrag: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verstehen
Vorträge zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden nach Planung meistens in Berlin statt.
Im Anschluss gibt es Gelegenheit zum persönlichen Austausch.
Plätze sind begrenzt, wir bitten daher um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail (siehe Kopfzeile oder über unser Kontaktformular).
Sie möchten einen Vortrag exklusiv im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Ihr Unternehmen, eine Abteilung, Behörde oder einen Verein, etc. in Berlin und deutschlandweit anbieten? Dr. Probst ist regelmäßiger und erfahrener Dozent zum Thema. Er wird Ihnen das komplexe Gebiet anhand eines einprägsamen Falls anschaulich und ganz praktisch erläutern. Sprechen Sie uns bitte an (per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular) und wir finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.
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