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Was ist der Humanistische Verband Deutschlands
Der Humanistische Verband Deutschlands sitzt in Berlin und ist seit dem 1. Januar 2018 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kurz KdöR (bis dahin war er ein eingetragener Verein), welcher sich für humanistische und säkulare Werte einsetzt. Der Verband sieht als seine Hauptaufgabe die Vertretung der Interessen von Gleichgesinnten. Im Rahmen seiner Tätigkeit setzt er sich unter anderem auch für humanes Sterben ein und bietet über die „Zentralstelle Patientenverfügung" kostenpflichtige Angebote für Patientenverfügungen an.
Das Formular zur Patientenverfügung des HVD
Der HVD bietet auf seiner Webseite zwei Formulare für Patientenverfügungen zum Ausdrucken als Download an: einmal zur neuen Erstellung einer Standard-Patientenverfügung sowie einer angeblichen „Optimalen Patientenverfügung“. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht durch eine objektive Prüfung einer unabhängigen Stelle wie z.B. dem Bundesministerium der Justiz vergeben worden. Vielmehr hat der HVD sein Angebot selbst so genannt. Das ist eine fragwürdige Praxis, denn sie ist nicht verifizierbar. Zudem werden u.a. Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht angeboten. Die Unterlagen sind auch als PDF-Vorlagen zum Download erhältlich, wie es mittlerweile selbst bei öffentlichen Ämtern wie dem Bundesministerium der Justiz üblich ist.
Das Basismodell ist die Standard-Patientenverfügung. Der HVD schreibt hierzu: "Da sie nur die eindeutigen Entscheidungen „Ja“ oder „Nein“ zulässt, sind subjektive Faktoren und Abwägungen in einer Standard-Patientenverfügung nicht erfassbar." Was denken Sie hierbei, verehrte Leser?
Die zweite Möglichkeit mit Hilfe des HVD eine Patientenverfügung zu erstellen, ist eine angebliche „Optimale Patientenverfügung“. Um diese Variante zu erstellen, folgt man auf der Webseite dem Download zum PDF-Formular zum Ausdrucken. Nach dem Herunterladen dieses PDF-Formulars zum Ausdrucken füllt man es aus und sendet es dann an die Zentralstelle Patientenverfügung. Nach einigen Wochen des langen Wartens erhält man u.a. eine Patientenverfügung in zweifacher Ausführung zugesandt. Die Kosten für die Erstellung einer angeblichen „Optimalen Patientenverfügung“ betragen 140,00 Euro für eine Einzelperson und 200,00 Euro für ein (Ehe)Paar (dann noch 100 Euro pro Partner).
Die richtig hohen Kosten sind jedoch beim Angebot der Hinterlegung der Dokumente versteckt. Nur Mitglieder des HVD Berlin-Brandenburg bzw. Mitglieder eines kooperierenden Landesverbandes oder Fördermitglieder der Zentralstelle Patientenverfügung dürfen ihre Vorsorgeunterlagen beim Humanistischen Verband Deutschlands hinterlegen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich ein jährlicher Beitrag i.H.v. 60,00 Euro. Das summiert sich über einen Zeitraum von realistischen 10 Jahren auf die stolze Summe von 600,00 Euro für die Hinterlegung einer Patientenverfügung. Rechnet man hier für zwei getrennt lebende Personen (z.B. Bruder und Schwester wohnen in Potsdam und Dresden) die Erstellung der Dokumente hinzu, fallen beim Angebot des HVD insgesamt 1.480,00 Euro Kosten an! Für diesen hohen Betrag beinhaltet die Hinterlegung keine digitale Lösung, mit der die Dokumente im Ernstfall online im Volltext jederzeit für Ärzte und Angehörige einsehbar sind.
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“