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Christliche Patientenverfügung im März 2024 - Formular & Vordruck zur Patientenvorsorge

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Vielen gläubigen Menschen ist es im März 2024 wichtig, dass sich ihre Patientenverfügung sowie die weiteren Vorsorgedokumente im Einklang mit Ihrem christlichen Glauben befinden. Deshalb bieten die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland - die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) - zusammen eine sogenannte christliche Patientenverfügung sowie eine christliche Patientenvorsorge an. Doch worum handelt es sich bei diesen Formularen zum Ausdrucken und womit unterscheiden sich diese von „normalen“ Vorsorgedokumenten?

Ist eine christliche Patientenverfügung etwas Besonderes?

Die christliche Patientenverfügung und die christliche Patientenvorsorge, die man kostenlos als PDF-Formular zum Ausdrucken auf den Seiten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Katholischen Kirche in Deutschland findet und auch als Vordruck postalisch bestellen kann, sollen speziell auf die Bedürfnisse von Christen eingehen. Laut Kirchenamt sollen sich die Dokumente inhaltlich von den Überzeugungen des christlichen Glaubens leiten lassen. Betrachtet man die kostenlosen PDF-Formulare der Kirchen, so findet man aber kaum Unterschiede zu anderen Vorlagen, die ebenfalls im Internet erhältlich sind. Selbst die größte katholische Wohlfahrtsorganisation Caritas bietet zum Thema Patientenverfügung PDF-Formulare, Vordrucke und Broschüren von unterschiedlichen Anbietern. Dies liegt daran, dass die kostenlose christliche Patientenverfügung und die Patientenvorsorge zwangsläufig den gleichen Gesetzesvorgaben genügen müssen wie „normale“ Vorsorgedokumente auch.

Mehr als gleichwertige Unterlagen zu den von kirchlicher Seite herausgegebene Vorsorgedokumenten erfüllen die Unterlagen von Patientenverfügung Plus. Denn bei der Entwicklung des Systems von PatientenverfügungPlus wurde darauf geachtet, dass die fertigen Dokumente nicht nur medizinisch und juristisch, sondern insbesondere auch unter ethischen Gesichtspunkten den höchsten Ansprüchen genügen.

Christliche Patientenverfügung weder BGH noch gesetzeskonform

Das ursprüngliche Formular der christlichen Patientenverfügung stammt aus dem Jahr 2003. Mit der Änderung der Gesetzeslage im Jahre 2009 wurde der Vordruck überarbeitet und das kostenlos erhältliche PDF-Formular zum Bestellen oder Ausdrucken hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gemeinsam mit der Katholischen Kirche bereits 2012 herausgegeben. Das ist zu lange her. Denn es gab seit 2016 jedes Jahr ein neues, sehr wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Patientenverfügung, zuletzt urteilte das Gericht 2018. In den Urteilen wurde ein pauschaler Vordruck für unwirksam erklärt. Im Urteil des BGH heißt es, eine pauschale Formulierung, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, sei unwirksam, da sie nicht bestimmt genug sei. Inwiefern das kostenlose PDF-Formular der christlichen Patientenverfügung im Anschluss an den Gerichtsbeschluss von Experten durchgesehen und gegebenenfalls der Vordruck angepasst wurde, ist nicht klar. Die Angabe, dass die letzte Überarbeitung der christlichen Patientenverfügung laut Kirchenamt 2012 stattgefunden hat, lässt jedoch den Schluss zu, das die neue Rechtslage nicht eingebaut ist. Und auch die vielfältige Auswahl an kostenlosen Formularen und Vordrucken zum Ausdrucken seitens der Caritas deutet in diese Richtung. Die christliche Patientenverfügung und die christliche Patientenvorsorge scheinen sich also in die Reihe einer Vielzahl von PDF Vordrucken und Formularen einzureihen, die zwar kostenlos heruntergeladen werden können, bei denen jedoch die Rechtswirksamkeit zweifelhaft ist. Problematisch an solchen Formularen und Vordrucken ist deren mangelnde Aussagekraft. Diese enthalten oft einen pauschalen Text und unklare Formulierungen und es wird auch nicht deutlich, inwiefern man sich ernsthaft mit den getroffenen Regelungen auseinandergesetzt hat. Dies kann im März 2024 dazu führen, dass die behandelnden Ärzte nicht bereit sind, die in einem solchen Formular oder Vordruck niedergelegten Behandlungswünsche umzusetzen.

Wirksame Dokumente mit christliche Werten vereinen

Anders verhält es sich bei den mit PatientenverfügungPlus erstellten Vorsorgeunterlagen. Diese beinhalten zum einen die ethischen und moralischen Vorgaben, die an eine christliche Patientenverfügung gestellt werden. Sie bieten also dem Gläubigen die Sicherheit, dass er vorsorgt und es gleichzeitig nicht zu einem Gewissenskonflikt kommt. Doch zusätzlich sind die Unterlagen von PatientenverfügungPlus immer auf dem neuesten rechtlichen Stand von 2020 und individuell auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten. Für nur 29,90 Euro erhalten Sie individuell auf Sie zugeschnittene Unterlagen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und bei minderjährigen Kindern in der Familie auch ebenfalls eine Sorgerechtsverfügung. Darüber hinaus bietet PatientenverfügungPlus die Möglichkeit zur Hinterlegung der Dokumente ins Vorsorgeregister mit einem Notfallausweis für die Geldbörse und einem Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte, mit deren Hilfe jederzeit auf Ihre Vorsorgeunterlagen zugegriffen werden kann.

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