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Patientenverfügung der Ärztekammer als Muster-Formular?

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Was sind die Ärztekammern?

Die Bundesärztekammer mit Sitz in Berlin ist eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesärztekammern, die sich mit ihren einzelnen Landesärztekammern (Laek) z.B. aus Niedersachsen, Nordrhein oder Hamburg u.a. in dieser Organisation zentral zusammengeschlossen haben. Die Bundesärztekammer ist damit die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung und als solche vertritt sie die Interessen aller deutschen Ärzte und Ärztinnen. Es ist also eine Organisation, die die Partikularinteressen der Heilberufler insbesondere gegenüber der Politik und der Pharmaindustrie auf vielfältige Weise verfolgt (Lobbyarbeit, Pressemitteilung, u.a.). Die Kammern legen ihre eigenen Kammergesetze fest, wie insbesondere eine Berufsordnung oder Aktualisierungskurse. 

Gibt es ein Muster oder Formular für die Patientenverfügung?

Bietet die in Berlin ansässige Bundesärztekammer eine Broschüre, ein PDF oder ein Formular zum Ausfüllen an? Nein, auf der Internetseite der Bundesärztekammer wird ausdrücklich festgestellt, dass kein Muster-Formular zur Verfügung gestellt wird. Es wird ebenfalls keine Broschüre zur Patientenverfügung mit Hinweisen für Verbraucher angeboten. Bei den Publikationen zum Thema Patientenverfügung, die von der Bundesärztekammer zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich ausschließlich um Fachunterlagen, die sich ausdrücklich an Ärzte und Ärztinnen sowie weitere Experten der Heilberufe richten. Es handelt sich dabei um Arbeitspapiere, Grundsätze und Empfehlungen für Ärzte und Ärztinnen zum Umgang mit Vorsorgedokumenten in der Praxis. Eine Patientenberatung findet nicht statt. Für Informationen für Verbraucher wird stattdessen auf das Bundesjustizministerium und Onlineangebote verwiesen, die sich auf das Thema Patientenverfügung spezialisiert haben. Der Spezialist für Patientenverfügung im Internet ist Patientenverfügung Plus.

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Die Aerztekammer steht daher beispielhaft für eine Anzahl seriöser und geachteter Institutionen, die keine Vordrucke, Formulare oder Muster zum Ankreuzen zur Verfügung stellen, weil Broschüren und Formulare für Verbraucher überhaupt nicht in ihre Kernkompetenz fällt. Doch was mögen weitere Gründe dafür sein, dass die Bundesärztekammer kein offiziell geltendes Formular zur Verfügung stellt, weder für ganz Deutschland noch für Berlin oder Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen? 

Nicht erst seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 sind die Anforderungen an eine Patientenverfügung sehr hoch. Sowohl die formellen Vorgaben als auch die inhaltlichen Aspekte sind es, die hohe Anforderungen an den Verfasser stellt. Ein einfaches Formular kann dem nicht gerecht werden und so wie man ein Testament selbst verfasst und entsprechend den eigenen Wünschen individuell gestaltet, muss auch eine Patientenverfügung auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein. Ein einfaches Formular zum Ankreuzen ist dazu nicht ausreichend und wird unter Umständen auch im Ernstfall keine Beachtung finden. Deshalb bietet z.B. das Bundesjustizministerium in seiner Broschüre auch nur Bausteine und Erklärungen und kein fertiges Formular. Der Gesetzgeber in Berlin hatte bei der Formulierung des Gesetzestextes zur Patientenverfügung zwar im Sinn, dass jeder eine solche selbst erstellen soll, doch betraf das leider nur die formellen Voraussetzungen. Es reicht nämlich im Gegensatz zum Testament bereits die eigene Unterschrift für die Rechtswirksamkeit einer Patientenverfügung. Weder Notar noch Anwalt noch sonstige Dritte müssen zur Bestätigung hinzugezogen werden und sie muss auch nicht handschriftlich verfasst werden, wie dies beim Testament der Fall ist. Was jedoch das Inhaltliche betrifft, so muss bei der Erstellung sowohl juristisches als auch medizinisches Fachwissen einfließen und das Dokument detailliert und gleichzeitig individuell auf den Verfasser zugeschnitten sein. Es ist also klar, dass ein gedrucktes und schnell veraltendes Muster-Formular zum Ankreuzen, wie man es manchmal sieht, das nicht leisten kann.

 

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