Erfahren Sie hier, was im September 2023 ein gutes Patientenverfügung Muster-Formular oder PDF aus Sicht der Ärztekammer ist.
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Was sind die Ärztekammern?
Die Bundesärztekammer mit Sitz in Berlin ist eine Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesärztekammern, die sich mit ihren einzelnen Landesärztekammern (Laek) z.B. aus Niedersachsen, Nordrhein oder Hamburg u.a. in dieser Organisation zentral zusammengeschlossen haben. Die Bundesärztekammer ist damit die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung und als solche vertritt sie die Interessen aller deutschen Ärzte und Ärztinnen. Es ist also eine Organisation, die die Partikularinteressen der Heilberufler insbesondere gegenüber der Politik und der Pharmaindustrie auf vielfältige Weise verfolgt (Lobbyarbeit, Pressemitteilung, u.a.). Die Kammern legen ihre eigenen Kammergesetze fest, wie insbesondere eine Berufsordnung oder Aktualisierungskurse.
Gibt es ein Muster oder Formular für die Patientenverfügung?
Bietet die in Berlin ansässige Bundesärztekammer eine Broschüre, ein PDF oder ein Formular zum Ausfüllen an? Nein, auf der Internetseite der Bundesärztekammer wird ausdrücklich festgestellt, dass kein Muster-Formular zur Verfügung gestellt wird. Es wird ebenfalls keine Broschüre zur Patientenverfügung mit Hinweisen für Verbraucher angeboten. Bei den Publikationen zum Thema Patientenverfügung, die von der Bundesärztekammer zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich ausschließlich um Fachunterlagen, die sich ausdrücklich an Ärzte und Ärztinnen sowie weitere Experten der Heilberufe richten. Es handelt sich dabei um Arbeitspapiere, Grundsätze und Empfehlungen für Ärzte und Ärztinnen zum Umgang mit Vorsorgedokumenten in der Praxis. Eine Patientenberatung findet nicht statt. Für Informationen für Verbraucher wird stattdessen auf das Bundesjustizministerium und Onlineangebote verwiesen, die sich auf das Thema Patientenverfügung spezialisiert haben. Der Spezialist für Patientenverfügung im Internet ist Patientenverfügung Plus.
um jedem den Zugang zu einer wirksamen und bezahlbaren Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu ermöglichen.“