Finanztip Empfehlung 2023
Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Vorsorge
Erstklassige Bewertung 4,7/5
emfohlen von
Finanztip empfehlung Rechtsdienstleister Vorsorge 6/2023
Unverbindlich
Formular ausfüllen
Zum Formular
Zur PDF Vorlage Zur Vorlage

Vorsorgevollmacht für Ehepartner & Lebensgefährten

Viele Paare vermuten sich mit der Heirat oder der Eintragung der Lebensgemeinschaft auf der sicheren Seite: Im Notfall darf ich für meinen Partner entscheiden. Doch diese Annahme ist falsch und kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Erst durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht geben Sie Ihrem Partner alle wichtigen Befugnisse, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst für sich sprechen können.

Wer vertritt meine Interessen, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Das Prinzip des Sorgerechts, das es Eltern bzw. Sorgeberechtigten erlaubt, im Namen ihrer minderjährigen Kinder rechtsgültige Entscheidungen zu treffen, ist entgegen der gängigen Meinung nicht sinngemäß auf Ehepartner oder Lebensgefährten anzuwenden. Als Ehepartner besteht keinerlei rechtlicher Anspruch darauf, für den Partner rechtsbindende Entscheidungen zu treffen. Das Betreuungsrecht möchte Volljährige schützen und unterstützen, die wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich zu entscheiden. In diesem Fall bestimmt ein Gericht in einem Verfahren einen rechtlichen Betreuer, der stellvertretend im Namen des Betroffenen entscheiden darf. Dies kann ein Verwandter oder Lebenspartner sein, oftmals sind es aber gerichtlich bestellte Betreuer, die in keinerlei Beziehung zu Ihnen stehen. So entscheidet eine fremde Person für Sie in so sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen und Vermögen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Betreuung, die über Jahre notwendig sein kann, tragen der Betroffene oder seine Angehörigen.

Das Notvertretungsrecht

Bereits 2017 wurde im Bundestag ein Gesetzentwurf über das Notvertretungsrecht diskutiert. Dieses sollte Ehepartnern im Notfall das Recht geben, über die medizinische Versorgung des Partners zu entscheiden. Dieses Recht könnte viel Gutes tun, aber auch entgegen des Willens des Betroffenen sein, wenn der Ehepartner eben nicht die erste Vertrauensperson ist oder im Ernstfall nicht entscheiden soll oder möchte. Mittlerweile ist das Gesetz verabschiedet worden und bringt nicht mehr als eine Notlösung für Personen, die eine Vorsorge vorher versäumt haben. 

Wann darf mein Partner für mich entscheiden?

Um dem Ehepartner oder Lebensgefährten rechtlich die Stellvertretung Ihrer Interessen zu übertragen, müssen Sie dies zu einem Zeitpunkt festlegen, zu dem Sie voll geschäftsfähig sind. In einer Vorsorgevollmacht halten Sie fest, wer in welchem Fall entscheidungsberechtigt und vertretungsbefugt sein soll, wenn Sie gesundheitlich oder psychisch nicht mehr in der Lage sind für sich zu sprechen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, Ihre Unterschrift und das Datum sind ausreichend.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Sie benennen in Ihrer Vorsorgevollmacht Ihre persönliche Vertrauensperson für die Bereiche Gesundheit, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnung, Vermögen, Post und gerichtliche Vertretung. Das kann der Partner sein, aber natürlich auch ein erwachsenes Kind oder auch jede andere Person, die in Ihrem Sinne entscheiden würde. Bei der Gesundheitsvorsorge spielt die Vorsorgevollmacht besonders dann eine tragende Rolle, wenn ein Fall eintritt, der in Ihrer Patientenverfügung nicht bedacht wurde. Dann darf die in Ihrer Vorsorgevollmacht genannte Person rechtlich bindend für Sie Entscheidungen treffen. Gegenüber der bevollmächtigten Person ist das medizinische Personal außerdem von der Schweigepflicht entbunden. Detaillierte Antworten auf weitere Fragen rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Mit der Betreuungsverfügung rundum abgesichert

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Diese wird wirksam, wenn Ihre Vorsorgevollmacht unvollständig oder unwirksam sein sollte. Zum Beispiel wenn die in der Vorsorgevollmacht genannte Person selbst nicht in der Lage sein sollte, für Sie zu sprechen. Nur mit diesen Dokumenten können Sie sicher sein, dass eine Ihnen vertraute und von Ihnen gewählte Person im Ernstfall zu Ihrem Stellvertreter wird.

Aktualisieren und Informieren

Achten Sie immer darauf, die Dokumente regelmäßig zu aktualisieren und mit dem aktuellen Datum zu versehen, um sicherzustellen, dass sie anerkannt werden. Informieren Sie die von Ihnen gewählten Personen unbedingt über Ihre Patientenverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung und teilen Sie ihnen den Ort der Aufbewahrung mit, damit sie im Ernstfall schnell handeln können.

Andere interessierten sich auch für diese Themen

Ratgeber zur Patientenverfügung

Notvertretungsrecht für Eheleute - trotzdem Vorsorgevollmacht unverzichtbar

Notvertretungsrecht für Eheleute - trotzdem Vorsorgevollmacht unverzichtbar

18.03.2023

Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.

Mehr lesen
Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten im Überblick

Das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten im Überblick

05.02.2023

Das Notvertretungsrecht der Ehegatten ist ein gänzlich neues Konzept seit Januar 2023. Erfahren Sie hier im Überblick seine Vorteile und Nachteile und wieso Sie sich nicht darauf verlassen sollten. 

Mehr lesen
Übersicht zum neuen Betreuungsrecht 2023

Übersicht zum neuen Betreuungsrecht 2023

02.01.2023

Anfang 2023 ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten. Dieses hält einige wichtige Neuerungen bereit, die wir für Sie zusammengefasst haben.

Mehr lesen