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Vorsorgevollmacht für Ehepartner & Lebensgefährten

Aktualisiert: 27.08.2024  -  Autor: Dr. Christian Probst  -  Lesezeit: 4 Minuten

Viele Paare vermuten sich mit der Heirat oder der Eintragung der Lebensgemeinschaft auf der sicheren Seite: Im Notfall darf ich für meinen Partner entscheiden. Doch diese Annahme ist falsch und kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Erst durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht geben Sie Ihrem Partner alle wichtigen Befugnisse, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst für sich sprechen können.

Ein Ehepaar umarmt sich und sorgt füreinander

Wer vertritt meine Interessen, wenn ich es selbst nicht mehr kann?

Grundsätzlich erstmal niemand! Denn das gesetzliche Prinzip des Sorgerechts, das es Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Rahmen einer gesetzlichen Vollmacht erlaubt, im Namen ihrer minderjährigen Kinder rechtsgültige Entscheidungen zu treffen, ist entgegen der gängigen Meinung nicht auf Ehepartner oder Lebensgefährten übertragbar. Egal ob Ehepartner oder Lebenspartner, es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, für den Partner rechtsbindende Entscheidungen zu treffen. Denn jeder ist als Erwachsener nur für sich selbst verantwortlich.

Wann darf mein Partner für mich entscheiden?

Um dem Ehepartner oder Lebensgefährten rechtlich die Stellvertretung Ihrer Interessen zu übertragen, müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. In einer Vorsorgevollmacht halten Sie fest, wer in welchem Fall entscheidungsberechtigt und vertretungsbefugt sein soll, wenn Sie gesundheitlich oder psychisch nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, Ihre Unterschrift und das Datum sind ausreichend. Sie können die Vollmacht jedoch nur erstellen, wenn Sie voll geschäftsfähig sind. Liegen Sie bildlich gesprochen bereits im Koma, ist es daher zu spät und die kostengünstige und einfache Regelung zur Bevollmächtigung kann von Ihnen nicht nachgeholt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Sie benennen in Ihrer Vorsorgevollmacht Ihre persönliche Vertrauensperson für die Bereiche Gesundheit, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnung, Vermögen, Post und gerichtliche Vertretung. Das kann der Partner sein, aber natürlich auch ein erwachsenes Kind oder auch jede andere Person, die in Ihrem Sinne entscheiden würde. Bei der Gesundheitsvorsorge spielt die Vorsorgevollmacht besonders dann eine tragende Rolle, wenn durch Krankheit ärztliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden und die Zustimmung dafür eingeholt werden muss (jegliche Behandlung bedarf der Zustimmung des Betroffenen bzw. im Fall der Unmöglichkeit dessen des Vertreters). Dann darf die in Ihrer Vorsorgevollmacht genannte Person rechtlich bindend für Sie Entscheidungen treffen. Gegenüber der bevollmächtigten Person ist das medizinische Personal außerdem von der Schweigepflicht entbunden.

Wie Sie sehen, kommt dann die Frage auf, welche Behandlungsmaßnahmen der Betroffene wünschen würde bzw. nicht wünschen würde. Diese Festlegung wird in der Patientenverfügung getroffen. Daher gehören beide Dokumente immer zusammen. 

Das Notvertretungsrecht ist keine Lösung

Haben Sie keine Vorsorgevollmacht verfasst, muss im Wege eines teuren gerichtlichen Verfahrens ein Betreuer für Sie bestellt werden. Das Gericht ist in der Auswahl der Person frei, es muss also nicht immer ein Angehöriger als Betreuer bestellt werden. Dieses Risiko, sich der Entscheidungsgewalt eines Richters über Ihre persönlichen Belange auszusetzen, sollten Sie unbedingt vermeiden.  

Um den Betroffenen in diesen Fällen Hilfe zu leisten, wurde bereits 2017 im Bundestag ein Gesetzentwurf über das Notvertretungsrecht diskutiert. Mittlerweile ist das Gesetz verabschiedet worden.

Das Notvertretungsrecht war dafür gedacht, Ehepartnern im Notfall unbürokratisch das Recht zu geben, über die medizinische Versorgung des Partners zu entscheiden. Dieser vom Gesetzgeber gut gemeinte Vorstoß hat leider in der Umsetzung sehr starke Defizite und bringt dem Betroffenen bzw. seinen Angehörigen mehr Ärger und Verwaltungsaufwand ein, als es in dem sicher gutgemeinten Gesetzesbeschluss beabsichtigt war (wie so oft...). In der der Praxis hat sich herausgestellt, dass das Notvertretungsrecht überwiegend nachteilhaft ist und nicht den gewünschten Erfolg für die Betroffenen und deren Angehörige erzielt. Wir haben Ihnen zu den Nachteilen des Notvertretungsrechts für Ehegatten einen eigenen ausführlichen Beitrag gewidmet, in dem wir hierauf detailliert eingehen.

Es bringt leider nicht mehr als eine schlechte Notlösung für Personen, die eine Vorsorge vorher versäumt haben. Sie sollten sich daher nicht auf das gesetzliche Notvertretungsrecht verlassen, sondern unbedingt eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung erstellen.

Mit der Betreuungsverfügung rundum abgesichert

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Diese wird aber erst dann herangezogen, wenn Ihre Vorsorgevollmacht unvollständig oder unwirksam sein sollte. Zum Beispiel wenn die in der Vorsorgevollmacht genannte Person selbst nicht in der Lage sein sollte, für Sie zu sprechen. Nur mit diesen Dokumenten können Sie sicher sein, dass eine Ihnen vertraute und von Ihnen gewählte Person im Ernstfall vom Gericht im Rahmen eines Betreeungsverfahren zu Ihrem Stellvertreter bestimmt wird.

Das Betreuungsrecht möchte Volljährige schützen und unterstützen, die wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, selbst für sich zu entscheiden und keinen Bevollmächtigten im Wege einer Vorsorgevollmacht benannt haben. In diesem Fall bestimmt ein Gericht in einem Verfahren einen rechtlichen Betreuer, der stellvertretend im Namen des Betroffenen entscheiden darf. Dies kann ein Verwandter oder Lebenspartner sein, oftmals sind es aber gerichtlich bestellte Betreuer, die in keinerlei Beziehung zu Ihnen stehen. So entscheidet eine fremde Person für Sie in so sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen und Vermögen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren und die Betreuung durch einen Berufsbetreuer, die über Jahre notwendig sein kann, tragen der Betroffene oder seine Angehörigen (erfahrungsgemäß zwischen 10.000 und 30.000 €).

Aktualisieren und informieren

Achten Sie immer darauf, die Dokumente regelmäßig zu aktualisieren und mit dem aktuellen Datum zu versehen, um sicherzustellen, dass sie anerkannt werden. Informieren Sie die von Ihnen gewählten Personen unbedingt über Ihre Patientenverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung und teilen Sie ihnen den Ort der Aufbewahrung mit, damit sie im Ernstfall schnell handeln können. Denken Sie auch daran, Ihre Dokumente mit unserm Notfallausweis zu hinterlegen, damit es Ihnen nicht so wie dieser Familie geht (zum echten Fall).

Dies vergißt man in der Regel natürlich. Daher übernehmen wir von PatientenverfügungPlus die Updates für Ihre Dokumente und erinnern Sie auch regelmäßig daran. Damit Ihre Dokumente nicht unbemerkt veralten. Wenn Sie z.B. den Button ganz oben auf der Webseite klicken, gelangen Sie ohne Registrierung in den Fragebogen um Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ganz bequem und einfach zu erstellen. Nach wenigen Minuten sind Sie endlich rechtlich wirksam abgesichert. 

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