Kürzlich erhielten wir eine verzweifelte Nachricht. Der Ehemann einer Kundin meldete sich und war am Boden zerstört. Seine Frau war gerade mitten aus dem Leben gerissen und seine Familie über die Abstimmung der Behandlung völlig von Streit zerfressen worden.
Eigentlich sollte alles ganz anders gelaufen sein. Das Ehepaar mit den erwachsenen Kindern machte sich auf zu einer Urlaubsreise ans Meer bei der Strand, Fahrradfahren und Wellness auf dem Programm standen. Plötzlich verspürte seine Frau Übelkeit, die immer stärker wurde, so dass sie sich schließlich ins Krankenhaus begab. Kurze Zeit nach der Einlieferung verlor sie das Bewusstsein und wachte nicht mehr auf. Was die genaue Ursache hierfür war, konnte nie wirklich geklärt werden.
Die erste Frage der Ärzte nach ihrem Bewusstseinsverlust: ob er eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für seine Frau besitze. Er selbst besaß keine. Von seiner Frau wusste er es nicht genau. Hatte sie nicht mal davon gesprochen? Ob und was daraus geworden ist, wusste er nicht, es war im Sande verlaufen (kennen wir alle...). Im Dokumentenordner zu Hause im Schrank war jedenfalls nichts abgeheftet. Eigentlich waren sie doch auch noch viel zu jung, um über so etwas nachzudenken, dachte er, die Rente sei schließlich noch ein gutes Stückchen weit entfernt.
Die weitere Abstimmung zur Behandlung seiner bewusstlosen Frau entwickelte sich schließlich zum Familiendrama. 15kg habe er dabei abgenommen, berichtete der Mann. Für die Behandlung seiner Frau mischten seine beiden erwachsenen Kinder und die Schwester seiner Frau mit, natürlich alle inklusive der Partner. Der pure Horror! Ohne Vorsorgedokumente lagen keine klaren Vorstellungen seiner Frau vor, die allen als Leitfaden dienen könnten. Jeder der Verwandten entwickelte eine andere Meinung darüber, was das jeweils Beste für seine Frau, die Mutter und Schwester sein sollte. Es entwickelte sich mit der Zeit ein großer Streit zwischen ihnen allen, keiner hörte auf den anderen und schlug aus Prinzip das Gegenteil von dem vor, war der andere wollte. Es wurde mit Gutachtern und Anwälten versucht, Ärzte einzuschüchtern und zu manipulieren. Es ging am Ende nicht mehr um das Wohl seiner Frau, sondern nur noch um Ränkespiele ohne Rücksicht auf Verluste. Jetzt sind alle Familienmitglieder so miteinander verstritten, dass keiner mehr ein Wort mit dem anderen redet.
Beim Aufräumen der Unterlagen nach dem Tod seiner Frau kamen in einem großen Papierberg die Vorsorgedokumente seiner Frau von PatientenverfügungPlus als Lesezeichen in einem Reisekatalog versteckt zum Vorschein. Alle Behandlungswünsche und Vertreterregelungen waren fein säuberlich von seiner Frau festgelegt. Er war als Alleinvertreter aufgeführt und die Schwester seiner Frau sollte wegen einer unschönen früheren Erbauseinandersetzung beim Tod ihrer Eltern keinerlei Einfluss mehr besitzen. Davon hatte keiner etwas gewusst.
Der Kunde wollte natürlich jetzt wissen, wie es sein könne, dass seine Frau alles geregelt habe, aber er überhaupt nichts davon wusste. Das könne doch nicht sein! Ich erklärte ihm, dass dies unserer Erfahrung nach immer wieder vorkäme. Nicht alle Angehörigen sprechen mit Ihrem Partner darüber. Manchmal aus Vergesslichkeit, manchmal fehlen einfach die Worte ein “Tabuthema” anzusprechen. Dies überrascht viele, wenn Sie trotz einer langen Partnerschaft merken, dass es Gebiete gibt, von denen man nichts vom anderen wusste.
Wir erklärten dem Witwer, dass wir gerade für solch eine Situation wie seine den Notfallausweis für das Portemonnaie sowie den Notfall-Aufkleber für die Gesundheitskarte entwickelt haben. Damit können Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht jederzeit von Ärzten und Angehörigen im Volltext online eingesehen werden und die Behandlung und Vertretung kann ohne Verzögerung direkt im Notfall erfolgen. Selbst wenn wie in seinem Fall seine Frau ihn nicht über die Existenz Ihrer Vorsorgedokumente informiert hatte, so hätte er bei der Durchsicht des Portemonnaies oder spätestens durch unseren Notfallaufkleber auf der Gesundheitskarte im Krankenhaus Kenntnis von den Vorsorgedokumenten erhalten. Und wir hätten ihn hierbei natürlich ganz einfach unterstützen und begleiten können.
Weil seine Frau sich gegen den Notfallausweis entschied, belaufen sich die materiellen Kosten auf tausende Euro und die ideellen Schäden der Familie sind irreparabel (und nicht in Geld zu messen). Hier wäre der Notfallausweis Gold wert gewesen, dessen Preis für ein ganzes Jahr weniger als eine Hauptspeise mit einem Glas Wein in einem Restaurant beträgt und er daher preiswert und wertvoll ist.
Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Notfallausweis
Nehmen Sie den vorliegenden Fall (oder diesen hier) zum Anlass, ernsthaft darüber nachzudenken, wie Sie sich und Ihre Familie am besten auf den Notfall bei Leben und Gesundheit vorbereiten wollen. Dabei geht es nicht nur um solche besonderen Fälle. Der Notfall geschieht meist in vertrauter Umgebung und doch ist dann alles anders und man weiß nicht, wo einem der Kopf steht. Im Notfall haben Sie die Dokumente nicht immer und überall dabei, benötigen sie jedoch ständig für die verschiedensten Ansprechpartner (Ärzte, Versicherungen etc.). Mit der Hinterlegung im Vorsorgeregister von PatientenverfügungPlus und Ihrem Notfallausweis haben Sie Ihre Dokumente immer online abrufbar dabei. Damit sind Ihre Angehörigen direkt handlungsfähig.
Den Notfallausweis können Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto (hier vorher einloggen) auf der Seite “Übersicht Dokumente” unterhalb Ihrer PDF-Dokumente über den blauen Button “Dokumente im Vorsorgeregister hinterlegen” hinzubuchen (siehe Screenshot unten).
Sind Sie noch kein Kunde und/oder möchten Sie Ihre bereits vorhandenen Unterlagen (selbst oder vom Rechtsanwalt oder Notar erstellt) mit dem Notfallausweis abrufbar machen? Kein Problem! Sie müssen dafür vorher keine Dokumente von uns bestellt haben (obwohl wir es natürlich empfehlen, weil dann alles aus einer Hand kommt und perfekt aufeinander abgestimmt ist. Wählen Sie dafür den pinken Button oben auf unserer Webseite, dann erstellen Sie Ihre Dokumente und können danach den Notfallausweis Ihrer Bestellung hinzufügen).
Das neue gesetzliche Notvertretungsrecht bietet nur eine Notlösung. Jeder benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn man im Ernstfall die gravierenden Nachteile der gesetzlichen Regelung vermeiden möchte.
Das Notvertretungsrecht der Ehegatten ist ein gänzlich neues Konzept seit Januar 2023. Erfahren Sie hier im Überblick seine Vorteile und Nachteile und wieso Sie sich nicht darauf verlassen sollten.