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Eine wirksame Patientenverfügung erstellen: Die 10 häufigsten Fehler vermeiden

Aktualisiert: 26.08.2024  -  Autor: Dr. Christian Probst  -  Lesezeit: 5 Minuten

Krankheit und Tod sind Themen, mit denen sich niemand gern auseinander setzt. Gern werden sie verdrängt und beiseite geschoben, ganz nach dem Motto: “Wenn ich nur nicht daran denke, passiert mir auch nichts.” Im Ernstfall stehen daher viel zu häufig Angehörige, Pfleger und Ärzte vor einem großen Rätsel: Was ist der Wille des Patienten? Seit dem Jahr 2009 ist mit dem Patientenverfügungsgesetz die Patientenautonomie rechtlich fest im BGB verankert und gibt jedem von uns die Chance, selbst zu entscheiden: In welche Untersuchungen willige ich ein? Welche Heilbehandlungen und Therapien möchte ich in Anspruch nehmen? Welche ärztlichen Eingriffe dürfen an mir vorgenommen werden? Und umso wichtiger: Was möchte ich nicht. Dies sind Fragen, die nicht leichtfertig und besonders nicht unter Druck beantwortet werden sollten. Sich in Ruhe mit diesen komplexen Themen auseinandergesetzt zu haben, ist im Notfall Gold wert. Allerdings gilt es einige wichtige Grundlagen zu beachten, um eine rechtlich wirksame Patientenverfügung zu erstellen.

Fehler 1: Keine Patientenverfügung erstellen

Der größte Fehler, den Sie machen können, besteht darin, keine Patientenvollmacht zu erstellen. Sei aus falscher Scheu davor, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, aus Angst davor, Fehler zu machen, oder mit dem Gedanken, dass man ja ohnehin allen Maßnahmen zustimmen würde. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten. Sie stimmen Behandlungen ausdrücklich zu oder verweigern Sie. Für die behandelnden Ärzte besteht so Sicherheit in ihrem Handeln und es wird keine kostbare Zeit damit vergeudet, Ihren vermeintlichen Willen herauszufinden. Sie nehmen so außerdem eine große Last von den Schultern Ihrer Angehörigen, die in einer psychisch belastenden Ausnahmesituation wissen, wie sie nach Ihrem Willen zu handeln.

Fehler 2: Vorlagen ohne Personalisierungsmöglichkeiten nutzen

Jeder Mensch ist anders. Religiöse Überzeugungen beeinflussen Ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Maßnahmen ebenso wie Ihre Lebensumstände und Erfahrungen aus der Vergangenheit. Vorgefertigte Vordrucke von Vereinen, Verbänden und Co. sind gut gemeint, erfüllen aber nicht die Anforderungen im medizinischen Notfall, da sie zu vage sind. Nur eine individuell auf Ihre Wünsche abgestimmte Patientenverfügung mit präzisen Aussagen ist rechtlich wirksam und findet im Ernstfall Anwendung.

Fehler 3: Die Patientenverfügung zu allgemein halten

Pauschale und vage Aussagen verunsichern Angehörige und Ärzte, die dann vielleicht nicht Ihren tatsächlichen Willen umsetzen können. In einer rechtlich wirksamen Patientenverfügung muss auf konkrete Situationen und einzelne Maßnahmen eingegangen werden. Es reicht beispielsweise nicht aus, lebenserhaltenden Maßnahmen pauschal zu widersprechen. Für Sie beinhaltet dies vielleicht nur die künstliche Beatmung, für medizinisches Personal fällt aber bereits die Gabe von Trinkwasser in diese Kategorie. Grundsätzlich gilt: Je genauer die Patientenverfügung formuliert ist, desto besser.

Fehler 4: Eine Patientenverfügung ohne fachliche Unterstützung erstellen

Um eine anwendbare Patientenverfügung zu erstellen, muss immer der Adressat im Auge behalten werden: Ärzte und Mediziner. Außerdem gilt es, alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Ihre Patientenverfügung bestimmt den medizinischen Handlungsrahmen für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr zu Ihrem Willen äußern können. In Zusammenarbeit mit Notärzten entwickelte Patientenverfügungen sprechen die Sprache der Mediziner, beantworten ihre dringendsten Fragen in für Sie lebensentscheidenden Situationen. Die konkrete Auflistung von medizinischen Maßnahmen, Therapien und Behandlungen kann nur in Zusammenarbeit mit Ärzten erfolgen. Bei der Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung werden Sie durch einen Fragenkatalog geführt, der von Notärzten, Ärzten und auch Rechtsanwälten entwickelt wurde. So sind Sie juristisch und medizinisch auf der sicheren Seite.

Fehler 5: Unwissenheit und Unkenntnis

Doch auch wenn medizinisches Expertenwissen bei der Erstellung einfließen muss, um die Anwendbarkeit Ihrer Wünsche sicherzustellen, genauso wichtig ist es, dass Sie selbst den Inhalt Ihrer Patientenverfügung verstehen. Sie müssen konkret Maßnahmen zustimmen bzw. diesen widersprechen, dies können Sie nur mit Hilfe von Erklärungen, die Ihnen Ihre Unkenntnis in vielen medizinischen und rechtlichen Fachbegriffen nehmen. Fragen Sie nach und informieren Sie sich!

Fehler 6: Patientenverfügung veralten lassen

Ist die Patientenverfügung erstellt, wird sie oftmals abgelegt und das Thema als erledigt abgehakt. Allerdings gibt es regelmäßig rechtliche und auch medizinische Neuerungen, die berücksichtigt werden müssen. Zudem können sich Ihre Lebensumstände (z.B. neue Adresse, neuer Wohnort) und persönlichen Einstellungen ändern, zum Beispiel durch eine Krankheit, die Geburt eines Enkels oder eine neue Liebe. Sie sollten Ihre Patientenverfügung daher alle 2 Jahre aktualisieren und neu datieren. So stellen Sie sicher, dass sie von medizinischem Personal anerkannt wird und geben Ihren Angehörigen Gewissheit, dass der Inhalt Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Tipp: Nutzen Sie unseren Erinnerungsalarm!

Fehler 7: Niemanden über die Patientenverfügung informieren

Informieren Sie Ihre Angehörigen und/oder Betreuungspersonen, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo diese zu finden ist. Unwissenheit kostet wertvolle Zeit. Sie nehmen diesen Personen eine große Last von ihren Schultern, wenn bereits alle wichtigen Entscheidungen von Ihnen getroffen wurden und im Notfall genau nach Ihren Wünschen gehandelt werden kann. Weiß niemand von der Existenz Ihrer Verfügung, riskieren Sie, dass diese nicht zur Anwendung kommt.

Fehler 8: Keinen Notfallausweis zum sofortigen Zugriff im Ernstfall besitzen

Im Ernstfall zählt jede Minute. Bis Ihre Patientenverfügung Zuhause aus einer Schublade herausgesucht wurde, mussten vielleicht bereits wichtige Entscheidungen über die Behandlungsmaßnahmen getroffen werden oder Sie riskieren eine Verzögerung im Behandlungsprozess, der Ihrer Gesundheit schadet. Ideal ist die Ablage der Patientenverfügung in digitaler Form und im Original in einem Vorsorgeregister, auf das im Notfall von jedem Ort aus direkt mit Ihrem persönlichen Code zugegriffen werden kann. Ein Aufkleber auf Ihrer Krankenversicherungskarte, die von Notärzten und Sanitätern routinemäßig gesucht wird, gibt alle notwendigen Informationen zu Ihrer Patientenverfügung preis. Zusätzlich sollten Sie einen Notfallausweis in Ihrem Portemonnaie aufbewahren, auf dem das Bestehen Ihrer Patientenverfügung vermerkt ist sowie der Ort der Aufbewahrung und der Zugriffscode.

Fehler 9: Vorsorgevollmacht vergessen

Mit der Patientenverfügung ist ein großer und wichtiger Schritt für Ihre Vorsorge getan. Wenn Sie selbst nicht mehr für sich sprechen können (Koma, geistiger Zustand, etc.), muss dies eine andere Person tun. In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Vertreter, der für Sie rechtlich wirksam handeln und entscheiden kann. Nutzen Sie die Chance, diesen Vertreter selbst zu bestimmen. Liegt keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, wird ein Betreuer für Sie gerichtlich bestellt, was für Sie hohe Kosten und enormen Zeitaufwand bedeutet.

Fehler 10: Keine Betreuungsverfügung erstellen

Das dritte Element Ihrer Vorsorgedokumente sollte eine Betreuungsverfügung sein. Sie tritt in Kraft, wenn die Vorsorgevollmacht unvollständig oder unwirksam sein sollte. Zum Beispiel wenn die dort genannte Person nicht in der Lage ist, Sie zu vertreten. Denken Sie zum Beispiel an den Fall, dass die in Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmte Person in denselben Unfall verwickelt ist, wie Sie und ebenfalls im Krankenhaus liegt. In diesem Fall greift die Betreuungsverfügung wie ein zweiter Fallschirm. Ein gerichtlich bestellter Betreuer ist oftmals eine fremde Person, die dann alle Entscheidungen für Sie treffen darf. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wer Ihre Belange vertreten soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

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