Vorsorgedokumente 2026: Diese 6 Dokumente brauchen Sie wirklich

Auf einen Blick: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung und Bestattungsverfügung — das sind die 6 Dokumente, die Ihre Selbstbestimmung zu Lebzeiten und Ihren Nachlass

Dr. Christian Probst
Aktualisiert 9. Juni 2026
Redaktionelles Bild mit Menschen zum Thema: Vorsorgedokumente 2026: Diese 6 Dokumente brauchen Sie wirklich
Auf einen Blick: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung und Bestattungsverfügung — das sind die 6 Dokumente, die Ihre Selbstbestimmung zu Lebzeiten und Ihren Nachlass nach dem Tod regeln. Dieser Artikel erklärt, welche Sie wirklich brauchen, was jeweils reingehört, welche Formvorschriften gelten und welche Zusatzpakete Sie sich sparen können.

Warum Sie jetzt Ihre Vorsorge regeln sollten

*Stefan (48) dachte immer: „Dafür bin ich noch zu jung."* Dann rief ihn die Klinik an. Seine Mutter Helga (76) war nach einem schweren Sturz bewusstlos eingeliefert worden. Die Ärzte fragten: Soll reanimiert werden? Gibt es eine Patientenverfügung? Eine Vorsorgevollmacht?

Stefan hatte auf keine dieser Fragen eine Antwort. Seine Mutter hatte nie Vorsorgedokumente erstellt — wie über die Hälfte aller Deutschen.

Die Zahlen sprechen für sich: Nur 45 % der Deutschen haben eine Patientenverfügung und nur 41 % eine Vorsorgevollmacht. Bei Menschen unter 50 Jahren liegt die Quote sogar bei nur 12 %. Und: 28 % aller Zivilrechtsstreitigkeiten betreffen Erbe und Betreuung — Streit, der mit klaren Dokumenten vermeidbar wäre.

Damit Ihnen und Ihrer Familie nicht dasselbe passiert, zeigt Ihnen dieser Artikel die 6 Dokumente, die Sie wirklich brauchen — aufgeteilt in Dokumente zu Lebzeiten und nach dem Tod.

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Teil 1: Diese drei Dokumente gelten zu Lebzeiten

Sie schützen Ihre Selbstbestimmung, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

1. Patientenverfügung: Für medizinische Entscheidungen

Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie greift, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können — etwa nach einem Schlaganfall, Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz.

Was gehört rein?

  • Lebensverlängernde Maßnahmen (Reanimation, künstliche Beatmung, Magensonde)
  • Schmerzbehandlung und palliative Versorgung
  • Behandlungsabbruch bei aussichtsloser Prognose
  • Organspende-Wünsche
BGH-Anforderung: Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen XII ZB 604/15 und XII ZB 61/16 klargestellt: Pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen nicht aus. Sie müssen konkret benennen, welche Behandlungen Sie in welcher Situation wünschen oder ablehnen — z. B. „Ich lehne in der Situation eines irreversiblen Hirnschadens künstliche Beatmung und Ernährung durch Magensonde ab."

Formvorschriften:

2. Vorsorgevollmacht: Für alle anderen Lebensbereiche

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie ist die wichtigste Ergänzung zur Patientenverfügung.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

  • Gesundheitsangelegenheiten: Arztgespräche, Behandlungsentscheidungen
  • Vermögensangelegenheiten: Kontoverwaltung, Vertragsabschlüsse
  • Behördenangelegenheiten: Post öffnen, Anträge stellen
  • Wohnungsangelegenheiten: Mietverträge, Umzug ins Pflegeheim
Ohne Vorsorgevollmacht: Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer — auch gegen Ihren Willen. Dieser kann eine fremde Person sein, selbst wenn Ehepartner oder Kinder vorhanden sind. Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt nur für sechs Monate und deckt längst nicht alle Bereiche ab.

Formvorschriften:

  • Schriftlich und von Ihnen unterschrieben
  • Für Immobiliengeschäfte, Grundbucheintragungen oder größere Darlehen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich (Kosten: 100–400 €)
  • Ansonsten genügt Ihre Unterschrift — ein Notar ist nicht notwendig

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR):

Wichtig: Im ZVR wird nur die *Existenz* Ihrer Vollmacht registriert — nicht das Dokument selbst. Das ZVR ist ein Suchregister für Betreuungsgerichte, kein Aufbewahrungsort. Die Patientenverfügung selbst kann dort nicht registriert werden.

3. Betreuungsverfügung: Für den Fall gerichtlicher Betreuung

Die Betreuungsverfügung greift dann, wenn weder eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist noch eine erstellt werden kann — etwa bei plötzlicher Geschäftsunfähigkeit.

Was regelt sie?

  • Wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll
  • Wer auf keinen Fall Betreuer werden soll
  • Welche Wünsche zur Art der Betreuung bestehen (z. B. Verbleib in der eigenen Wohnung)

Formvorschriften: Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, kein Notar nötig. Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wünsche gebunden, solange sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht widersprechen.

Wichtig: Die Betreuungsverfügung ist kein Ersatz für die Vorsorgevollmacht. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn das Gericht eine Betreuung anordnen muss. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie die gerichtliche Betreuung ganz vermeiden.

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Teil 2: Dokumente, die nach dem Tod wirken

4. Testament: Für die Vermögensverteilung nach dem Tod

Das Testament regelt, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhält. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Wann brauchen Sie ein Testament?

  • Sie leben in einer unverheirateten Partnerschaft (Partner erben sonst nichts)
  • Sie möchten bestimmte Personen oder Organisationen bedenken
  • Sie haben komplexe Familienverhältnisse (Patchwork-Familien, Erbstreitigkeiten)
  • Sie besitzen Immobilien oder Unternehmen

Formvorschriften:

Wichtig: Testament und Vorsorgedokumente sind völlig unabhängig. Ein Testament ersetzt keine Patientenverfügung — und umgekehrt.

5. Sorgerechtsverfügung: Für Eltern minderjähriger Kinder

Eltern mit minderjährigen Kindern brauchen eine Sorgerechtsverfügung. Sie legt fest, wer im Todesfall beider Eltern die Vormundschaft übernimmt.

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung? Das Familiengericht bestimmt einen Vormund. Das kann eine Person sein, die Sie nie gewollt hätten — oder das Jugendamt übernimmt die Betreuung.

Was gehört rein?

  • Name der Wunschperson(en) für die Vormundschaft
  • Ersatzpersonen, falls die erste Wahl nicht verfügbar ist
  • Ausschlussliste: Wer auf keinen Fall Vormund werden soll

Formvorschriften: Handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen, von beiden Elternteilen unterschrieben. Kein Notar nötig.

6. Bestattungsverfügung: Für Ihre letzten Wünsche

Die Bestattungsverfügung entlastet Ihre Angehörigen von schweren Entscheidungen in einer emotional belastenden Zeit.

Was können Sie regeln?

  • Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)
  • Ort der Beisetzung
  • Art der Trauerfeier (kirchlich, weltlich, im engsten Kreis)
  • Musik, Redner, Blumenschmuck
  • Zuständige Person für die Organisation

Formvorschriften: Schriftlich und unterschrieben; keine notarielle Beurkundung nötig. Hinterlegen Sie die Verfügung am besten beim Bestattungsinstitut oder bei einer vertrauten Person.

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Praxisszenario: Wie Stefan die Vorsorge für seine Mutter organisiert

Nach dem Klinik-Anruf handelt Stefan sofort. Zusammen mit seiner Schwester Claudia besucht er Helga nach ihrer Genesung und geht die sechs Dokumente durch:

Zu Lebzeiten (für Helga):

  1. Patientenverfügung: Helga legt konkret fest — keine Reanimation bei irreversiblem Hirnschaden, keine Magensonde im Endstadium, aber palliative Schmerztherapie in jeder Situation. Konkrete Formulierungen statt pauschaler Aussagen.
  2. Vorsorgevollmacht: Stefan wird Hauptbevollmächtigter, Claudia Ersatzbevollmächtigte. Sie registrieren die Vollmacht im ZVR für 20,50 €.
  3. Betreuungsverfügung: Falls das Gericht doch einmal eingreifen muss, soll Stefan bevorzugt als Betreuer bestellt werden. Der Nachbar Herr Krüger soll nicht Betreuer werden.

Für den Todesfall:

  1. Testament: Helga verfasst handschriftlich, dass Stefan das Haus erhält und Claudia den Schmuck und die Ersparnisse — klar aufgeteilt, kein Streitpotenzial.
  2. Sorgerechtsverfügung: Nicht nötig — Stefan und Claudia sind erwachsen.
  3. Bestattungsverfügung: Helga wünscht sich eine Feuerbestattung mit weltlicher Trauerfeier im engsten Familienkreis.
Das Ergebnis: Alle Dokumente sind erstellt, Kopien bei Stefan, Claudia und dem Hausarzt hinterlegt, die Vollmacht im ZVR registriert. Als Helga zwei Jahre später einen weiteren Sturz erleidet, kann Stefan sofort handeln — die Ärzte haben klare Anweisungen, Stefan hat die rechtliche Vollmacht. Kein Gericht muss eingreifen.

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Diese Dokumente brauchen Sie NICHT

Viele Anbieter verkaufen Zusatzpakete, die Sie nicht zwingend brauchen:

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Checkliste: So gehen Sie vor

Schritt 1 — Klarheit schaffen

  • [ ] Welche Personen sollen für Sie entscheiden?
  • [ ] Was ist Ihnen bei medizinischen Behandlungen wichtig?
  • [ ] Wie soll Ihr Vermögen verteilt werden?
  • [ ] Wer soll sich um Ihre Kinder kümmern? (falls zutreffend)

Schritt 2 — Dokumente erstellen

  • [ ] Patientenverfügung — mit konkreten Formulierungen nach BGH-Rechtsprechung
  • [ ] Vorsorgevollmacht — mit klar benannten Bevollmächtigten und Ersatzbevollmächtigten
  • [ ] Betreuungsverfügung — für den Fall gerichtlicher Betreuung
  • [ ] Testament — handschriftlich verfasst (bei komplexen Verhältnissen notariell)
  • [ ] Sorgerechtsverfügung — falls Sie minderjährige Kinder haben
  • [ ] Bestattungsverfügung — optional, aber entlastend für Angehörige

Schritt 3 — Registrieren und hinterlegen

  • [ ] Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren (ab 20,50 €)
  • [ ] Originale sicher aufbewahren (beschrifteter Ordner, kein verschlossener Safe)
  • [ ] Kopien an Vertrauenspersonen und Bevollmächtigte geben
  • [ ] Exemplar beim Hausarzt hinterlegen
  • [ ] Testament zu Hause aufbewahren oder beim Nachlassgericht hinterlegen

Schritt 4 — Regelmäßig aktualisieren

  • [ ] Alle zwei Jahre: Dokumente prüfen und mit aktuellem Datum neu unterschreiben
  • [ ] Bei Lebensereignissen (Heirat, Scheidung, Geburt, Umzug): sofort überprüfen
  • [ ] Aktualisierte Versionen an alle Aufbewahrungsorte verteilen

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